2004-289
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Thomas Schulte: Öffentliche Beschaffungen: Schwellenwerte sind auszuschöpfen!
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Autor/in:
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Thomas Schulte (Anderegg, Brunner, Ceccarelli, de Courten, Franz, Frey, Fritschi, Fünfschilling, Gerber, Gutzwiller, Hasler, Hess, Holinger, Jordi, Liechti, Mangold, Nufer, Ringgenberg, Rufi, Schäfli, Schär, Schenk, Straumann, Thüring, Van der Merwe, Völlmin, Wirz, Wullschleger, Zoller)
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Eingereicht am:
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11. November 2004
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Nr.:
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2004-289
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Mitte August 2004 hat der Regierungsrat beschlossen, diese Schwellenwerte per 1. Januar 2005 den heute zulässigen Maximalwerten anzugleichen.
Bereits unter den bisher geltenden Regelungen war aber immer wieder feststellbar, dass die Schwellen-werte von den verschiedenen Beschaffungsstellen einerseits sehr unterschiedlich und andererseits grundsätzlich viel zu wenig in Anspruch genommen wurden. Dementsprechend wurden die gemäss Gesetz möglichen Beschaffungsverfahren nicht angewandt, sondern es gelangten jeweils übergeor-dnete Verfahren zum Einsatz. Diese Nichtausschöpfung des zur Verfügung stehenden Spielraums führte dazu, dass
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Beschaffungen mit geringsten und geringen Auftragswerten unnötige und überproportionale Ausschreibungs-, Auswertungs- und Administrationsaufwändungen generierten sowie
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Beschaffungen mit mittleren Auftragswerten mit aufwändigen Ausschreibungen öffentlich publiziert wurden und dadurch zu einer unnötigen Vielzahl verschiedenster Angebote aus teilweise weit entfernten Wirtschaftsgebieten mit einem entsprechend (zu) hohen Kontroll- und Auswertungs- sowie Administrationsaufwand führten.
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Beschaffungspolitik der öffentlichen Hand ist gleichzeitig auch Wirtschaftspolitik. Die nachhaltigen Auswirkungen von Beschaffungen in der Region in den fiskalen und volkswirtschaftlichen Bereichen sind mehrfach belegt. Beschaffungen der öffentlichen Hand haben deshalb diesen Tatsachen Rechnung zu tragen. Die Ausschöpfung der Schwellenwerte bzw. die Anwendung des entsprechenden Beschaffungsverfahrens sind dazu zentrale Voraussetzung.
Ich ersuche den Regierungsrat sicherzustellen, dass
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die verschiedenen Beschaffungsstellen innerhalb der kantonalen Verwaltung bei ihrem Beschaffungs-verhalten den dargestellten Grundsätzen und Zusammenhängen inskünftig konsequent Rechnung zu tragen hat;
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in der Folge bei diesen Beschaffungsstellen die konsequente Ausschöpfung der gemäss Gesetz, respektive Verordnung, zur Verfügung stehenden Schwellenwerte, gewährleistet ist;
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bei diesen verschiedenen Beschaffungsstellen die damit entsprechend konsequente Anwendung des jeweils geeigneten Beschaffungsverfahrens gewährleistet ist.
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