2004-296

Die optimale Ausbildung von Kindern und Jugendlichen ist von zentraler gesellschaftlicher und volkswirtschaftlicher Bedeutung. Familien sollen ihre vielfältigen und bedeutenden Aufgaben auch in Zukunft erfüllen können.


Die Leistungen, die sie für ihre Kinder aber auch für die gesamte Gesellschaft erbringen, sollen Anerkennung finden.


Das eidgenössische Steuerharmonisierungsgesetz gestattet es den Kantonen nicht mehr, Ausbildungsabzüge für unterhaltspflichtige Kinder zuzulassen. Im Rahmen der kantonalen Steuerrevision musste daher auch der Kanton Basel-Landschaft auf diesen familienpolitischen Abzug verzichten. Eine Wiedereinführung von Ausbildungsabzügen für unterhaltspflichtige Kinder in den Steuergesetzgebung ist daher anzustreben.


Gestützt auf Art. 160 Abs.1 der Bundesverfassung lädt der Landrat des Kantons Basel-Landschaft die Bundesversammlung ein, das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden dahingehend zu ändern, dass es den Kantonen gestattet ist, die Abzüge für die Ausbildungskosten unterhaltspflichtiger Kinder zuzulassen.


Die Regierung wird eingeladen, die Standesinitiative der Bundesversammlung einzureichen.



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