2004-297
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion der Grünen Fraktion: Reduktion der Anlagegrenzwerte in Schulen und Kindergärten
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Autor/in:
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Grüne Fraktion
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Eingereicht am:
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25. November 2004
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Nr.:
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2004-297
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In Naila sind die Krebsdaten von 967 Patientinnen und Patienten zwischen 1994 und 2004 untersucht worden. Die statistischen Auswertungen haben ergeben, dass Menschen, die weniger als 400 m von einer Mobilfunkanlage entfernt wohnen, mit signifikant grösserer Wahrscheinlichkeit an Krebs erkranken als weiter entfernt lebende Personen. Das Zentrum für Umweltforschung und -technik der Universität Bremen hat die Studie und deren Aussagekraft überprüft und kommt zum Schluss, dass es sich um eine „solide Forschungsarbeit" handelt. „Die Ergebnisse halten einer kritischen Überprüfung stand" , sagt Universitätsprofessor Rainer Frentzel-Beyme.
Die sehr bedenklichen Ergebnisse dieser Langzeitstudie lassen sich auf drei wesentliche Kernaussagen zusammenfassen:
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Die Krebsrate ist im Nahbereich (weniger als 400 m) doppelt so hoch wie im Fernbereich.
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Werden nur die letzten fünf Jahre (1999 - 2004) berücksichtigt, so ist die Krebsrate dreimal so hoch.
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Das Erkrankungsalter der Patientinnen und Patienten im Nahbereich ist um 8.5 Jahre tiefer als im Fernbereich.
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Naila ist nur eine von mehreren Studien, welche die unterschiedlichsten Formen von gesundheitlichen Störungen bestätigen.
In unseren Schulen halten sich unzählige Schülerinnen und Schüler, die noch eine Lebenserwartung von 65 bis 75 Jahren haben, täglich bis zu zehn Stunden auf. Diese Jugendlichen sind auf Grund der noch hohen Lebenserwartung weitaus stärker gefährdet als Erwachsene. Durch eine Reduktion der maximalen Nutzfeldstärke auf Kindergarten- und Schularealen wird die Gefährdung unserer Kinder deutlich reduziert.
Der Regierungsrat wird beauftragt eine Vorlage zuhanden des Landrates auszuarbeiten, mit der die Kantonsverfassung dahingehend geändert wird, dass die heute zulässige maximale Nutzfeldstärke auf Kindergarten- und Schularealen um mindestens den Faktor 1'000 reduziert wird. Sowohl in den Schulhäusern als auch auf den Pausenplätzen im Freien darf die maximale elektrische Feldstärke E höchstens den Wert 0.006 V/m betragen. Bestehende Mobilfunkanlagen, die eine höhere Belastung verursachen, müssen innert sechs Monaten nach In-Kraft-Treten dieser Gesetzesänderung reduziert oder abgebaut werden.
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