2004-322 (1)


1. Text der Interpellation

Der Kanton unterhält eine Vielzahl an beratenden, beaufsichtigenden und beisitzenden Kommissionen. Es ist kaum möglich sich einen Überblick über diese nichtparlamentarischen Kommissionen zu verschaffen.


Wir bitten deshalb den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:




2. Beantwortung der Fragen:


1. Wie viele nichtparlamentarische Kommissionen arbeiten für den Kanton oder werden von diesem beigezogen?


Antwort des Regierungsrats:
Per Ende 2004 waren 83 nichtparlamentarische Kommissionen und 10 Schulräte für den Kanton tätig.




2. Welche jährlichen Kosten werden dadurch verursacht?


Antwort des Regierungsrats:
In der Rechnung 2004 sind 3'409'079 Franken für nicht-parlamentarische Kommissionen ausgewiesen. Budgetiert wurden für das vergangene Jahr 3'464'100 Franken. Im Budget 2005 sind in dieser Rubrik 3'852'810 Franken eingestellt (Rubrik 300.50; „Nicht-parlamentarische Kommissionen").




3. Wie verteilen sich die verschiedenen Kommissionen zahlenmässig auf die einzelnen Direktionen?


Antwort des Regierungsrats:
Die Kommissionen verteilen sich wie folgt auf die Direktionen:




4. Wird die Notwendigkeit der einzelnen Kommissionen periodisch überprüft?


Antwort des Regierungsrats:
Die Notwendigkeit der Kommissionen wird von den Direktionen laufend überprüft. Diese Kontrolle findet spätestens im Rahmen der Wiederwahl der Kommissionsmitglieder alle vier Jahre oder bei Änderungen der rechtlichen Grundlagen statt. Sämtliche Tätigkeiten der Kommissionen basieren auf einer gesetzlichen Grundlage oder auf einem Regierungsratsbeschluss.




5. Wie hat sich die Anzahl und der finanzielle Aufwand der Kommissionen in den letzten 5 Jahren entwickelt?


Antwort des Regierungsrats:
Der finanzielle Aufwand gemäss Staatsrechnung und die Anzahl der Kommissionen haben sich seit 2000 wie folgt entwickelt:

1 Angaben basieren teilweise auf den Erneuerungswahlen des Jahres 1998.


Liestal, 22. März 2005


IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
Der Präsident: Ballmer
Der Landschreiber: Mundschin



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