2004-297

Mobilfunkwellen können Gene verändern, Zellen teilen und Krebs verursachen. Eine wissenschaftliche Langzeitstudie, die in Naila (Deutschland) durchgeführt wurde, erbrachte erschreckende Ergebnisse und verursacht unter Wissenschaftlern und Ärzten grosses Aufsehen.

In Naila sind die Krebsdaten von 967 Patientinnen und Patienten zwischen 1994 und 2004 untersucht worden. Die statistischen Auswertungen haben ergeben, dass Menschen, die weniger als 400 m von einer Mobilfunkanlage entfernt wohnen, mit signifikant grösserer Wahrscheinlichkeit an Krebs erkranken als weiter entfernt lebende Personen. Das Zentrum für Umweltforschung und -technik der Universität Bremen hat die Studie und deren Aussagekraft überprüft und kommt zum Schluss, dass es sich um eine „solide Forschungsarbeit" handelt. „Die Ergebnisse halten einer kritischen Überprüfung stand" , sagt Universitätsprofessor Rainer Frentzel-Beyme.


Die sehr bedenklichen Ergebnisse dieser Langzeitstudie lassen sich auf drei wesentliche Kernaussagen zusammenfassen:

Naila ist nur eine von mehreren Studien, welche die unterschiedlichsten Formen von gesundheitlichen Störungen bestätigen.


In unseren Schulen halten sich unzählige Schülerinnen und Schüler, die noch eine Lebenserwartung von 65 bis 75 Jahren haben, täglich bis zu zehn Stunden auf. Diese Jugendlichen sind auf Grund der noch hohen Lebenserwartung weitaus stärker gefährdet als Erwachsene. Durch eine Reduktion der maximalen Nutzfeldstärke auf Kindergarten- und Schularealen wird die Gefährdung unserer Kinder deutlich reduziert.


Der Regierungsrat wird beauftragt eine Vorlage zuhanden des Landrates auszuarbeiten, mit der die Kantonsverfassung dahingehend geändert wird, dass die heute zulässige maximale Nutzfeldstärke auf Kindergarten- und Schularealen um mindestens den Faktor 1'000 reduziert wird. Sowohl in den Schulhäusern als auch auf den Pausenplätzen im Freien darf die maximale elektrische Feldstärke E höchstens den Wert 0.006 V/m betragen. Bestehende Mobilfunkanlagen, die eine höhere Belastung verursachen, müssen innert sechs Monaten nach In-Kraft-Treten dieser Gesetzesänderung reduziert oder abgebaut werden.



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