2004-284


1. Einleitung

Die Unterbreitung einer Ergänzungsvorlage zur Vorlage Nr. 2004/284 zum Staatsvertrag FHNW erfolgt aus zwei Gründen:




2. Vertragsänderung


2.1 Ausgangslage


Die Beratung des Staatsvertrags FHNW durch die Interparlamentarische Begleitkommission (IPBK) der vier Kantonsparlamente AG, BL, BS und SO ist gut vorangekommen. An der Sitzung vom 10. Januar 2005 ist der Staatsvertrag grundsätzlich - aber unter Vorbehalt der Kenntnis des Soll-Portfolios, das der IPBK am 24. Januar 2005 zur Kenntnis gebracht wird - gutgeheissen worden.


Einzig die Regelung der parlamentarischen Oberaufsicht hat sich bei der Beratung der IPBK als Stolperstein erwiesen. Im ersten Entwurf des Staatsvertrags hatten die vier Bildungsdirektionen eine einzige Interparlamentarische Kommission vorgesehen, die sowohl die Funktion einer vorberatenden Fachkommission als auch die Funktion einer Geschäftsprüfungskommission haben sollte. Auf Intervention unserer landrätlichen Spezialkommission Parlament und Verwaltung sind die vier Regierungen für die Vernehmlassungsfassung von diesem Konzept abgewichen und haben - gemäss der entsprechenden Regelung im Kanton Basel-Landschaft - eine eigene Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission vorgesehen. Die Regelung der Art und Weise der Vorberatung der materiellen Geschäfte sollte dagegen nicht im Staatsvertrag erfolgen, sondern an die Parlamente selbst delegiert werden.


In der Vernehmlassung zeigte sich, dass dieses Konzept umstritten ist. Insbesondere im Kanton Aargau wurde verlangt, dass Vorberatung und Geschäftsprüfung einer einzigen Kommission übertragen werden. Wieder andere Stellungnahmen verlangten zwei Kommissionen mit je unterschiedlicher, aber explizit geregelter Aufgabe.


Aufgrund dieser Ausgangslage haben die vier Regierungen im jetzt in der parlamentarischen Beratung befindlichen Staatsvertrag folgende Lösung vorgesehen:


Die Erziehungs- und Kulturkommission des Landrats des Kantons Basel-Landschaft hat sich in den bisherigen Beratungen zum Staatsvertrag in der EKK sowie in der IPBK energisch gegen diese Regelung gewehrt, weil sie nicht dem basellandschaftlichen Konzept entspricht. Sie macht die Zustimmung zum Staatsvertrag FHNW von einer Änderung der vorgesehenen Regelung abhängig. Die IPBK hat deshalb an ihrer Sitzung vom 10. Januar 2005 einstimmig den Antrag gestellt, die Geschäftsprüfung im Sinne des Landrates BL explizit im Staatsvertrag zu regeln.




2.2 Neue Regelung der parlamentarischen Oberaufsicht


Um den laufenden Beratungsprozess nicht mit einer materiell unbestrittenen Frage zu belasten, haben die vier Regierungen beschlossen, die §§ 15 und 16 des Staatsvertrags wegen deren besonderer Bedeutung für die Akzeptanz des Staatsvertrags gemäss dem Antrag der IPBK zu ändern.


Die Regelung im Staatsvertrag vom 27. Oktober/9. November 2004 beinhaltet zwar die Möglichkeit, die dort statuierte Interparlamentarische Kommission explizit mit der Aufgabe der Geschäftsprüfung zu beauftragen. Die Kompetenzen und Aufgaben, die im Vernehmlassungsentwurf für die Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission explizit vorgesehen waren, sollen jedoch jetzt mittels Änderung der aktuellen Fassung des Staatsvertrags auf dieser Ebene verankert werden.


Damit wird dem Antrag der Interparlamentarischen Kommission Rechnung getragen und gleichzeitig - wie insbesondere im Aargau verlangt - die Einsetzung von zwei verschiedenen Kommissionen vermieden. Materiell ist diese Lösung sinnvoll; sie entspricht der Lösung, wie sie im gegenwärtigen Staatsvertrag bereits angelegt ist. Die Parlamente haben dort die Kompetenz, die Geschäftsprüfung selbst zu regeln. Im Detailkommentar wird dazu ausdrücklich vermerkt, dass sich als Lösung eine Übertragung dieser Kompetenzen an die Interparlamentarische Kommission anbietet).


Die Interparlamentarische Begleitkommission hat an ihrer Sitzung vom 10. Januar 2005 diesem Vorschlag zugestimmt und ihn einstimmig zum Antrag an die Regierungen erhoben.




2.3 Vertragsänderung





3. Portfolio (Entwurf vom 13. Januar 2005 in der Beilage)


Der vorliegende Entwurf eines Portfolios wird von der Projektsteuerung FHNW am 14. Januar 2005 verabschiedet und von den Regierungen am 18. Januar 2005 als Zusatzinformation für die Beratung des Staatsvertrags und als Grundlage für die Erarbeitung eines ersten Leistungsauftrags gutgeheissen. Das Portfolio sieht eine Konzentration der Fachbereiche und der Schwerpunkte auf die einzelnen Standorte vor. In den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt ist die Konzentration der folgenden Fachbereiche vorgesehen:


Muttenz:
- Architektur, Bau- und Planungswesen (als einziger Standort)
- Chemie und Life Sciences (als einziger Standort)
- Pädagogik (als komplementärer Standort zu Brugg)
- Mechatronik und relevante Angebote im Bereich Informatik (als komplementärer Standort des Bereichs Technik und Informationstechnologie in Brugg).


Basel:
- Design und Kunst (als einziger Standort)
- Musik (als einziger Standort)
- Soziale Arbeit (als komplementärer Standort zu Olten)
- Wirtschaft und Dienstleistungen (als komplementärer Standort zu Olten)


Die Konzentration des Fachbereichs Technik und Informationstechnologie in Brugg sowie die Ansiedlung des Schwerpunkts Wirtschaft und Dienstleistungen in Olten wird für die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt aufgewogen durch die Etablierung des neuen und zukunftsträchtigen Fachbereichs Life Sciences in Muttenz. In Muttenz sollen auch technische Kompetenzen erhalten bleiben, soweit sie für den Bereich Life Sciences wichtig und erforderlich sind. Ebenfalls in Muttenz bleibt der für die engere Region wichtige trinationale Studiengang Mechatronik und Angebote im Bereich der Informatik.


Die Bereiche Pädagogik und Soziale Arbeit behalten Standorte in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt (zur Zeit Basel und Liestal, Zusammenführung in Muttenz vorgesehen).


Liestal, 18. Januar 2005


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Ballmer
der Landschreiber: Mundschin


Beilagen:
Entwurf Landratsbeschluss
Entwurf Portfolio vom 13. Januar 2005 [PDF]



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