2004-321
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
|
Interpellation der SVP Fraktion: Reduktion des Planungsaufwandes im ARP
|
|
Autor/in:
|
SVP Fraktion
|
|
Eingereicht am:
|
8. Dezember 2004
|
|
Nr.:
|
2004-321
|
|
Ziele, Grundsätze und Aufgaben des Amtes für Raumplanung (ARP) werden durch das Raumplanungs- und Baugesetz definiert. Organisatorisch gliedert sich das ARP in die Regionalplanungsstelle beider Basel, die Kantonsplanung, die Ortsplanung, sowie die Abteilungen öffentlichen Verkehr, kantonale Denkmalpflege, Natur und Landschaft sowie Lärmschutz. In all diesen Bereichen sind in den vergangenen Jahren Planungsarbeiten abgeschlossen worden bzw. befinden sich in Umsetzung. Dennoch entwickelt jedes Abgeschlossene Planungsprojekt eine Eigendynamik und führt zu noch weitergehenden und immer neuen Planungsarbeiten. Das Konzept räumliche Entwicklung (KORE) ist abgeschlossen. Der kantonale Richtplan ist in Arbeit und geht demnächst in die Vernehmlassung. Der Schlussbericht des Planungswettbewerbs Salina Raurica liegt vor. Der Lärmschutzkataster ist erarbeitet und die Lärmschutzmassnahmen zu einem grossen teil umgesetzt. Es stellen sich deshalb nachstehende Fragen.
1.
|
Besteht für sämtliche aktuellen Planungsarbeiten und Projekte des ARP heute eine konkrete gesetzliche Grundlage.
|
2.
|
Mit welchen Massnahmen und Instrumenten werden die Planungsarbeiten der einzelnen Direktionen koordiniert.
|
3.
|
Mit welchen zusätzlichen Planungsarbeiten ist mit Abschluss bzw. der Genehmigung und Umsetzung des kantonalen Richtplanes zu rechnen.
|
4.
|
Bestehen neben Salina Raurica weiter Grossplanungen oder Projektideen, die durch das ARP umgesetzt werden sollen.
|
5.
|
besteht überhaupt Aussicht, dass sich der Planungsaufwand in Zukunft reduzieren lässt.
|
Back to Top