2004-290
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Thomas Schulte: Steuerlicher Anreiz bei der Einstellung von Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit
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Autor/in:
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Schulte Thomas
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Eingereicht am:
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11. November 2004
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Nr.:
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2004-290
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Heute finden auch gut qualifizierte Personen ohne gesundheitliche Beeinträchtigung oftmals erst nach längerem Suchen wieder eine Stelle. In diesem Umfeld ist die berufliche Wiedereingliederung von reduziert leistungsfähigen Menschen noch schwieriger geworden. Der durch die internationale Marktöffnung verschärfte Druck zur Produktivitätssteigerung zwingt die Unternehmungen laufend zu weiteren Rationalisierungen. In dieser Situation werden oft «Nischenarbeitsplätze» gestrichen oder nicht mehr besetzt. Dies führt dazu, dass vermehrt weniger leistungsfähige Menschen aus dem Arbeitsprozess herausfallen.
Vor diesem Hintergrund scheint es mir angemessen, Unternehmen mit gezielten Massnahmen zu ermutigen, wegrationalisierte Arbeitsplätze mit verminderter Produktivität mit eingeschränkt leistungsfähigen und deshalb schwer vermittelbaren Personen wieder zu besetzen. Ein steuerlicher Anreiz bei der Einstellung von Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit erachte ich als geeignetes und vielversprechendes Instrument.
Es existieren gegenwärtig kantonale Weiterbildungsmassnahmen und Beschäftigungsprogramme für Ausgesteuerte. Auch gibt es verschiedene Fachstellen und Institutionen, welche diese Wiedereingliederung bei schwer wiegenden Problemen im sozialen Umfeld, psychischen und physischen Beeinträchtigungen oder fehlender Basisintegration in unsere Kultur beratend unterstützen. Die wirksame Förderung der Reintegration reduziert leistungsfähiger, teilinvalider Erwerbstätiger, die aus dem Arbeitsmarkt ausgeschieden sind, findet aber nicht statt.
Ich erlaube mir, dem Regierungsrat folgende Fragen zu stellen:
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Welche Konsequenzen zieht er aus der Erkenntnis, dass sich die berufliche Wiedereingliederung von reduziert leistungsfähigen Menschen immer schwieriger gestaltet?
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Teilt er die Auffassung, dass eine gute Wiedereingliederung von reduziert leistungsfähigen Menschen in die Arbeitswelt von grosser Bedeutung bei den Bemühungen zu Einsparungen im Sozialversicherungs- und Sozialhilfebereich sein kann? Kann er die Höhe der möglichen Kosteneinsparungen beziffern?
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Wäre es nicht sinnvoll, den Unternehmen im Rahmen der Steuergesetzgebung entsprechende Anreize zur Beschäftigung reduziert leistungsfähiger Menschen zu geben? Sieht er alternative Massnahmen?
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