2004-325 (1)


1. Text der Interpellation:

Spätestens seit dem Sprengstoffattentat in Madrid hat die islamistische Terrorwelle auch Europa erreicht und die Bevölkerung sensibilisiert und in Angst versetzt. Ohne Zweifel darf die Bevölkerung islamischen Glaubens nicht einfach in den gleichen Topf wie terroristische Attentäter geworfen werden. Immerhin mahnen die Ereignisse in jüngster Zeit in der Schweiz zu einer erhöhten Aufmerksamkeit. Es gibt Anzeichen, dass auswärtige Beeinflussungsversuche der in Europa und in der Schweiz ansässigen Muslime stattfinden. Dabei werden Haltungen - basierend auf der Lehre des Korans - gepredigt, die mit den Grundwerten unserer Demokratie nicht vereinbar sind. Es sind Auftritte von Hasspredigern in Basel und im Wallis bekannt geworden. Es muss angenommen werden, dass dies nur die Spitze des Eisberg ist und unsere Nachrichtendienste nicht wissen, wieviele islamische Fundamentalisten in den Moscheen unseres Landes aktiv sind und die islamische Glaubensgemeinschaft infiltriert haben. Bekannt gewordene Äusserungen über die Zulässigkeit der Züchtigung von Frauen und Verhaltensweisen im Zusammenleben zwischen den sogenannt Gläubigen und den Ungläubigen lassen aufhorchen. Es darf von einer Demokratie nicht hingenommen werden, dass ParalleIgesellschaften entstehen, welche die demokratischen Grundwerte in offensichtlicher Weise sabotieren und ausser Kraft setzen wollen. Die demokratische Toleranz ist hier nicht mehr gegeben.


Die SVP Fraktion bittet den Regierungsrat um folgende Auskunft:




2. Beantwortung der Fragen:


1. Besteht eine Übersicht über die Moscheen oder islamischen Versammlungslokale im Kanton Basel-Landschaft, und wenn ja welche?


Antwort des Regierungsrats:
Gemäss Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) trifft der Bund vorbeugende Massnahmen, um frühzeitig Gefährdungen durch Terrorismus, verbotenen Nachrichtendienst und gewalttätigen Extremismus zu er-kennen. Die Erkenntnisse dienen den zuständigen Behörden des Bundes und der Kantone dazu, rechtzeitig eingreifen zu können.


Der Nachrichtendienst der Polizei Basel-Landschaft (ND) bearbeitet in unserem Kan-ton die Staatsschutzbelange und erstellt jährlich einen Tätigkeitsbericht zu Handen des Bundesamtes für Polizei, Dienst für Analyse und Prävention, in dem auch spe-ziell auf terroristische und extremistische Aktivitäten eingegangen wird.


Im Zusammenhang mit der Lageentwicklung in den letzten Jahren wurden mehrere vertrauliche Berichte mit entsprechenden Listen über die Moscheen, Gebetssäle, Versammlungslokale und Räume in unserem Kantonsgebiet erstellt.




2. Ist es bekannt, ob Hassprediger auch in unserem Kanton aktiv sind, und wenn ja, was sind für Massnahmen vorgesehen?


Antwort des Regierungsrats:
Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind keine solchen Vorkommnisse in unserem Kanton bekannt. Bei entsprechenden Hinweisen wird der Nachrichtendienst der Polizei Basel-Landschaft sofort mit den Bundesbehörden Kontakt aufnehmen und das wei-tere Vorgehen absprechen.




3. Wie wird sichergestellt, dass geschlossene, fundamentalistische islamische Zirkel nicht zu Räumen werden, in welchen unsere Rechtsordnung ausgeschaltet ist?


Antwort des Regierungsrats:
Der Nachrichtendienst der Polizei Basel-Landschaft unterhält Kontakte zu Muslimen, zu Verantwortlichen von Moscheen und Gebetsräumen sowie zu Imamen. Damit ist ein gewisser Informationsfluss gewährleistet. Die Muslime und der Nachrichtendienst haben gegenseitig Ansprechpersonen definiert, die bei entsprechenden Hinweisen sofort reagieren können.




4. Existiert ein kantonales Konzept zur Überwachung von extremistischen Organisationen? Gibt es bereits polizeiliche Massnahmen in diesem Bereich?


Antwort des Regierungsrats:
Wie schon in Frage 1 erwähnt, trifft der Bund gemäss BWIS vorbeugende Massnah-men, die von den Kantonen entsprechend umgesetzt werden. In unserem Kanton ist dafür der Nachrichtendienst der Polizei Basel-Landschaft verantwortlich.




5. Wieso sorgt der Regierungsrat nicht dafür, dass die Fachstelle für Gleichstellung endlich die schon von aussen sichtbare Benachteiligung der muslimischen Frauen bekämpft?


Antwort des Regierungsrats:
Der Regierungsrat setzt sich auch im Bereich der "Frauenrechte" gegen alle Tendenzen ein, die die demokratischen Grundwerte der Gleichstellung von Frau und Mann ausser Kraft setzen wollen. Verschiedene Massnahmen unterstützen diese Zielsetzung. So hat der Regierungsrat im Tätigkeitsbereich der Fachstelle für Gleichstellung sowohl die "Verbesserung der Situation der Opfer von Gewalt im häuslichen Bereich" und die "Inverantwortungnahme der Täter" als auch eine grundlegende "Erweiterung des Berufswahlspektrums für Mädchen und Frauen" mit Schwerpunkten auch für MigrantInnen ins vergangene Legislaturprogramm aufgenommen. Der Regierungsrat geht davon aus, dass die Möglichkeit wirtschaftliche Unabhängigkeit zu erreichen, auch für muslimische Frauen ein wichtiger Faktor ist, Diskriminierungen zu verringern.


Zur Bekämpfung häuslicher Gewalt in der Migrationsbevölkerung sind im Kanton bereits verschiedene Massnahmen umgesetzt worden. Insbesondere führt die Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt regelmässig und intensiv Fortbildungen bei verschiedenen Institutionen zum Thema durch. Die sogenannte "Notfallkarte" mit wichtigen Telefonnummern und Anlaufstellen liegt in acht Sprachen vor. Alle Fachpersonen „Häusliche Gewalt" der Basellandschaftlichen Polizei sind im Rahmen der Häusliche-Gewalt-Kampagne der Schweizerischen Kriminalprävention zwei Tage zur Problematik der häuslichen Gewalt in der Migrationsbevölkerung weitergebildet worden. Im Trainingsprogramm für Gewalt ausübende Männer ist ein kurdischer Trainer engagiert, der türkisch sprechenden Teilnehmern im Notfall übersetzen kann. Damit können auch Gewalttäter mit wenig Deutschkenntnissen am Programm teilnehmen. Die der Interventionsstelle angegliederte Fachgruppe Migration ist zurzeit dabei, ein Gesamtkonzept zur Problematik auszuarbeiten.


Zudem wurden konkrete Projekte initiiert, die auf die Verbesserung der schulischen und beruflichen Situation insbesondere junger Migrantinnen abzielen: Das Mentoringprojekt "LehrPlatz für Migrantinnen", das vor kurzem in Regelangebote überführt wurde; das Angebot "Mentoring" bietet inzwischen sowohl jungen Migrantinnen und Migranten als auch anderen Jugendlichen die Möglichkeit einer Begleitung durch Mentorinnen und Mentoren zur Erleichterung des Übergangs von der Schule in einen Beruf, dabei sind muslimische Frauen sind sowohl bei den "Avantifrauen", den jungen Vorbildern, als auch bei den Teilnehmerinnen vertreten).


Zur Förderung der Nachholbildung gibt die Fachstelle für Gleichstellung mit der Stabsstelle für Integrationsfragen im 2005 ein Sprachlehrmittel für Migrantinnen und Migranten heraus. Auf drei unterschiedlichen Sprachniveaus erfahren die Lesenden die exemplarischen Berufs-Bildungs-Biografien von Personen - darunter einige Muslima und Muslime - aus unserer Region. Neben diesen Vorbildern enthält das Lehrmittel Informationen über mögliche Aus- und Weiterbildungswege von Sprachkursen bis zu Berufslehren.


Neben sprachlicher, beruflicher Kompetenz sichert auch die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten in der Schweiz die Grundrechte von Frauen. Daher wird auch das Projekt "Das schweizerische Gleichstellungsgesetz für Türkinnen und Türken" mit einer Beteiligung an Workshops für Türkinnen im März 2005 über die Anwendungsmöglichkeiten des Gleichstellungsgesetzes in unserem Kanton unterstützt.




6. Was hält der Regierungsrat von der Idee, Imame an der Universität Basel auszubilden?


Antwort des Regierungsrats:
Der Regierungsrat verfolgt die gegenwärtige Debatte über eine mögliche Ausbildung islamischer Religionslehrer und -lehrerinnen und Imame in der Schweiz mit Interesse. Unter dem Gesichtspunkt der Integration von in der Schweiz lebenden Angehörigen dieser Religionsgemeinschaft erachtet der Regierungsrat die Idee, Strukturen für eine solche Ausbildung in der Schweiz zu schaffen, für prüfenswert. Die Ausbildung von Imamen, die mit unserem politischen, rechtlichen und kulturellen System vertraut und der Landessprache mächtig sind, kann dazu beitragen, die Entstehung von sogenannten Parallelgesellschaften zu verhindern.


Sorgfältig abzuwägen ist die Frage, wo eine solche Ausbildung örtlich wie auch bezüglich der Bildungsstufe angesiedelt werden könnte. Sollte ein Ausbildungsgang an öffentlich subventionierten Institutionen angeboten werden, ist eine Verständigung über Bildungsstandards und Rahmenbedingungen nötig. Eine gesamtschweizerische Koordination in dieser Frage erachtet der Regierungsrat für unverzichtbar.


Liestal, 1. März 2005


IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
Der Präsident: Ballmer
Der Landschreiber: Mundschin



Back to Top