2004-290

Ein wachsender Anteil von psychisch oder körperlich beeinträchtigten Menschen kann beruflich nicht mehr integriert werden. Dies hat gravierende Auswirkungen auf die Belastung der Sozialwerke in unserem Land. So ist beispielsweise zwischen 1982 und 1996 die Anzahl der Personen, die eine Rente der Invalidenversicherung (IV) wegen psychischer Krankheit beziehen, um über 60 % angestiegen.

Heute finden auch gut qualifizierte Personen ohne gesundheitliche Beeinträchtigung oftmals erst nach längerem Suchen wieder eine Stelle. In diesem Umfeld ist die berufliche Wiedereingliederung von reduziert leistungsfähigen Menschen noch schwieriger geworden. Der durch die internationale Marktöffnung verschärfte Druck zur Produktivitätssteigerung zwingt die Unternehmungen laufend zu weiteren Rationalisierungen. In dieser Situation werden oft «Nischenarbeitsplätze» gestrichen oder nicht mehr besetzt. Dies führt dazu, dass vermehrt weniger leistungsfähige Menschen aus dem Arbeitsprozess herausfallen.


Vor diesem Hintergrund scheint es mir angemessen, Unternehmen mit gezielten Massnahmen zu ermutigen, wegrationalisierte Arbeitsplätze mit verminderter Produktivität mit eingeschränkt leistungsfähigen und deshalb schwer vermittelbaren Personen wieder zu besetzen. Ein steuerlicher Anreiz bei der Einstellung von Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit erachte ich als geeignetes und vielversprechendes Instrument.


Es existieren gegenwärtig kantonale Weiterbildungsmassnahmen und Beschäftigungsprogramme für Ausgesteuerte. Auch gibt es verschiedene Fachstellen und Institutionen, welche diese Wiedereingliederung bei schwer wiegenden Problemen im sozialen Umfeld, psychischen und physischen Beeinträchtigungen oder fehlender Basisintegration in unsere Kultur beratend unterstützen. Die wirksame Förderung der Reintegration reduziert leistungsfähiger, teilinvalider Erwerbstätiger, die aus dem Arbeitsmarkt ausgeschieden sind, findet aber nicht statt.


Ich erlaube mir, dem Regierungsrat folgende Fragen zu stellen:


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