2004-213
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Postulat von Bea Fuchs: Änderung der Bestimmungen im Tarifverbund TNW betreffend kostenlosem Transport von Kindergarten-Kindern etc. unter 6 Jahren
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Autor/in:
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Bea Fuchs, SP
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Eingereicht am:
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9. September 2004
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Nr.:
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2004-213
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Die heutige Regelung - gemäss Tarifverbund TNW - sieht vor, dass für alle Kinder im Kindergarten ein Billett gelöst werden muss, auch wenn sie das sechste Altersjahr noch nicht vollendet haben.
Auszug aus den Tarifbestimmungen des TNW (651.0):
24.00
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Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, die begleitet sind, werden ohne Fahrausweis gratis befördert. (...)
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24.01
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Eine Begleitperson kann nur so viele Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich mitnehmen, als sie einwandfrei beaufsichtigen kann (normalerweise bis 4 Kinder). Die unentgeltliche Mitnahme ist nicht anwendbar für Kindergärten, Kinderhorte, Kinderheime und ähnliche Institutionen
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In der Regel besuchen Kinder ab vier Jahren bereits den Kindergarten. Auch für diese Kinder muss im Klassenverband der entsprechende Tarif bezahlt werden! Wenn diese Kinder mit ihren Erziehungsberechtigten oder anderen Personen unterwegs sind, ist die Beförderung hingegen kostenlos!
Diese Praxis ist stossend! Die Kindergarten-Kinder bezahlen für die Tramfahrt zum Ausflugsziel, dessen Besuch dann im Klassenverband kostenlos ist (Zoo, Gartenbad, Museum etc.).Nicht nachvollziehbar ist, dass die Klassenlehrkraft via Kollektivbillett umsonst mitfährt, für Kinder unter sechs Jahren jedoch ein Billett gelöst werden muss Der administrative Aufwand für das Einkassieren der Auslagen ist ebenfalls nicht zu unterschätzen.
Die in der Tarifregelung geltend gemachte Begründung erscheint auch nicht stichhaltig. Die Transportunternehmen stellen ja kaum zusätzliches Aufsichtspersonal zur Verfügung, das mit den Billetkosten finanziert wird.
Berechnungen haben ergeben, dass sich in Allschwil zum Beispiel die zusätzlichen Kosten pro Jahr für Trambillette der Kindergartenkinder auf CHF 30'000.00 belaufen werden - bei einem Ausflug pro Woche. Der Anteil derjenigen Kindergarten-Kinder, welche noch nicht sechs Jahre alt sind, liegt bei rund 50%.
Antrag:
Ich fordere den Regierungsrat deshalb auf, darauf hinzuwirken, dass der Absatz 24.01 der obigen Bestimmungen ersatzlos gestrichen wird.
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