2004-310
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion der SVP Fraktion: Ausbildungsdarlehen statt Stipendien
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Autor/in:
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SVP Fraktion
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Eingereicht am:
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8. Dezember 2004
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Nr.:
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2004-310
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Gemäss dem Gesetz über Ausbildungsbeiträge vom 5. Dezember 1994 leistet der Kanton Ausbildungsbeiträge in Form von Stipendien und Darlehen. Im Gegensatz zu den Ausbildungsdarlehen besteht bei Stipendien bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung grundsätzlich keine Rückzahlungspflicht. Das Gesetz drückt lediglich eine unverbindliche Erwartung der Rückzahlung aus für den Fall, dass sich Stipendiaten und Stipendiatinnen später in guten wirtschaftlichen Verhältnissen befinden.
Zur Förderung der Chancengleichheit ist die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen durch den Staat sinnvoll. Hingegen ändert sich die wirtschaftliche Situation der bezugsberechtigten Personen naturgemäss und in der Regel, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist und gerade Dank dieser Ausbildung ein gutes und häufig sogar überdurchschnittliches Einkommen erzielt wird. Unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips von staatlichen Leistungen ist der Verzicht auf die Rückerstattung von Ausbildungsbeiträgen falsch. Der Kanton soll mit den Beiträgen die Basis für auch wirtschaftliche Verbesserungen legen, stellen sich diese aber ein, kann und soll die Rückzahlung dieser Subventionen verlangt werden. Erweist sich eine Rückzahlung im Einzelfall als unverhältnismässig oder unzumutbar, kann darauf verzichtet werden, ähnlich wie das bereits heute im Gesetz (§ 20) vorgesehen ist.
Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, das Gesetz über Ausbildungsbeiträge (SGS 365) vom 5. Dezember 1994 so zu revidieren, dass als Ausbildungsbeiträge lediglich rückzahlbare Darlehen und keine Stipendien mehr ausbezahlt werden. In Ausnahmefällen soll auf die Rückzahlung verzichtet werden können.
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