2004-326 (1)
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Beantwortung der Interpellation 2004/326 von Georges Thüring, "Verkehrsbelastung und Gefahrentransporte im Laufental"
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vom:
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1. März 2005
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Nr.:
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2004-326
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Am 8. Dezember 2004 reichte Landrat Georges Thüring, SVP, folgende Interpellation ein:
Laut "Massnahmenbericht Durchgangsstrassen BL" wird die Durchgangsstrasse Aesch - Liesberg mit dem "Risiko hoch" hinsichtlich allfälliger Risiken eingestuft. Täglich finden auf dieser Strecke gefährliche Transporte statt. Gleichzeitig leidet das Laufental unter einem hohen Verkehrs-aufkommen. In den Verkehrshauptzeiten finden zudem fast täglich Staus statt. Nachdem die längst fällige Umfahrung Laufen - Zwingen offensichtlich aus finanziellen Gründen und in Anbetracht anderer hängiger Strassenbauprojekte (Chienbergtunnel, Rheinstrasse, Umfahrung Allschwil) in absehbarer Zeit wohl kaum realisiert werden kann, wird sich die Verkehrssituation im Laufental nicht grundlegend ändern respektive entspannen.
Ab nächstem Jahr finden auf der meist befahrenen Autobahnstrecke der Schweiz zwei umfas-sende Sanierungsprojekte statt. Erstens wird der Arisdörfer-Tunnel saniert und zweitens wird die aufwendige Instandstellung des Erhaltungsabschnittes Basel - Augst durchgeführt. Diese Arbeiten werden insgesamt einige Jahre dauern und zwangsläufig zu weiteren Belastungen der Verkehrs-situation in unserer Region führen.
In diesem Zusammenhang ersuche ich den Regierungsrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
1.
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Inwieweit besteht die Gefahr, dass sich der Verkehr - im Besonderen der strassenseitige Güterverkehr - von der Autobahn A2 auf die Durchgangsstrassen verlagern wird?
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2.
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Wie wird die unter Punkt 1 aufgeworfene Frage im Besonderen für die Durchgangsstrasse Aesch - Liesberg beurteilt?
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3.
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Wie wird die heutige und absehbare Situation hinsichtlich gefährlicher Transporte beurteilt - im Besonderen in Bezug auf das Laufental?
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4.
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Welche Konsequenzen sind diesbezüglich zu ziehen. Welche Massnahmen respektive Vorkehren sind geplant, um die bereits bestehenden und weiteren potentiellen Risiken zu minimieren?
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Ich bitte, die oben aufgeführten Fragen jeweils unter dem besonderen Aspekt des Laufentals zu beantworten. Besten Dank.
Antwort des Regierungsrates:
Zur Interpellation an sich
Die Interpellation suggeriert, es würde seitens des Kantons bezüglich der Sicherheit für Verkehrsteilnehmer/Anwohner/Umwelt im Laufental nichts oder zuwenig investiert. Dem ist nicht so. Mit dem Kantonswechsel am 1. Januar 1994 wurde nämlich ein erheblicher Nachholbedarf in der Bauwerkserhaltung sowie der Anlage- und der Benutzersicherheit manifest. Dieses Defizit hat auch im sogenannten Massnahmenbericht seinerzeit seinen Niederschlag gefunden.
Als Beispiele für zwischenzeitlich erfolgte Sanierungen seien drei Brückenobjekte mit Instand-setzungskosten von über 5.0 Mio. Franken genannt: Birsbrücke nach Bärschwil, SBB-Überführung in Liesberg sowie SBB-Überführung in Zwingen.
Anlässlich der Übernahme des Bezirks zeigte sich ein analoges Bild bei den Leitschranken, die unter dem Begriff „Fahrzeugrückhaltesysteme" seinerzeit ebenfalls Eingang in den Massnahmen-bericht gefunden haben.
Zu den in der Interpellation einleitend erwähnten beiden Sanierungsprojekten auf der Autobahn A2
Während der bevorstehenden Sanierung des Tunnels Arisdorf (Oströhre gesperrt vom 4. April bis 1. Juli 2005, Weströhre gesperrt vom 19. September bis 16. Dezember 2005, Gegenverkehr in der jeweils offenen Röhre) besteht eine Umfahrungsmöglichkeit via A3. Die Route via Bözberg steht - anders als während der Belchen-Sanierung, wo sie oft wegen Rückstau vom Baregg her nicht benutzbar war - dieses Jahr grundsätzlich permanent zur Verfügung und wird mit einer speziellen Wechselwegweisung betrieben.
Bei der Instandsetzung der A2 zwischen Hagnau und Augst in den Jahren 2006/2007 stehen auch während den Bauarbeiten in der Regel jeweils 3 Fahrstreifen pro Richtung zur Verfügung. Ausgenommen in wenigen, kurzen Zeitabschnitten werden Einschränkungen somit nur punkto Fahrstreifenbreite und Geschwindigkeit erforderlich.
Frage 1
Inwieweit besteht die Gefahr, dass sich der Verkehr - im Besonderen der strassenseitige Güterverkehr - von der Autobahn A2 auf die Durchgangsstrassen verlagern wird?
Durch die Wechselwegweisung über den Bözberg während der Sanierung des Arisdorf-Tunnels bzw. durch die spezielle 4+2-Verkehrsführung beim Erhaltungsabschnitt Basel - Augst wird eine möglichst hohe Kapazität des Autobahnnetzes angeboten und damit der Anreiz, auf das Lokalstassennetz auszuweichen, namentlich für den Güterverkehr möglichst gering gehalten.
Frage 2
Wie wird die unter Punkt 1 aufgeworfene Frage im Besonderen für die Durchgangsstrasse Aesch - Liesberg beurteilt?
Die vorstehenden generellen Bemerkungen gelten im Besonderen auch für die Strecke Aesch - Liesberg.
Frage 3
Wie wird die heutige und absehbare Situation hinsichtlich gefährlicher Transporte beurteilt - im Besonderen in Bezug auf das Laufental?
In Bezug auf die Transporte gefährlicher Güter sind in den letzten Jahren generell, d.h. auf Bundesebene, verschiedene Massnahmen zu Risikominderung ergriffen worden, so zum Beispiel Einschränkungen bezüglich Lademengen, Verbote von bestimmten Kombinationen beim Stückguttransport sowie das Einsetzen von sogenannten Gefahrgutbeauftragten.
Im Laufental selbst sind seit dem Kantonswechsel mehrere Mio. Franken durch das Tiefbauamt in die Anlage- und Benutzersicherheit investiert worden. Insbesonders wurden in den letzten 10 Jahren über 3'000 Laufmeter Leitschranken grundlegend saniert bzw. heikle Stellen neu mit solchen versehen. Der suggerierte Eindruck, es würde bezüglich Sicherheit im Laufental zu wenig getan, trifft somit nicht zu.
Frage 4
Welche Konsequenzen sind diesbezüglich zu ziehen. Welche Massnahmen respektive Vor-kehren sind geplant, um die bereits bestehenden und weiteren potentiellen Risiken zu minimieren?
Im Rahmen von Ausbau- und Unterhaltsarbeiten erfolgen laufend Massnahmen zur Minimierung bestehender bzw. potentieller Risiken.
Das Sicherheitsinspektorat und das Tiefbauamt werden darüber hinaus im Verlauf der Jahre 2005 und 2006 eine Zustandserhebung über das ganze Kantonsstrassennetz durchführen.
Schlussbemerkung
Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass auch weiterhin sowohl generell als auch punkto Gefahrguttransporte eine optimierte Sicherheit anzustreben ist. Während die Bestimmungen über Fahrzeuge und Lenker Sache der eidgenössischen Gesetzgebung sind, ist durch den Kanton auf seinen Strassen die Infrastruktur im Rahmen der finanziellen Gegebenheiten möglichst optimal zu gestalten.
Liestal, 1. März 2005
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Ballmer
der Landschreiber: Mundschin
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