2004-207
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion von Madeleine Göschke-Chiquet: Massnahmen gegen Kinderpornographie
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Autor/in:
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Madeleine Göschke-Chiquet
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Eingereicht am:
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9. September 2004
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Nr.:
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2004-207
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Sie wird immer grausamer und brutaler, die Pornographie mit Kindern: kleine Knaben und Mädchen, die vergewaltigt werden, Säuglinge, die gefoltert werden, solche Bilder gehören zum üblichen Internetprogramm von Pädophilen.
Alle Fachleute sind sich darin einig, dass die Dunkelziffer sehr hoch ist, und die Computertechnik wird immer raffinierter beim Verstecken solcher Verbrechen.
Die heutige Gesetzgebung erschwert die Bekämpfung der Kinderpornographie ausserordentlich stark:
1.
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Nur der Besitz solcher Bilder ist strafbar, nicht aber der Konsum. Dabei sind es die Kinderpornokonsumenten, welche letztendlich für die Herstellung der Bilder mit Vergewaltigung und Folter von Kindern verantwortlich sind - ohne Konsumenten keine Produzenten.
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2.
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Besitzer solcher Bilder erhalten meist nur eine Busse oder bestenfalls bedingte Strafen, was die Täter kaum von kriminellen Handlungen abhält.
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3.
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Die Bewilligung zur Onlineüberwachung, fast das einzige wirksame Mittel zur Aufdeckung solcher Verbrechen, ist aufgrund des BÜPF (Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs) rechtlich sehr schwierig.
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4.
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Die Strafverfolgungsbehörden von Baselland waren bei der Aktion Genesis (Nationale Aktion: Schlag gegen Pädophile) die einzigen in der Schweiz, welche Lehrer mit Besitz von Kinderpornographie nicht der Anstellungsbehörde meldeten, dies mit Hinweis auf die Unschuldsvermutung. Die Polizeiorgane durften die Schulleitung nicht warnen, als bei einem Baselbieter Primarlehrer Zehntausende Bilder der abscheulichsten Art gefunden wurden. Wie wahrscheinlich war hier die Unschuld dieses Lehrers, und wo blieb der Schutz unserer Kinder?
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Der Schritt vom Kinderpornobesitz zu sexuellen Handlungen mit Kindern ist nicht allzu gross. Aber auch ohne diesen Schritt: wer möchte seine Kinder einem Lehrer anvertrauen, der Kinderpornographie konsumiert?
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Die Regierung wird aufgefordert folgende Massnahmen zur Bekämpfung von Kinderpornographie und Paedophilie zu ergreifen:
1.
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Der Rechtsordnung anderer Kantone entsprechend ist folgende
Verordnung
zu erlassen:
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Nach Bestandesaufnahme des Datenmaterials bei einem angeschuldigten Lehrer und der daraus ersichtlichen Pädophilie muss die Strafverfolgungsbehörde sofortige Meldung an die Anstellungsbehörde des Lehrers erstatten.
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Dem Lehrer wird diese Massnahme schriftlich mitgeteilt, damit ihm das rechtliche Gehör gewährt wird (Einsprache beim Untersuchungsrichter bzw. Verfahrensgericht).
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2.
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Andere Paedophile, die beruflich oder ausserberuflich regelmässig mit Kindern zu tun haben (z.B. Heimleiter, Jugendgruppenleiter, Sporttrainer), sollen ebenfalls den Anstellungsverantwortlichen gemeldet werden.
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3.
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Die
Gesetzgebung
soll wie folgt geändert werden:
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Lehrern und Jugendheimleitern mit nachgewiesener Pädophilie wird das Lehrer- und Heimleiterpatent entzogen.
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