2004-204
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion von Hanspeter Frey: Finanzierungsmodelle unter teilweiser Aufhebung des Verkehrssteuerrabattes für die Realisierung der H2 Pratteln - Liestal
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Autor/in:
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Hanspeter Frey, FDP
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Eingereicht am:
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9. September 2004
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Nr.:
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2004-204
[Modifiziert am 28. Oktober 2004]
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Ein Nadelöhr im Verkehrsnetz"Strasse" bildet die Rheinstrasse in Frenkendorf. Der Ausbau der geplanten Hochleistungsstrasse H2 im Abschnitt Liestal - Pratteln ist seit Jahren im "Warteraum" obwohl die Erstellung dieser Strasse in mehreren Volksabstimmungen bestätigt wurde. Um dem "Volkswillen" einerseits und andererseits der Verbesserung des Wirtschaftstandortes"Baselbiet" nachzukommen, ist es nun an der Zeit dieses Bauwerk in Angriff zu nehmen. Damit die Finanzierung sichergestellt ist, ohne dabei für den Start auf die"Freundlichkeit" des Bundes angewiesen zu sein, sind andere Finanzierungsmodelle zu überlegen. In der zu prüfenden Finanzierung ist die teilweise Aufhebung des Verkehrssteuerrabattes mitzuberücksichtigen, allerdings strikte zweckgebunden und zeitlich bis zur Realisierung des vorgenannten Strassenstückes limitiert.
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten.
1.
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Dem Landrat wird eine Vorlage unterbreitet in der die Finanzierungsvarianten des Abschnittes Liestal -Pratteln der H2 aufgezeigt werden.
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2.
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Das Finanzierungsmodell soll die in Angriffsnahme des vorstehenden Strassenstückes im Jahre 2006 (bis Mitte Jahr) sicherstellen.
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3.
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Im Finanzierungsmodell ist auch die teilweise Aufhebung des Verkehrssteuerrabattes zu berücksichtigen.
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4.
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Die teilweise Aufhebung des Verkehrssteuerrabattes hat strikte zweckgebunden zu erfolgen: einzig zur Finanzierung der H2, Abschnitt Liestal - Pratteln.
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5.
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Die teilweise Aufhebung des Verkehrssteuerrabattes ist zeitlich limitiert bis zur Fertigstellung der H2, Abschnitt Liestal - Pratteln.
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6.
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Es wird dem UVEK (ASTRA) die Finanzierung aufgezeigt. Dabei soll eine spätere Rückfinanzierung des Bundesanteils ausdrücklich vorbehalten bleiben.
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Vom Landrat am
28. Oktober 2004
modifizierter Text:
3.
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Im Finanzierungsmodell ist auch
die ganze oder teilweise
Aufhebung des Verkehrssteuerrabattes zu berücksichtigen.
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4.
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Die
ganze oder teilweise
Aufhebung des Verkehrssteuerrabattes hat strikte zweckgebunden zu erfolgen: einzig zur Finanzierung der H2, Abschnitt Liestal - Pratteln.
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5.
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Die
ganze oder teilweise
Aufhebung des Verkehrssteuerrabattes ist zeitlich limitiert bis zur Fertigstellung der H2, Abschnitt Liestal - Pratteln.
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