2004-286

Die Kosten für die Krankenkassenversicherung steigen seit Jahren massiv und belasten Familien und auch Einzelpersonen mit tiefem Einkommen derart, dass viele die Versicherungsprämien ohne Prämienrückerstattung nicht mehr bezahlen könnten. Seit einigen Jahren sieht der Staat deshalb vor, Familien und Einzelpersonen unterhalb einem festgelegten „massgebenden" Einkommen durch eine Prämienrückerstattung finanziell zu unterstützen. Die Höhe der Rückerstattung ist unter anderem vom steuerbaren Einkommen abhängig. Je geringer das steuerbare Einkommen ist, desto grösser ist die Prämienrückerstattung.


Grundsätzlich ist ein solches Modell durchaus sinnvoll und verhindert insbesondere bei ärmeren Familien den Gang zur Sozialhilfefürsorge. Unsinnig und vom Gesetzgeber auch nicht gewollt ist aber, dass beim Baselbieter Modell auch wohlhabende Personen mit sehr hohem Einkommen und Vermögen in den Genuss einer Prämienrückerstattung kommen können.


Investiert zum Beispiel eine Hausbesitzerin mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von Fr. 180'000.- und einem Vermögen von Fr. 300'000.- einen einmaligen Betrag von Fr. 170'000.- in eine wert erhaltende Renovation ihres Eigenheims, so berechtigt das daraus resultierende „massgebende" Einkommen zum Bezug einer Prämienrückerstattung. Das massgebende Einkommen ist in diesem Beispiel deshalb so tief, weil die wert erhaltenden Renovationen vollständig vom Einkommen in Abzug gebracht werden können. Es ist anstossend, dass trotz eines derart hohen Einkommens und Vermögens eine Prämienrückerstattung möglich ist.


Ebenso können beispielsweise auch Selbständigerwerbende mit florierendem Unternehmen völlig legal oft so hohe Abzüge (Säule 3, Bausparen, Weiterbildung, Investitionen) geltend machen, dass sie anspruchsberechtigt werden, obwohl dies von ihren tatsächlichen Lebensumständen her nicht angezeigt wäre.


Der Regierungsrat wird beauftragt eine Vorlage zuhanden des Landrates auszuarbeiten, mit der die Kantonsverfassung dahingehend geändert wird, dass solche Lücken, die offensichtlich zu unnötigen Prämienverbilligungs-Bezügen führen, auch im Hinblick auf gesunde Kantonsfinanzen, eliminiert werden.



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