2004-322 (1)
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Beantwortung der Interpellation "Nichtparlamentarische Kommission" der SVP-Fraktion; eingereicht am 9. Dezember 2004
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vom:
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22. März 2005
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Nr.:
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2004-322
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
[19 KB]
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1. Text der Interpellation
Der Kanton unterhält eine Vielzahl an beratenden, beaufsichtigenden und beisitzenden Kommissionen. Es ist kaum möglich sich einen Überblick über diese nichtparlamentarischen Kommissionen zu verschaffen.
Wir bitten deshalb den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:
1.
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Wie viele nichtparlamentarische Kommissionen arbeiten für den Kanton oder werden von diesem beigezogen?
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2.
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Welche jährlichen Kosten werden dadurch verursacht?
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3.
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Wie verteilen sich die verschiedenen Kommissionen zahlenmässig auf die einzelnen Direktionen?
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4.
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Wird die Notwendigkeit der einzelnen Kommissionen periodisch überprüft?
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5.
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Wie hat sich die Anzahl und der finanzielle Aufwand der Kommissionen in den letzten 5 Jahren entwickelt?
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2. Beantwortung der Fragen:
1. Wie viele nichtparlamentarische Kommissionen arbeiten für den Kanton oder werden von diesem beigezogen?
Antwort des Regierungsrats:
Per Ende 2004 waren 83 nichtparlamentarische Kommissionen und 10 Schulräte für den Kanton tätig.
2. Welche jährlichen Kosten werden dadurch verursacht?
Antwort des Regierungsrats:
In der Rechnung 2004 sind 3'409'079 Franken für nicht-parlamentarische Kommissionen ausgewiesen. Budgetiert wurden für das vergangene Jahr 3'464'100 Franken. Im Budget 2005 sind in dieser Rubrik 3'852'810 Franken eingestellt (Rubrik 300.50; „Nicht-parlamentarische Kommissionen").
3. Wie verteilen sich die verschiedenen Kommissionen zahlenmässig auf die einzelnen Direktionen?
Antwort des Regierungsrats:
Die Kommissionen verteilen sich wie folgt auf die Direktionen:
Finanz- und Kirchendirektion
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7
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Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion
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31
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Bau- und Umweltschutzdirektion
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14
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Justiz-, Polizei- und Militärdirektion
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8
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Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
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33 (inkl. 10 Schulräte)
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4. Wird die Notwendigkeit der einzelnen Kommissionen periodisch überprüft?
Antwort des Regierungsrats:
Die Notwendigkeit der Kommissionen wird von den Direktionen laufend überprüft. Diese Kontrolle findet spätestens im Rahmen der Wiederwahl der Kommissionsmitglieder alle vier Jahre oder bei Änderungen der rechtlichen Grundlagen statt. Sämtliche Tätigkeiten der Kommissionen basieren auf einer gesetzlichen Grundlage oder auf einem Regierungsratsbeschluss.
5. Wie hat sich die Anzahl und der finanzielle Aufwand der Kommissionen in den letzten 5 Jahren entwickelt?
Antwort des Regierungsrats:
Der finanzielle Aufwand gemäss Staatsrechnung und die Anzahl der Kommissionen haben sich seit 2000 wie folgt entwickelt:
Finanzieller Aufwand
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Kommissionen / Schulräte
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2000
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2'952'060 Franken
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76 / 11
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2001
1
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2'929'489 Franken
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77 / 11
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2002
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3'054'979 Franken
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92 / 11
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2003
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3'525'261 Franken
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82 / 11
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2004
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3'409'079 Franken
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83 / 10
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1 Angaben basieren teilweise auf den Erneuerungswahlen des Jahres 1998.
Liestal, 22. März 2005
IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
Der Präsident: Ballmer
Der Landschreiber: Mundschin
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