2004-191
Vorlage an den Landrat |
Titel:
|
Abrechnung der grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL für das Jahr 2003
|
|
vom:
|
7. September 2004
|
|
Nr.:
|
2004-191
|
|
Bemerkungen:
|
||
Acrobat (PDF):
|
1. Rechtliche Grundlagen
Der Staatsvertrag vom 26. Januar 1982 legt die Grundlagen der jährlich zu erstellenden Abgeltungsrechnung BVB/BLT/AAGL zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft fest. Er besteht aus der Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG vom 26. Januar 1982 (GS 28.323, SGS 480.1) und dem Kommentar zur Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG vom 26. Januar 1982.
Gemäss § 7 der Vereinbarung sollen grundsätzlich alle von den Basler Verkehrs-Betrieben auf Gebiet des Kantons Basel-Landschaft betriebenen Linien erfasst und nach Tram und Bus getrennt verrechnet werden. Das gleiche gilt für die BLT Baselland Transport AG und die Autobus AG Liestal auf Gebiet des Kantons Basel-Stadt. Ziel des Staatsvertrages ist, dass die Fahrleistungen der Transportunternehmen auf kantonsfremdem Gebiet gegenseitig ausgeglichen werden. Der Überhang ist abzugelten. Diese gegenseitige Abgeltung wird mit kalkulatorischen Kostenelementen berechnet.
Es ist zu berücksichtigen, dass beide Kantone auch den effektiven Fehlbetrag ihrer Transportunternehmen auf jeweils kantonsfremdem Gebiet übernehmen.
2. Methodik der Abgeltungsrechnung
Für alle Linienabschnitte auf kantonsfremdem Gebiet werden einfache Linienrechnungen erstellt. Für jeden Abschnitt wird das finanzielle Resultat als Saldo ausgewiesen.
Bei der Erstellung der Abgeltungsrechnung werden die Kosten und Erlöse den einzelnen Linienabschnitten zugeteilt.
2.1. Kosten
Die Kosten werden nach folgenden drei Katogerien ermittelt:
- Nach dem Territorialprinzip zuscheidbare Kosten (1)
- Zeitabhängige Fahrpersonalkosten (2)
- Kilometerabhängige Kosten (3)
Es gilt der Kostensatz der betriebsführenden Unternehmung. Betriebsführende Unternehmung ist jene Unternehmung, welche im kantonsfremdem Gebiet Mehrleistungen erbringt, welche anhand der gewichteten Kursstunden gemessen werden (vgl. Anhang [PDF]/Tabelle 3). Die Gewichtung erfolgt aufgrund der Fahrzeuggrössen, welche für die Fahrzeugkosten bestimmend sind (vgl. Anhang [PDF]/Tabelle 4).
2.2. Erlöse
Die Verkehrserlöse der einzelnen Linien werden vom Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) übernommen. Die Aufteilung auf die einzelnen Linienabschnitte wird im Verhältnis der jeweiligen Personenkilometer (Pkm) vorgenommen.
Als Nebenerträge werden nur Erlöse berücksichtigt, die mit dem Betrieb der Linie direkt in Zusammenhang stehen (vor allem Mieteinnahmen Kioske, Reklameeinnahmen). Sie werden nach dem Territorialprinzip zugeschieden.
2.3. Abgeltungsrechnung
Die Kosten und Erlöse der Linienabschnitte auf kantonsfremdem Gebiet beider Kantone werden erfasst, saldiert und gegenseitig verrechnet. Der Überhang in Franken zu Lasten oder zu Gunsten des Kantons Basel-Landschaft ist das Ergebnis der Abgeltungsrechnung.
3. Ergebnis Abgeltungsrechnung
Die nachfolgende Tabelle zeigt das Ergebnis der Abgeltungsrechnungen 2003 und 2002.
Schema
|
2003 in Fr.
|
2002 in Fr.
|
|
Kostenüberschuss (Saldo aus Kosten und Erlös)
|
|||
BLT/AAGL auf BS-Gebiet
|
Tram
|
2.913.241
|
1.909.863
|
Bus
|
959.393
|
879.031
|
|
Total
|
3.872.634
|
2.788.894
|
|
Kostenüberschuss (Saldo aus Kosten und Erlös)
|
|||
BVB auf BL-Gebiet
|
Tram
|
2.368.917
|
1.516.886
|
Bus
|
1.491.632
|
1.476.067
|
|
Total
|
3.860.549
|
2.992.953
|
|
Abgeltung von BS an BL
|
+ 12.085
|
||
Abgeltung von BL an BS
|
- 204.059
|
Details zur Abgeltungsrechnung 2003 sind im Anhang/Tabelle 6 ersichtlich. Die auf kantonsfremdem Gebiet betriebenen Linienabschnitte sind im Anhang/Tabelle 1 dargestellt.
Beim Verkehrsertrag wurden die dem TNW zugeschiedenen Einnahmen aus dem gesamtschweizerischen Einnahmentopf für GA (Generalabonnemente), Halbtax (Halbtaxabonnemente) und Mehrfahrtenkarten bei den Transportunternehmungen erstmals abgegrenzt, da die Transportleistungen teilweise erst in den Folgejahren erbracht werden. Diese Abgrenzungen wirken sich bei den Einnahmen als Abnahme einmalig wie folgt aus:
Abgrenzung Einnahmen
|
Tram (Fr.)
|
Bus (Fr.)
|
Total (Fr.)
|
BVB auf basellandschaftlichem Gebiet
|
398.090
|
67.759
|
465.849
|
BLT auf baselstädtischem Gebiet
|
698.587
|
15.077
|
713.664
|
Saldo zu Gunsten BL
|
247.815
|
Die Zunahme der Abgeltung von Basel-Stadt an Basel-Landschaft im Jahr 2003 gegenüber 2002 von 216'144 Franken hat verschiedene Gründe. Die Abgrenzung beim Verkehrsertrag für die oben erwähnte Einnahmenrückstellung ist bei der BLT auf BS-Gebiet um 247'815 Franken höher als diejenige der BVB auf BL-Gebiet. Die Auswirkungen des Kontrolldienstes der BVB auf BL-Gebiet wurden erstmals erfasst. Den daraus zugeschiedenen Einnahmen von 129'369 Franken zu Gunsten BL stehen Kosten von 303'116 Franken zu Lasten BL gegenüber. Die BLT erfüllt auf BS-Gebiet keine Kontrolldienstaufgabe. Die Nebenerträge (Mietzinse, Reklame) sind Schwankungen unterworfen. Die Leitstellenkosten für die von der BVB auf BL-Gebiet betriebenen Linienabschnitte Bus wurden ebenfalls erstmals erfasst.
Die Veränderungen sind in der nachfolgenden Aufstellung dargestellt.
Gründe für die Zunahme der Abgeltung BS - BL
|
Franken
|
|
Veränderung Verkehrs- und Nebenertrag zu Gunsten BL
|
||
Abnahme Einnahmen aus Verkehrsertrag z.G. BS
|
- 8.387
|
|
Auswirkung einmalige Abgrenzung Einnahmen z.G. BL
|
+ 247.815
|
|
Erstmalige Erfassung Einnahmen Kontrolldienst z. G. BL
|
+ 129.369
|
|
Veränderung Nebenerträge z.G. BL
|
+ 126.926
|
495.723
|
./. Zunahme der Tram- und Buskosten zu Lasten BL
|
||
Erstmalige Erfassung Kosten Kontrolldienst z.L. BL
|
- 303.116
|
|
Erstmalige Erfassung Kosten Leitstelle Bus BVB z.L. BL
|
- 76.941
|
|
Diverse Veränderungen z.G. BL
|
+ 100.478
|
- 279.579
|
= Abnahme der Abgeltung 2002-2003 zu Gunsten BL
|
216.144
|
Die Abgeltungsrechnung 2003 wurde von der Prüfgruppe der Paritätischen Kommission BVB/BLT, bestehend aus Vertretern der BVB und BLT, sowie dem Amt für Raumplanung/ Abteilung Öffentlicher Verkehr des Kantons Basel-Landschaft geprüft (Plausibilität der Daten).
Die Paritätische Kommission BVB/BLT hat die Abgeltungsrechnung 2003 an ihrer 179. Sitzung vom 24. Mai 2004 überprüft und nach den beschlossenen Änderungen die überarbeitete Version mit dem Ergebnis von 12'085 Franken zu Lasten Basel-Stadt am 21. Juni 2004 auf dem Zirkulationsweg genehmigt.
4. Berechnung der Kosten der grenzüberschreitenden ÖV- Linien BS-BL zu Lasten BL
Zwischen den Ergebnissen (Fehlbeträgen) gemäss Abgeltungsrechnung und den effektiven Ergebnissen der zuständigen Transportunternehmung (auf BS-Gebiet = BLT/AAGL ; auf BL-Gebiet = BVB) gemäss Betriebsrechnungen entsteht eine Differenz, weil die Abgeltungsrechnung gemäss Staatsvertrag auf Grund von durchschnittlichen Kostensätzen der betriebsführenden Unternehmung berechnet wird. Diese Differenz ergibt den "Saldo aus Staatsvertrag".
Der vom Kanton Basel-Landschaft an die BLT bezahlte tatsächliche Fehlbetrag der BLT auf BS-Gebiet beim Tram (Linien 10,11,17) ist grösser als der Fehlbetrag gemäss Abgeltungsrechnung. Diese Differenz ergibt den "Saldo aus Staatsvertrag Tram" zu Lasten des Kantons BL. Der Kanton Basel-Stadt übernimmt beim Tram demgegenüber die Differenz aus den effektiven Fehlbeträgen gemäss Betriebsrechnung der BVB auf BL-Gebiet (Linien 2,3,6,14) und den verrechneten tieferen Beträgen gemäss Abgeltungsrechnung (BLT-Kostensätze).
Beim Bus ist der vom Kanton Basel-Landschaft an die BLT bezahlte tatsächliche Fehlbetrag (Buslinie 37) auf BS-Gebiet kleiner als der Fehlbetrag gemäss der Abgeltungsrechnung (BVB-Kostensätze). Diese Differenz ergibt den "Saldo aus Staatsvertrag Bus" zu Gunsten des Kantons BL. Auch beim Bus geht die Differenz zwischen den effektiven Fehlbeträgen gemäss Betriebsrechnung der BVB auf BL-Gebiet (Linien 34 und 38) und den Fehlbeträgen gemäss Abgeltungsrechnung zu Lasten oder zu Gunsten des Kantons Basel-Stadt.
4.1. Saldo aus Staatsvertrag
Am Beispiel Tram (Betriebsführerschaft BLT): Der verrechnete Fehlbetrag der BLT auf baselstädtischem Gebiet gemäss Staatsvertrag ist kleiner als der effektive Fehlbetrag der BLT auf baselstädtischem Gebiet gemäss Betriebsrechnung. Der Kanton Basel-Landschaft vergütet der BLT diesen effektiven Fehlbetrag. Die Differenz (Saldo aus Staatsvertrag) geht zu Lasten des Kantons Basel-Landschaft.
Tram
|
|
Differenz ( = Saldo aus Staatsvertrag) zu Lasten Kanton BL
Fr. 1'271'335 |
effektiver Fehlbetrag der BLT auf basel-städtischem Gebiet gemäss Betriebsrechnung BLT Fr. 4'184'576 |
Fehlbetrag der BLT auf baselstädtischem Gebiet gemäss
Staatsvertrag (Abgeltungsrechnung) Fr. 2'913'241 |
Beim Bus liegt die Betriebsführerschaft bei den BVB; das bedeutet, dass in der Abgeltungsrechnung die (höheren) Kostensätze der BVB zur Anwendung kommen.
Bus
|
|
Fehlbetrag der BLT auf baselstädtischem Gebiet gemäss Staatsvertrag (Abgeltungsrechnung) Fr. 959'393 |
Differenz ( = Saldo aus Staatsvertrag)
zu Gunsten Kanton BL Fr. 318'843 |
effektiver Fehlbetrag der BLT/AAGL auf basel städtischem Gebiet
gemäss Betriebsrechnung BLT/AAGL Fr. 640'550 |
4.1.1. Saldo aus Staatsvertrag Tram
2003
|
2002
|
Abweichung
|
||
Fr.
|
Fr.
|
Fr.
|
||
-
|
Kostenüberschuss der BLT-Linien 10, 11 und 17 auf baselstädtischem Gebiet gemäss Staatsvertrag (Abgeltungsrechnung)
|
2.913.241
|
1.909.863
|
1.003.378
|
+
|
Tatsächlicher Fehlbetrag der BLT-Linien 10,11 und 17 auf baselstädtischem Gebiet gemäss Kostenrechnung BLT
|
4.184.576
|
3.147.559
|
1.037.017
|
=
|
Differenz zu Lasten / zu Gunsten ( - ) Kanton Basel-Landschaft
|
1.271.335
|
1.237.696
|
33.639
|
Aufgrund der Abgeltungsrechnung hat der Kostenüberschuss der BLT-Tramlinien auf BS-Gebiet 2002-2003 um 1'003'378 Franken zugenommen. Dieser setzt sich aus der Zunahme der Kosten von 121'872 Franken zu Lasten BS und der Abnahme der Erlöse von 881'506 Franken (davon 698'587 Franken aus der Abgrenzung der Einnahmen GA, HA und TK) zu Gunsten BS zusammen. Der tatsächliche Fehlbetrag der BLT auf BS-Gebiet hat ebenfalls um 1'037'017 Franken zugenommen. Die Veränderung 2002-2003 zu Lasten BL beträgt 33'639 Franken.
4.1.2. Saldo aus Staatsvertrag Bus
2003
|
2002
|
Abweichung 2002 / 2003
|
||
Fr.
|
Fr.
|
Fr.
|
||
-
|
Kostenüberschuss der BLT-Linie 37 und der AAGL-Linien 70 und 80 (ab 2001) auf baselstädtischem Gebiet gemäss Staatsvertrag (Abgeltungsrechnung)
|
959.393
|
879.031
|
80.362
|
+
|
Fehlbetrag der BLT-Linien 37 auf baselstädtischem Gebiet gemäss Angebotsvereinbarung mit der BLT
|
640.550
|
608.515
|
32.035
|
=
|
Differenz zu Lasten / zu Gunsten ( - ) Kanton Basel-Landschaft
|
- 318.843
|
- 270.516
|
- 48.327
|
Die Zunahme der Kosten von 11'836 Franken zu Lasten BS und die Abnahme der Erlöse von 68'526 Franken (davon 15'077 Franken aus der Abgrenzung der Einnahmen GA, HA und TK) zu Gunsten BS ergeben die Zunahme des Kostenüberschusses von 80'362 Franken auf BS-Gebiet. Die Rechnung der BLT für die Abgeltung der Buslinie 37 auf baselstädtischem Gebiet hat sich von 2002 auf 2003 um 32'035 Franken verändert. Die Veränderung 2002-2003 zu Gunsten BL beträgt 48'327 Franken.
4.2. Darstellung der Kosten für die grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL
2003
|
2002
|
||||
Fr.
|
Fr.
|
Fr.
|
Fr.
|
||
Ergebnis der Abgeltungsrechnung Tramlinien
|
2.368.917
|
1.516.886
|
|||
auf BL-Gebiet, Kostenüberschuss
|
|||||
Saldo aus Staatsvertrag Tramlinien
|
zu Gunsten BL
|
||||
zu Lasten BL
|
1.271.335
|
1.237.696
|
|||
Kosten Tramlinien zu Lasten BL
|
3.640.252
|
3.640.252
|
2.754.582
|
2.754.582
|
|
Ergebnis der Abgeltungsrechnung Buslinien
|
|||||
auf BL-Gebiet, Kostenüberschuss
|
(34 und 38)
|
1.491.632
|
1.476.067
|
||
Saldo aus Staatsvertrag Buslinien
|
zu Gunsten BL
|
- 318.843
|
- 270.516
|
||
Kosten Buslinien zu Lasten BL
|
1.172.789
|
1.172.789
|
1.205.551
|
1.205.551
|
|
Total Kosten zu Lasten BL
|
4.813.041
|
3.960.133
|
Diese Kosten von Fr. 4'813'041.-- setzen sich aus dem Kostenüberschuss für die von der BVB auf basellandschaftlichem Gebiet betriebenen Linienabschnitten von Tram und Bus, korrigiert um die Saldi aus Staatsvertrag von Tram und Bus zusammen.
4.3. Darstellung des Finanzflusses - Kosten zu Lasten BL
Zahlung Kanton BL an BLT
|
Fr.
|
für effektiven Fehlbetrag Tram auf BS-Gebiet
|
4.184.576
|
für effektiven Fehlbetrag Bus auf BS-Gebiet
|
640.550
|
Zahlung Kanton BS an Kanton BL
|
|
für Überhang in Franken gemäss Abgeltungsrechnung
|
- 12.085
|
Saldo = Kosten zu Lasten BL
|
4.813.041
|
4.4. Budget - Rechnung - Abrechnung 2003 - Konto 2357.361.10 "Beiträge an Basel-Stadt"
Budget
|
Rechnung
|
Abrechnung
|
|
Fr.
|
Fr.
|
Fr.
|
|
Verbuchung für 2003
|
4.300.000
|
||
Gutschrift für 2002
|
- 639.867
|
||
Korrektur Konto
|
- 1.594.743
|
||
4.300.000
|
2.065.390
|
4.813.041
|
Die Abrechnung gemäss vorliegender Landratsvorlage ist höher als budgetiert und in der Rechnung 2003 berücksichtigt. Im Zeitpunkt der Erstellung des Budgets 2003 und beim Abschluss 2003 konnte die Veränderung in der Abgeltungsrechnung nur geschätzt werden. Die Differenz zwischen der Verbuchung in der Rechnung 2003 und Abrechnung 2003 von 513'041 Franken wird in der Rechnung 2004 belastet. Die Gutschrift für 2002 ist die Differenz zwischen der Abrechnung 2002 und der Verbuchung in der Rechnung 2002. Die Korrektur von 1'594'743 Franken zu Gunsten des obigen Kontos ist aus der Bereinigung von Kontensaldi aus früheren Jahren (ab 1996) entstanden.
5. Beitrag der Gemeinden
Per 1. Januar 1998 wurde das revidierte kantonale Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs (ÖV-Gesetz) in Kraft gesetzt. Der Verteilschlüssel zur Berechnung der Gemeindeanteile wurde neu geregelt. Die Gemeinden beteiligen sich zur Hälfte am Gesamtbetrag der ungedeckten Kosten, worin auch der Betrag der Abrechnung gemäss Abschnitt 4.4 enthalten ist. Die Abrechnung erfolgt jährlich.
6. Zuständigkeit des Landrates
Gemäss § 14 des Staatsvertrages sind dem Landrat als zuständiges Organ des Kantons die Abrechnungen und die finanziellen Leistungen zur Genehmigung vorzulegen.
7. Antrag
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.
Liestal, 7. September 2004
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Ballmer
der Landschreiber: Mundschin
Im Anhang finden sich folgende Tabellen [PDF; 22 KB]:
- Linienabschnitte auf kantonsfremdem Gebiet (Stand: 31.12.2003)
- Linienänderungen in den Betriebsjahren 2000 - 2003
- Leistungsüberhang Tram und Bus in gewichteten Kursstunden auf kantonsfremdem Gebiet
- Gewichtung (Äquivalenzziffer) nach Fahrzeuggrösse
- Passagierfrequenzen, Personalkilometer und Verkehrsertrag auf den basellandschaftlichen Streckenabschnitten
- Details der Abgeltungsrechnung
sowie folgende
Grafiken:
- Darstellung Abgeltungsrechnung 2003 - Kosten grenzüberschreitende ÖV-Linien BS-BL 2003 [
Grafik PDF
; 10 KB]
- Entwicklung der Kosten grenzüberschreitende OV-Linien BS-BL 1991-2003 [
Grafik PDF
; 5 KB]
Fussnoten:
1. Im Wesentlichen: Bahn-/Gleisunterhalt, Energie Tram, Mitbenützungsentschädigung an BVB, Abschreibungen auf Anlagen, Mieten, Leitstelle.
2. Die Fahrpersonalstundensätze (inkl. Sozialversicherungen) werden mit den entsprechenden Stunden multipliziert.
3. Die kilometerabhängigen Fahrzeugkosten (Pflege- und Revisionsunterhalt Fahrzeuge, Energie Bus, Abschreibun- gen und Zinsen Fahrzeuge) errechnen sich aus der Multiplikation der gewichteten Fahrzeugkilometern mit dem Kilometersatz.
Back to Top