2004-287
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion von Florence Brenzikofer: Vaterschaftsurlaub
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Autor/in:
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Florence Brenzikofer, Grüne Fraktion
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Eingereicht am:
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11. November 2004
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Nr.:
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2004-287
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Diesen Sommer wurden Bund, Kantone und Städte zur Familienfreundlichkeit getestet und ein Familienfreundlichkeits-Index (FFI) errechnet. Der Kanton Baselland hat in der Auswertung gut abgeschnitten. Was den bezahlten Vaterschaftsurlaub betrifft, steht unser Kanton allerdings schlecht da. Baselbieter Staatsangestellte können zwar nach der Geburt ihres Kindes einen unbezahlten Urlaub von maximal zwölf Wochen beziehen, doch dieses Angebot kann aus finanziellen Gründen nur von wenigen genutzt werden. Nach der Geburt eines Kindes hat man Anspruch auf genau einen Tag bezahlten Urlaub, gleich viel wie bei einem Wohnungswechsel.
Wir stellen heute fest, dass sich der früher bis zu zehn Tagen andauernde Spitalaufenthalt von Müttern bei der Geburt eines Kindes seit einiger Zeit erheblich verkürzt hat. Wenn die Geburt ohne Komplikationen verläuft, kommt es immer häufiger vor, dass die Mutter schon nach drei bis vier Tagen nach Hause zurückkehrt. Dadurch wird die familiäre Situation stark belastet. Die notwendige zusätzliche Unterstützung wird häufig vom Vater erbracht. Der kürzere Spitalaufenthalt führt hingegen zu Einsparungen im Gesundheitswesen. In der jetzigen Situation nehmen Väter, sofern sie es sich leisten können, Ferien oder unbezahlten Urlaub nach der Geburt ihres Kindes. Der bezahlte Tag entspricht faktisch einer Geburt. Ferien sind für die Erholung bestimmt, die Unterstützung der Mutter nach der Geburt kann aber keinesfalls als Erholung betrachtet werden, sondern gilt als Arbeits- und Hilfeleistung, vor allem dann, wenn weitere Kinder zu betreuen sind.
Eine Neuerung ist sowohl aus familienpolitischen als auch aus volkswirtschaftlichen Gründen zeitgemäss und überfällig. Der bezahlte Kurzurlaub für Väter nach der Geburt ihres Kindes soll von 1 Tag auf 5 Tage ausgeweitet werden, so wie es auch der Kanton Basel-Stadt ab Januar 2005 einführen wird. Diese 5 Tage sollen in den ersten drei Monaten nach der Geburt bezogen werden.
Ich bitte den Regierungsrat im Personalgesetz folgende Änderung vorzunehmen:
II. Kurzurlaub, § 48 b Geburt eines eigenen Kindes: 5 Arbeitstage Vaterschaftsurlaub, der in den ersten drei Monaten nach der Geburt zu beziehen ist.
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