2004-210
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion von Jürg Wiedemann: Steuerfreies Einkommen unter dem Existenzminimum
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Autor/in:
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Jürg Wiedemann, Grüne
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Eingereicht am:
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9. September 2004
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Nr.:
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2004-210
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Gemäss Tarifgestaltung der Staatssteuer für das Jahr 2003 müssen im Kanton Baselland bereits ab einem steuerbaren Einkommen von Fr. 14'372.- (Tarif A und B) Einkommenssteuern bezahlt werden. Dieser Betrag liegt deutlich unterhalb dem Existenzminimum. Personen mit einem derart tiefen Einkommen und ohne Vermögen können ihren Lebensunterhalt nicht selbständig bestreiten. Ein Gesuch um Erlass der Einkommenssteuer ist ein Bittgang ohne Rechtsanspruch und führt infolge uneinheitlicher Entscheide zu Ungerechtigkeiten.
Es ist widersprüchlich, Personen mit einem derart geringen steuerbaren Einkommen einerseits steuerlich zu belasten und andererseits ihnen gleichzeitig Sozialhilfegelder ausbezahlen zu müssen. Dadurch wird sowohl bei den Steuerverwaltungen als auch bei den Sozialhilfestellen ein administrativer Mehraufwand verursacht, welcher unnötigerweise erhebliche Kosten nach sich zieht und somit volkswirtschaftlich unsinnig ist.
In dem vom Volk abgelehnten Steuerpaket des Bundes war u.a. vorgesehen, im Stl-IG die zwingende Verpflichtung der Kantone zu verankern, Einkommen unterhalb dem Existenzminimum von den Steuern zu befreien. Nach der Ablehnung des Steuerpaketes ist in dieser Frage auf Kantonsebene Handlungsbedarf angezeigt. Die schweizerische Sozialdirektorenkonferenz unterstützt diese Forderung ebenfalls.
Der Regierungsrat wird beauftragt eine Vorlage zuhanden des Landrates auszuarbeiten, mit der die Kantonsverfassung in folgendem Sinne geändert wird: Steuerbare Einkommen unterhalb dem Existenzminimum werden steuerlich nicht belastet.
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