2004-321

Ziele, Grundsätze und Aufgaben des Amtes für Raumplanung (ARP) werden durch das Raumplanungs- und Baugesetz definiert. Organisatorisch gliedert sich das ARP in die Regionalplanungsstelle beider Basel, die Kantonsplanung, die Ortsplanung, sowie die Abteilungen öffentlichen Verkehr, kantonale Denkmalpflege, Natur und Landschaft sowie Lärmschutz. In all diesen Bereichen sind in den vergangenen Jahren Planungsarbeiten abgeschlossen worden bzw. befinden sich in Umsetzung. Dennoch entwickelt jedes Abgeschlossene Planungsprojekt eine Eigendynamik und führt zu noch weitergehenden und immer neuen Planungsarbeiten. Das Konzept räumliche Entwicklung (KORE) ist abgeschlossen. Der kantonale Richtplan ist in Arbeit und geht demnächst in die Vernehmlassung. Der Schlussbericht des Planungswettbewerbs Salina Raurica liegt vor. Der Lärmschutzkataster ist erarbeitet und die Lärmschutzmassnahmen zu einem grossen teil umgesetzt. Es stellen sich deshalb nachstehende Fragen.



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