2004-294
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 25. November 2004
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vom:
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23. November 2004
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Nr.:
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2004-294
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Bemerkungen:
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1. Urs Hammel: Ewiges Provisorium Autobahnausfahrt Reinach Nord
Auf der Autobahnausfahrt Reinach Nord stehen schon fast ein Jahr lang rot-weisse Pylonen auf der Strassenbrücke, um eine andere Bodenmarkierung anzuzeigen. Durch vorbeifahrende Lastwagen welche knapp an diesen Pylonen vorbeifahren werden diese öfters auf die Fahrbahn gwirbelt. Auch sind schon verunsicherte Autofahrer verkehrt durch diese Markierung gefahren und haben andere Strassenbenützer gefährdet. Fragt man die Gemeinde Reinach an, heisst es nur, dass es sich um eine Kantonsstrasse handle und die Gemeinde nichts unternehmen könne.
Fragen:
1.
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Wie lange dauert dieses ewige Provisorium noch an?
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2.
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Wird die Bodenmarkierung so geändert wie es diese Pylonen theoretisch anzeigen und ist dies eine Verbesserung für die Ein- und Ausfahrten?
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2. Sabine Stöcklin: Zukunft der Hebammenausbildung
Die Strukturen der Berufsbildung bei den Gesundheitsberufen sind in der Schweiz im Umbruch. Dabei ist zur Zeit die Zukunft der Hebammenausbildung noch unklar. Es droht unter Umständen, dass die Ausbildung für den seit Menschengedenken wichtigen und fraulichen Beruf nicht mehr angeboten wird.
Fragen:
1.
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Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass es in der Deutschschweiz eine Ausbildung zur Hebamme geben soll?
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2.
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Für Pflege, Ergotherapie und Physiotherapie soll es Fachhochschulstudiengänge geben. Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass ein Ausbildungsgang auf Fachhochschulebene das adäquate Bildungsniveau für den Hebammenberuf ist?
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3.
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Wird Regierungsrat Straumann in der Konferenz der Sanitätsdirektorinnen und Sanitätsdirektoren in diesem Sinne sein Wort einlegen?
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4.
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Was wird der Regierungsrat weiter für den Fortbestand der Hebammenausbildung tun?
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3. Eugen Tanner: Fahrzeuge für den privaten Gebrauch
Fragen:
1.
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Ist es zutreffend, dass Angehörige des Polizeikorps Fahrzeuge persönlich zugeteilt erhalten resp. privat nutzen können?
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2.
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Wenn ja, um welche Funktionen handelt es sich und um wie viel?
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3.
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Gibt es dazu Regelungen?
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4.
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Gibt es ausserhalb der Polizei weitere Funktionen, denen ein Fahrzeug des Kantons für den privaten Gebrauch zur Verfügung steht?
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Landeskanzlei Basel-Landschaft
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