2004-304

Aufgrund der Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV) muss der Kanton Basel-Landschaft Studienbeiträge für jene Studierenden entrichten, die nicht an der Uni Basel oder an einer der beiden ETH's studieren. Die Beiträge gemäss IUV betragen 9'500 Fr. pro Studienjahr für Geistes- und Sozialwissenschaften, 23'000 Fr. pro Studienjahr für Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie Pharmazie und vorklinische Semester der Medizin, 46'000 Fr. pro Studienjahr für klinische Semester der Medizin (ab 3. Studienjahr).

Eher zufällig habe ich nun festgestellt, dass solche Beiträge auch für Personen erhoben werden, die vor geraumer Zeit ihre Matura im Kanton Basel-Landschaft abgeschlossen haben, seit Jahren jedoch ausserhalb des Kantons BL Wohnsitz haben. Im vorliegenden Falle hat die betreffende Person mit Jahrgang 1954 (also ein eher „älteres Semester") die Matura 1973 am Gymnasium Münchenstein abgelegt.


Ich ersuche den Regierungsrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:


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