2004-330


Am 14. Dezember 2000 reichte Landrat Remo Franz eine Motion mit folgendem Wortlaut ein:

Der Kanton Basel-Landschaft beabsichtigt, sein Engagement zu Gunsten der Universität Basel um 10 Millionen Franken zu stärken. Diese Verstärkung erhöht den eigentlichen Lastenausgleich zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft, zeigt gleichzeitig auch auf, dass die Ausbildung unserer Jugend eine wichtige und unbestrittene Aufgabe ist.


Ein grosser Teil unserer Jugendlichen besucht allerdings nicht die Universität, und dieser Teil ist für die wirtschaftliche Entwicklung auch unserer Region, nicht zuletzt im Lichte einer Verknappung ausgebildeter Arbeitskräfte, von grosser Wichtigkeit. Die soeben erschienene Studie "Wirtschaft beider Basel 2000" hält fest, dass die Zahl der Schülerinnen, Schüler und Studierenden dank einer Ausweitung des Bildungsangebotes auf allen Stufen zugenommen hat, dass aber gleichzeitig die Berufsbildung in den beiden Basel um 16 Prozent zurückgegangen ist. Dieser Rückgang ist beunruhigend. Es wird in der Tat immer schwieriger, genügend Berufsleute mit einer soliden und praktischen Ausbildung zu finden. Dieser Umstand wird verschärft durch die zunehmende Schwierigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen, geeignete Ausbildungsplätze und geeignetes Personal zur Unterstützung der beruflichen Ausbildung zur Verfügung zu stellen sowie durch die Tendenz, den Betrieben in diesem Zusammenhang steigende Lasten bürokratischer und anderer Art zu überbinden.


Eine spürbare Verstärkung der beruflichen Ausbildung würde nicht nur die längerfristige Attraktivität unserer Region als Standort für die wirtschaftliche Aktivitäten erhöhen, sondern stellte gleichzeitig auch einen Beitrag an eine erfolgreiche Integration ausländischer Kinder dar, welche in den unteren Schultypen beispielsweise doppelt so stark vertreten sind wie Schweizer Kinder (Wirtschaftsstudie beider Basel, Seite 25).


Die Regierung wird deshalb beauftragt dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der aufzeigt, wie die Berufsbildung mit einem zusätzlichen jährlichen Beitraq von 10 Millionen Franken verstärkt werden kann. Dabei soll sowohl die Attraktivität der Berufsausbildung für Schülerinnen und Schüler wie auch die Erweiterung des Ausbildungsangebots durch die Unternehmer Gegenstand dieser Überlegungen sein.


Vom Landrat am 22. Februar 2001 modifizierter Text:
Die Regierung wird deshalb beauftragt, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der aufzeigt, wie die Berufsbildung verstärkt werden kann. Dabei soll sowohl die Attraktivität der Berufsausbildung für Schülerinnen und Schüler wie auch die Erweiterung des Ausbildungsangebots durch die Unternehmer Gegenstand dieser Überlegungen sein




1. Ausgangslage


1.1. Zur Geschichte der Motion


Die in Aussicht stehende Erhöhung der finanziellen Beiträge an die Universität Basel durch den Kanton Basel-Landschaft um 10 Millionen Franken, der Umstand, dass ein Universitätsstudium jedoch nur für eine Minderheit der Baselbieter Jugendlichen in Frage kommt, sowie die in der Studie „Wirtschaft beider Basel 2000" erwähnte Zunahme der Schülerinnen und Schüler und Studierenden bei gleichzeitigem Rückgang der Berufsbildung in beiden Basel um 16% bildeten Hintergrund und Anlass für die von Landrat Remo Franz im Dezember 2000 eingereichte Motion, mit der die Regierung beauftragt wurde, einen Bericht vorzulegen, der aufzeigen sollte, wie die Berufsbildung mit einem zusätzlichen jährlichen Beitrag verstärkt werden kann (ursprünglich war die Rede von 10 Millionen Franken, wobei dieser Vorschlag während der landrätlichen Debatte vom Motionär selbst wieder aus dem Text gestrichen wurde). „Dabei sollte sowohl die Attraktivität der Berufsausbildung für Schülerinnen und Schüler wie auch die Erweiterung des Ausbildungsangebotes durch die Unternehmer Gegenstand dieser Überlegungen sein." Die Motion Franz wurde - entgegen dem Antrag der Regierung - vom Landrat überwiesen, und dem Antrag der Geschäftsprüfungskommission folgend, beschloss der Landrat am 10. Juni 2004, die Motion sei nicht abzuschreiben, sondern vom Regierungsrat bis Ende November 2004 der ausstehende Bericht zu verlangen.




1.2. Die Entwicklung der Berufsbildung seit 1990 im Kanton Basel-Landschaft und in der Region


Die Entwicklung der in Baselland und Basel-Stadt neu abgeschlossenen Lehrverhältnisse zwischen 1990 und 2000 bzw. 2003/04 zeigt folgendes Bild (Stichtag 31.12.):


Tabelle 1: Entwicklung der Anzahl Lehrverhältnisse in Basel-Stadt und Baselland 1990-2003 (Stichtag: 31.12.) bzw. 2004* (Stichtag: Oktober)

Betrachtet man die Entwicklung der Lehrverhältnisse der ganzen Region Basel (rechte Spalte von Tabelle 1), kann man von einer Schrumpfung des Lehrstellenmarktes in den 90er Jahren und von einer leichten Erholung ab 1998 sprechen, wobei der Lehrstellenrückgang in Basel-Stadt stärker war als in Baselland.

Auf der anderen Seite, beim Lehrstellenangebot, ist festzustellen, dass die Zahl der bei Lehrbeginn als offen geblieben gemeldeten Lehrstellen seit Anfang der 90er markant zurückging, ohne dass seither eine nachhaltige Erholung eingetreten wäre. (Die Anzahl der bei Lehrbeginn unbesetzt gebliebenen Lehrstellen ist ein wichtiger Indikator für den Zustand des Lehrstellenmarktes, denn je weniger offene Lehrstellen, desto geringer ihre Chancen, zwischen verschiedenen Berufen und Lehrfirmen auszuwählen).


Tabelle 2: Entwicklung der bei Lehrbeginn als offen gemeldeten Lehrstellen Basel-Stadt und Baselland 1990-2004




2. Problemanalyse


2.1. Der Lehrstellenmarkt ist - speziell für schulisch schwächere Jugendliche -schwieriger geworden


Wie gezeigt, ist das Lehrstellenangebot in der Region Basel geschrumpft, aber rein quantitativ betrachtet noch immer ausreichend gross. Doch entspricht das Lehrstellenangebot nicht den Vorstellungen aller Lehrstellen suchenden Schulabgängerinnen und Schulabgänger resp. ein Teil von ihnen bringt nicht die erforderlichen Voraussetzungen mit, um einen bestimmten Beruf mit noch freien Lehrstellen ergreifen zu können. Damit kann festgestellt werden, dass die Lehrstellensuche in den letzten zehn Jahren für viele Jugendliche schwieriger und aufwändiger geworden ist. Gleichzeitig sind im Vergleich zu früher mehr Jugendliche gezwungen, einen Beruf zu ergreifen, der nicht zuoberst auf ihrer Wunschliste steht. Dies gilt insbesondere für Abgängerinnen und Abgänger von Schulen mit tieferem Anspruchsniveau (Werkjahr, Berufswahlklassen) und generell für Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit schulischen, sozialen oder sprachlichen Defiziten. Zugenommen hat auch der Anteil Jugendlicher, die nach absolvierter Schulpflicht nicht direkt in eine Berufsausbildung übertreten, sondern zunächst ein Überbrückungsjahr einschalten, sei es, dass sie einen Vorkurs, eine Vorlehre oder ein schulisches Brückenangebot besuchen.


Die Anzahl der Jugendlichen aus unserem Kanton, die zwischen dem Abschluss der obligatorischen Schulzeit und dem Beginn der Berufsausbildung eines der damals vorhandenen Zwischenjahre absolvierten, hat sich von etwa 280 im Schuljahr 93/94 auf rund 500 im Schuljahr 99/00 fast verdoppelt.


Seit der Koordination der verschiedenen Möglichkeiten unter dem Dach der Brückenangebote hat die Gesamtzahl der aufgenommenen Jugendlichen nur wenig geschwankt. Auffällig ist jedoch, dass einer Abnahme der Abgängerinnen und Abgänger aus der Sekundarschule (Allgemeine Abteilung bzw. Niveau E) eine deutliche Zunahme der Anmeldungen aus Realschule (BWK bzw. Sek. A) und Werkjahr gegenübersteht. Dies bestätigt die unter 2.1. bereits genannte beunruhigende Tatsache, dass vor allem Jugendliche mit einem weniger gut gefüllten Schulsack den steigenden Anforderungen der Berufsbildung nur noch teilweise gewachsen sind.


Tabelle 3: Eintritte von Baselbieter Schulabgängerinnen und Schulabgängern in ein Brückenangebot (Vorlehren / 10. Schuljahre) 2000-2004


Immerhin fanden durchschnittlich ca. 90% der Absolventinnen und Absolventen eines Brückenangebots der letzten Jahre eine geeignete Anschlusslösung (Lehre, Anlehre oder weitere schulische Ausbildung), was den Brückenangeboten insgesamt ein gutes Zeugnis ausstellt.


Ein weiterer Indikator für das nicht optimale Funktionieren des Lehrstellenmarktes sind die vorzeitigen Lehrvertragsauflösungen, wobei hier vor allem die Entwicklungen der Lehrvertragsauflösungen „während der Probezeit" und solche infolge „falscher Berufswahl" von Interesse sind.


Tabelle 4: Total vorzeitige Lehrvertragsauflösungen 1999-2003




2.2. Trend zu schulischen Angeboten der Sekundarstufe II hält an


Auf der anderen Seite muss erwähnt werden, dass man immer wieder Stimmen aus der Wirtschaft hört, wonach es zunehmend schwieriger werde, für anspruchsvollere Berufslehren (ob mit oder ohne lehrbegleitendem Besuch der Berufsmittelschule) genügend geeignete Lehrstellenbewerberinnen und -bewerber zu rekrutieren; dies weil immer mehr Jugendliche den Besuch einer weiterführenden Schule vorziehen. Hier muss gesagt werden, dass die Schülerzahlen an den weiterführenden Schulen relativ stabil sind, wobei der markante Anstieg der Jugendlichen auffällt, die im Sommer 2004 eine Ausbildung an der Fachmaturitätsschule (bisher DMS 3) begonnen haben. Diese Entwicklung muss im Auge behalten werden.


Tabelle 5: Eintritte in die Handelsmittelschule, Diplom- bzw. Fachmittelschule und ins Gymnasium 1999-2004


Total Schülerzahlen

*Stand: Oktober 04




2.3. Jüngste Entwicklungen und neue Angebote im Bereich der Berufsbildung


In jüngerer Vergangenheit sind in unserem Kanton verschiedene neue attraktive Berufsausbildungen auf der Sekundarstufe II hinzugekommen: Im IT-Bereich sind mit Einführung der Berufe Informatiker/in und Mediamatiker/in seit Mitte der 90er Jahre mehrere Dutzend neue Lehrstellen entstanden und ab Sommer 2004 werden die ersten 31 Baselbieter Lernenden (und ebenso viele aus Basel-Stadt) im neuen Lehrberuf Fachangestellte/r Gesundheit (FAGE) ausgebildet, wobei bis in drei Jahren, d.h. bei vollständiger Einführung des neuen Berufs, jährlich zwischen 80 und 100 neue Baselbieter FAGE-Lehrverhältnisse erwartet werden. Parallel dazu soll ab 2006 auch die neue zweijährige Grundbildung im Bereich Pflege die bisherige einjährige Pflegeassistentinnen-Lehre ablösen, was zusätzliche Lehrstellen für praktisch begabte Schulabgängerinnen und Schulabgänger generieren soll. Erwähnenswert ist auch, dass es gelungen ist, in unserem Kanton ab 1998 die Neue Kaufmännische Grundbildung einzuführen, ohne dass die damit für die Lehrfirmen verbundene Mehrbelastung zu einem merklichen Verlust an Lehrstellen geführt hätte (wie dies in anderen Kantonen und Regionen der Schweiz der Fall war).


Auch im Bereich der niederschwelligen Angebote ist im Kanton Basel-Landschaft in den vergangenen Jahren Einiges gelaufen: Erwähnt seien hier die Einführung der Vorlehre Baselland (Brückenangebot) im Jahre 1997 mit heute 54 Vorlehrstellen, die Schaffung der Jugendberatungsstelle „wie weiter?" im Jahre 1998, und das Förder- und Stützangebot „E lehr mit kick", das jedes Jahr rund 50 Baselbieter Jugendlichen mit einem Extraeffort (davon ein Teil in ihrer Freizeit) ermöglicht, trotz eher schlechten schulischen Voraussetzungen eine Berufsausbildung mit Aussicht auf Erfolg zu absolvieren. Auch die Koordinationsstelle Brückenangebote und die gut funktionierende Kooperation mit Basel-Stadt in diesem Bereich waren bedeutende Fortschritte, von denen sowohl die Jugendlichen als auch die an dieser Schnittstelle tätigen Institutionen profitieren. Zudem kommen im Zusammenhang mit der neuen zweijährigen Grundbildung mit Attestabschluss neue Aufgaben im Bereich der fachkundigen individuellen Förderung auf die Berufsschulen zu. Und auch zur Optimierung der beruflichen Grundbildung beitragen.


All diesen Anstrengungen zum Trotz muss hier nochmals betont werden, dass sich vor allem für Jugendliche mit schulischen, sprachlichen und sozialen Defiziten der Übertritt von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II zunehmend schwieriger gestaltet. Wenn es andererseits nicht gelingt, auch diese Jugendlichen in den Arbeitsprozess zu integrieren, wofür besonders die dual aufgebaute Berufsausbildung mit ihrer Kombination von Theorie und Praxis gut geeignet ist, dürften sich diese Jugendlichen entmutigt von der Gesellschaft abwenden, was mit beträchtlichen Folgekosten für die Gesellschaft verbunden wäre (Stichworte: Zunahme des Drogenmissbrauchs, der Gewaltbereitschaft, der Sozialfälle, der Kleinkriminalität und der Schattenwirtschaft).




3. Was bringt das neue Berufsbildungsgesetz?


Das auf den 1.1.2004 in Kraft getretene neue Berufsbildungsgesetz stellt neue Herausforderungen an die Berufsbildungspartner. Die wichtigsten Änderungen sind:




4. Fazit und Ausblick


Es ist im Moment schwierig zu beurteilen, wie viele Mittel in den nächsten Jahren in die Berufsbildung investiert werden müssen. Eher skeptisch zu beurteilen sind jedenfalls Vorschläge, die auf der Annahme beruhen, dass sich die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen mit finanziellen Anreizen nachhaltig erhöhen lässt. Erfolgversprechender sind Ansätze, die darauf abzielen, der Wirtschaft möglichst gut vorgebildete und motivierte Jugendliche als Lernende und künftige Mitarbeitende zur Verfügung zu stellen und die Ausbildungsbetriebe bei ihren Bemühungen zu unterstützen. Das bedeutet einerseits, dass bereits die Schulen der Sekundarstufe I nicht nur engen Kontakt zu den Schulen der Sekundarstufe II pflegen müssen (Stichwort Lehrplantreffpunkte), sondern möglichst auch in ständigem Dialog zu den Berufs- und Dachverbänden und möglichst vielen Lehrfirmen vor Ort stehen sollten. Andererseits müssen genügend Ressourcen zur Verfügung stehen, um die Ausbildungsbetriebe (vor allem wenn sie auch schwächeren Lernenden eine Chance geben) durch professionelle Massnahmen zu entlasten.


Zur Zeit werden in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden - und teilweise auch mit dem Kanton Basel-Stadt - diverse Instrumente zur Optimierung der Berufswahl auf der Sekundarstufe I konzipiert und entwickelt. Wir denken an den neuen Lehrplan für die Sekundarschule mit besonderer Berücksichtigung des Schwerpunktes Berufswahlvorbereitung, an den Auftrag an die Sekundarschulen zur permanenten Optimierung in ihrem Schulprogramm, die Laufbahnberatung und Berufswahlvorbereitung neu zu konzipieren und auszuweisen, wie auch an die Einführung des Portfolio.


Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung ist daran, einen Leitfaden zur Selektion von Jugendlichen für eine Lehrstelle zu entwickeln.


Parallel dazu dürfen wir in unseren Bemühungen nicht nachlassen, möglichst allen Schulabgängerinnen und Schulabgängern eine berufliche Perspektive zu bieten. Speziell für schulisch schwächere Jugendliche muss ein ausreichend grosses Angebot an Ausbildungsplätzen und an lehrbegleitenden Angeboten (Stütz- und Förderkurse) zur Verfügung stehen. Die im neuen Berufsbildungsgesetz vorgesehene grössere Durchlässigkeit kommt dem Prinzip des lebenslangen Lernens ebenfalls entgegen (z.B. kann ein Attest-Abschluss als erstes Lehrjahr an eine drei- bis vierjährigen Lehre angerechnet werden).


Das neue Berufsbildungsgesetz bringt im Weiteren neuen Schwung in die Berufsbildung, den es zu nützen gilt. Wenn es uns gelingt, zusammen mit allen an der Berufsbildung Beteiligten diesen Schwung zu Gunsten von mehr Ausbildungsqualität zu nutzen (z.B. durch bessere Abstimmung der Lehrpläne der drei Lernorte Berufsschule, Betrieb und überbetriebliche Kurse), profitieren sowohl die Wirtschaft (indem die Firmen auf gut ausgebildete Fachleute zählen können) als auch die Lernenden (die Lehre wird abwechslungsreicher und dadurch spannender und attraktiver). Dass hier auch neue Ausbildungskonzepte Platz haben dürfen, zeigt der Erfolg des bestehenden KV-Ausbildungsbildungsverbund der Wirtschaftskammer Baselland, den wir gegenwärtig im Rahmen eines vom BBT mitfinanzierten Projekts für weitere Branchen nutzbar machen möchten.


Die Umsetzung des neuen Berufsbildungsgesetzes in unserem Kanton wird aus den hiervor geschilderten Gründen vermutlich kaum kostenneutral erfolgen können. Für Kostenschätzungen ist es im Moment aber noch zu früh - immerhin handelt es sich hierbei um ein Mehrjahresprojekt, in dessen Verlauf über 100 neue Bildungsverordnungen auf eidgenössischer Ebene in Kraft gesetzt und kantonal umgesetzt werden müssen -, doch hat der Regierungsrat eine kantonale Steuergruppe eingesetzt, die ihn regelmässig über den aktuellen Umsetzungsstand des Berufsbildungsgesetzes berichtet, und die auch zusätzliche Mittel beantragen kann, sofern dies erforderlich ist. Fest steht aber, dass die heute absehbaren Zusatzkosten für den Kanton Basel-Landschaft nicht einmal in die Nähe des Betrags kommen, an die der Motionär zunächst gedacht hatte (nämlich 10 Millionen Franken pro Jahr).


Wie oben dargestellt, unternehmen Kanton und Wirtschaft Einiges, um den Jugendlichen ein attraktives Lehrstellenangebot zu bieten.
Für die Zukunft wird wohl entscheidend sein, dass möglichst alle Jugendlichen eine Ausbildung auf der Sekundarstufe II absolvieren können. Die Zahl jener, die keine Lehre absolvieren und damit hoch gefährdet sind, später arbeitslos zu werden, muss möglichst klein gehalten werden. Dies wird die wichtigste Herausforderung der nächsten Jahre sein. Dies ist auch ein Ziel aller Anstrengungen bezüglich Lehrstellenmarkt, und hier wird wohl ganz entscheidend sein, wie viele Attestausbildungen gemäss neuem Berufsbildungsgesetz angeboten werden und ob die Wirtschaft und die Unternehmungen auch bereit sind, Ausbildungsplätze für Berufsatteste zu schaffen. Hierzu bedarf es auch spezieller Anstrengungen des Kantons, die aber erst aufgenommen und realisiert werden können, wenn die neuen Bildungsverordnungen mit den Attestausbildungen bekannt und reglementiert sind. Das neue Berufsbildungsgesetz, die damit verbundene Einführung der Attestausbildungen, die Schaffung von Ausbildungsverbünden wie auch die Schaffung von Lehrstellen wird zusätzliche Mittel benötigen, die zur Zeit noch nicht beziffert werden können.




5. Antrag


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion abzuschreiben.


Liestal, 14. Dezember 2004


Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Ballmer
Der Landschreiber: Mundschin



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