2004-308
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Ruedi Brassel: Im Extrazug in die Sippenhaft?
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Autor/in:
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Ruedi Brassel, SP-Fraktion
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Eingereicht am:
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8. Dezember 2004
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Nr.:
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2004-308
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Dieser Vorgang hat - besonders in unserer Region - Emotionen geweckt und Fragen aufgeworfen. Es ist unbestritten, dass den Gewaltexzessen im Umfeld von Sport- und anderen Anlässen Einhalt geboten werden muss. Allerdings ist zu befürchten, dass das gewählte Vorgehen die Eskalation weiter vorantreiben wird. Um angesichts der Empörung breiter Kreise eine weitere Radikalisierung zu verhindern, ist es wichtig, dass die vielen unschuldig in Mitleidenschaft gezogenen Personen und jene, die sich mit ihnen solidarisieren, auch von der Politik und der Öffentlichkeit Signale erhalten, dass die Problematik erkannt ist und dass rechtlich problematische Kollektivstrafen und Verhaftungen missbilligt werden.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1.
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Trifft es zu, dass in Basel verschiedene Personen gezwungen worden sind, den besagten Extrazug zu benutzen? Auf welcher Rechtsgrundlage beruhen solche Massenahmen?
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2.
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Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass es sich bei den Passagieren eines Extrazuges um eine „illegale Menschenansammlung" handelte? Und stellt eine solche tatsächlich einen strafrechtlich relevanten Tatbestand dar?
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3.
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Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass das von der Zürcher Stadtpolizei gewählte Vorgehen dazu geeignet war, die gewaltbereiten von anderen Fans zu trennen?
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4.
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Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass diese Taktik zu der so dringend benötigten Deeskalation in der Fanszene beiträgt?
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5.
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Unter den 427 Verhafteten befanden viele Jugendliche zwischen 15-18 Jahren sowie 32 Kinder unter 15 Jahren. Hält es der Regierungsrat für gerechtfertigt, dass diese verhaftet wurden; dass sie gefesselt während drei bis vier Stunden in der Kälte vor der Polizeikaserne stehen mussten; dass sie dann teilweise bis spät in die Nacht in ein gewöhnliches Polizeigefängnis gesteckt wurden? War es korrekt, diese jungen Menschen nach der Entlassung zu später Nachtstunde teilweise einfach einzeln auf den Bahnhof zu schicken, obwohl die Zürcher Stadtpolizei darüber informiert worden war, dass „gegnerische" Fangruppen die Basler abpassten und vor Gewaltanwendung nicht zurückschreckten?
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6.
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Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass der Einsatz der Zürcher Stadtpolizei verhältnismässig gewesen ist?
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7.
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Beim den Verhören der Verhafteten wurden deren Daten aufgenommen, darunter die Daten vieler unbescholtener Personen. Was geschieht mit dieser Datensammlung?
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8.
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Findet ein interkantonaler Austausch dieser Daten statt?
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9.
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Steht diese Erhebung in irgendeinem Zusammenhang mit dem geplanten Aufbau einer Hooligan-Datenbank im Hinblick auf die EM 2008?
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10.
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Welche Gewähr gibt es dafür, dass die Daten jener, denen kein deliktisches Verhalten nachgewiesen werden kann, sofort wieder gelöscht werden?
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