2004-284 (2)
Bericht Nr. 2004-284; 2004-284A an den Landrat |
Bericht der:
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Erziehungs- und Kulturkommission
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vom:
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21. März 2005
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Genehmigung des Staatsvertrags über die Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW vom 27. Oktober / 9. November 2004 und Ergänzungsvorlage vom 18. Januar 2005 (partnerschaftliches Geschäft)
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Fassung der Kommission)
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Entwurf Änderung Bildungsgesetz
(SGS 640) [PDF]
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1. Ausgangslage
Werdegang bis zum Staatsvertrag FHNW
Seit 1997 koordinieren die Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn die Tätigkeiten ihrer Fachhochschulen Fachhochschule Aargau (FHA), Fachhochschule beider Basel (FHBB) und Fachhochschule Solothurn (FHSO) im Rahmen des Kooperationsrates Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW). Das Kooperationsmodell stiess jedoch angesichts der unterschiedlichen Strategien und Strukturen der Teilschulen an seine Grenzen, da tiefgreifende Reformen in einem auf Konsens beruhenden Kooperationsmodell nicht möglich sind. Der Kooperationsrat hat deshalb im Jahr 2002 einen fachhochschulübergreifenden gemeinsamen Strategieentwicklungsprozess initiiert, der zum Ergebnis führte, dass die bestehenden Fachhochschulen von den vier Kantonen gemeinsam mit einem Leistungsauftrag und einem Globalbudget zu führen seien. Der Kooperationsrat wurde daraufhin im Oktober 2002 von den Regierungen beauftragt, ein Fusionsmodell für die FHNW auszuarbeiten.
Nachdem dieses Fusionsmodell dem vom Kanton Solothurn ursprünglich favorisierten «Teilschulmodell» gegenübergestellt und die Vor- und Nachteile der beiden Modelle sorgfältig abgewogen worden waren, haben die Regierungen den Bildungsdirektionen im Oktober 2003 den Auftrag erteilt, eine Vernehmlassungsvorlage zu einer fusionierten FHNW auszuarbeiten und die Integration auch der Pädagogischen Hochschulen und des Hochschulteils der Musikakademie vorzusehen. Das im Sommer 2004 durchgeführte Vernehmlassungsverfahren ergab breite Zustimmung zum Fusionsvorhaben. Am 27. Oktober / 8. November 2004 haben die Regierungen den Staatsvertrag FHNW abgeschlossen.
Bildung einer Interparlamentarischen Begleitkommission (IPBK)
Die Interparlamentarische Begleitkommission ist von den Parlamenten der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn im Hinblick auf die Beratung des Staatsvertrags FHNW eingesetzt worden. Sie setzt sich zusammen aus je einer fünfköpfigen Delegation der zuständigen Kommissionen der vier Parlamente. Die IPBK hat, unter Teilnahme der Bildungsdirektorin SO, der Bildungsdirektoren AG, BL, BS, des Präsidenten der Projektsteuerung FHNW, des Gesamtprojektleiters FHNW sowie der zuständigen Fachleute der vier Bildungsdepartemente, insgesamt vier Mal getagt. Als Präsident der IPBK wurde Karl Willimann (BL) gewählt.
Am 29. Oktober 2004 hat die IPBK ihren Auftrag geklärt und das Vorgehen beschlossen.
Am 16. Dezember 2004 stellte die Kommission den vier Bildungsdepartementen und den Vertretern der Projektorganisation FHNW Klärungsfragen zur Staatsvertragsvorlage und verlangte vertiefte Abklärungen zu verschiedenen Punkten.
Am 10. Januar 2005 fand in der IPBK eine ausführliche Beratung des umfangreichen Zusatzberichts statt, den die vier Bildungsdepartemente zur Beantwortung der am 16. Dezember 2004 gestellten Fragen unterbreitet hatten. In der Folge trat die IPBK auf den Staatsvertrag ein und führte die Detailberatung.
Am 24. Januar 2005 nahm die IPBK schliesslich das Portfolio zur Kenntnis, führte die Schlussberatung des Staatsvertrags durch und beantragte den vier Parlamenten einstimmig die Zustimmung zum Staatsvertrag.
2. Zielsetzung des Staatsvertrags
Die Zusammenführung der heute in den vier Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn bestehenden sechs Fachhochschulen (FHA, FHBB, FHSO, HPSA-BB, PHSO und Musikakademie) zur Fachhochschule Nordwestschweiz ermöglicht eine für die Schweiz wegweisende Schwerpunktbildung über die Kantonsgrenzen hinweg. Die Konzentration des heutigen Fachhochschulangebots in den vier Kantonen soll Mittel freisetzen, um das Ansteigen der Studierendenzahlen und den notwendigen qualitativen Ausbau des Fachhochschulangebots (Forschung, Masterstudiengänge) sowie den Aufbau des neuen Fachbereichs Life Sciences trotz stagnierender Kantonsbeiträge und Rückgang der Standardsubventionen des Bundes pro Studienplatz zu bewältigen.
3. Massnahmen zur Umsetzung des Staatsvertrages
Lehre
Die Bologna-Reform macht eine Neukonzeption der Lehre an den Hochschulen notwendig. Ab dem Studienjahr 2005/2006 werden an den Schweizerischen Fachhochschulen Bachelor-Studiengänge starten, ab dem Studienjahr 2008/2009 auch Master-Studiengänge (+ 1.5 bis 2 Jahre). Die Einführung von Masterstudiengängen und allgemein steigende Studierendenzahlen (prognostizierte Steigerung bis ins Jahr 2012 gegenüber dem Jahr 2002: + 48 %) können nur mit zusätzlichen oder dank Konzentrationen frei werdenden Mitteln finanziert werden. Die in der FHNW vorgesehenen Konzentrationen setzen die für die Reform notwendigen Mittel frei.
Organisatorisches
In der FHNW werden folgende Fachbereiche zu einer einzigen Institution zusammenführt:
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Architektur, Bau- und Planungswesen, Design und Kunst
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Life Sciences
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Musik
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Pädagogik
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angewandte Psychologie
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Soziale Arbeit
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Technik und Informationstechnologie
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Wirtschaft und Dienstleistungen
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Die FHNW wird strategisch von einem Fachhochschulrat und operativ von der Fachhochschulleitung geführt. Die Kantone steuern die Fachhochschule Nordwestschweiz
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über den Leistungsauftrag und das Globalbudget. Die Parlamente haben die Oberaufsicht über die FHNW.
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Die Anstellungsbedingungen für alle Mitarbeitenden der FHNW werden einheitlich in einem Gesamtarbeitsvertrag geregelt. Solange kein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zustande kommt, erlässt der Fachhochschulrat die Anstellungsbedingungen. Die Anstellungsbedingungen sind von den Regierungen zu genehmigen. Bei der Überführung der Mitarbeitenden bleibt der nominelle Besitzstand gewahrt.
Die Mitarbeitenden der FHNW werden bei einer der vier kantonalen Pensionskassen versichert. Die Wahl der Pensionskasse soll sozialpartnerschaftlich und innerhalb von fünf Jahren nach der Gründung der FHNW erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Mitarbeitenden bei den heutigen Pensionskassen versichert.
Finanzen
Die Trägerbeiträge an die FHNW liegen im Jahr 2008 insgesamt unter denjenigen für das Jahr 2004. Die Einhaltung des knappen Finanzrahmens ist angesichts des notwendigen Ausbaus der Fachhochschule nur mittels der vorgesehenen Konzentrationen bzw. der daraus resultierenden Synergiegewinne möglich. Die Trägerbeiträge werden nach einem Verteilschlüssel, der die Studierendenzahl zu 80 % und den Standortfaktor zu 20 % gewichtet, von den Vertragskantonen finanziert.
Recht
Der vorliegende Staatsvertrag wurde von den Rechtsdiensten der vier Regierungen auf die Übereinstimmung mit den kantonalen Rechtssystemen überprüft. Für die FHNW gilt, soweit der Fachhochschulrat in seinem Autonomiebereich nicht eigene Regelungen erlässt, das Recht des Sitzkantons Aargau.
Externe Prüfung (Due Diligence)
Die Finanzkontrollen der vier Kantone und die Firma Ernst & Young haben im Auftrag der vier Regierungen die Grundkonzeption der Fusion und das Massnahmenpaket zur Umsetzung des Staatsvertrages geprüft. Diese Sorgfaltsprüfung hatte das Ziel, mögliche finanzielle Risiken einer Fusion, insbesondere aus bestehenden Verträgen und anderweitigen Verpflichtungen der heutigen Institutionen, offen zu legen. Die Prüfungen kommen zum Schluss, dass die Gründung der FHNW per 01.01.2006 machbar ist, sofern die in den Prüfberichten aufgezeigten Massnahmen und Empfehlungen umgesetzt werden (Bericht zum Staatsvertrag S. 38/39). Die Prüfberichte enthalten kritische Bemerkungen, die sowohl in der IPBK wie auch in der landrätlichen Erziehungs- und Finanzkommission zu Diskussionen und vertieften Abklärungen führten. Die Projektsteuerung FHNW hat entsprechend reagiert und die vier Finanzkontrollen in die Erledigung der dargestellten Probleme und Pendenzen mit einbezogen. Die Finanzkontrollen schlagen für Ende 2005 einen erneute Prüfung (Review) über die Beurteilung der Umsetzung ihrer vorgeschlagenen Massnahmen und Empfehlungen vor.
4. Kommissionsberatung
4.1 Organisation der Beratung
Die EKK hat sich an fünf Sitzungen unter Einbezug von Marc Joset, Präsident der Finanzkommission, mit dem Staatsvertrag befasst. Am 18. November 2004 erfolgte eine erste Information über die Vorgehensweise der IBPK und über die wesentlichen Aspekte des Staatsvertrages. Am 16. Dezember 2004 und am 6. Januar 2005 beriet die EKK den Inhalt. Am 27. Januar 2005 erfolgte eine detaillierte Erläuterung durch den Projektleiter FHNW, Richard Bührer. Am 31. Januar 2005 fand die Anhörung einer Delegation des Hochschulrates HPSA-BB zu den Bereichen Pädagogik und Soziale Arbeit statt. Nach einer politischen Wertung des Portfolios durch Regierungsrat Urs Wüthrich wurde das Geschäft von der Kommission abschliessend behandelt. An den Sitzungen waren seitens der BKSD abwechselnd Regierungsrat Urs Wüthrich, Generalsekretär Martin Leuenberger und Karin Hiltwein-Agnetti, Leiterin Stabsstelle Hochschulen, anwesend.
Die Kommission sah ihren Auftrag in einer gründlichen Prüfung der Staatsvertragsvorlage. Kritische Punkte der Vorlage sollten offen gelegt, nötigenfalls weitere Abklärungen veranlasst werden. Ausgangslage für die Beratungen waren nebst der Vorlage die Prüfungen der vier Finanzkontrollen der beteiligten Kantone sowie die Due Diligence-Prüfung von Ernst & Young. Die vertiefte Überprüfung des Finanzplanes (Pensionskasse, Immobilien, Rücklagen, Löhne) wurde der Finanzkommission zum Mitbericht übertragen.
4.2 Beratung im Einzelnen
Über die Zielsetzungen der Vorlage ist sich die Kommission generell einig. Die Zusammenlegung der vier Fachhochschulen zu einer kompetenten Fachhochschule Nordwestschweiz wird als Gebot der Zeit erachtet. Sie bedeutet eine Herausforderung an alle Beteiligten und verspricht mannigfache Chancen für die Hochschulausbildung, die Wirtschaft und die Prosperität in der Nordwestschweiz. Dabei müssen kantonsspezifische Interessen dem Gesamtwohl der FHNW untergeordnet werden. Die FHNW kann sogar ein modellhaftes Vorbild für die zukünftige Entwicklung der universitären Hochschullandschaft in der Schweiz sein.
Die Kommission zeigte sich von den geleisteten Vorarbeiten beeindruckt. Sie nimmt mit Erleichterung zur Kenntnis, dass die vier Finanzkontrollen von der Projektsteuerung FHNW in die weiteren Arbeiten einbezogen werden und deren Empfehlungen und Hinweise (Due Diligence) beachtet und umgesetzt werden. Auch die von den Finanzkontrollen geforderte externe Kontrolle wurde eingesetzt. Die Empfehlung der vier Finanzkontrollen, Ende 2005 eine Nachprüfung (Review) durchzuführen, wird unterstützt. Diese Massnahmen sind Voraussetzungen für das Gelingen des ambitiösen Zeitplanes, die FHNW bzw. den Staatsvertrag per 1. Januar 2006 in Kraft treten zu lassen.
Eine weitere Voraussetzung ist die Genehmigung des Leistungsauftrages (inklusive Portfolio) durch alle vier Parlamente, welcher nachfolgend zum Staatsvertrag im 2. Halbjahr 2005 den Parlamenten vorgelegt wird. Hierbei ist zu beachten, dass der Staatsvertrag erst in Kraft treten kann, wenn auch der Leistungsauftrag von allen Parlamenten genehmigt ist. Insofern sind diese zwei Vorlagen voneinander unmittelbar abhängig. Das Portfolio, um welches nach dessen Vorstellung am 24. Januar 2005 eine heftige Diskussion entbrannt ist, wird also durch die Parlamente mit dem Leistungsauftrag noch zu beraten sein. Trotzdem war das Portfolio bereits in dieser Phase in der EKK ein Diskussionspunkt. Nachfolgend werden die Hauptpunkte der Beratung dargestellt.
4.2.1 §§ 15 und 16 des Staatsvertrages: Parlamentarische Oberaufsicht
Mit Befremden stellte die Kommission fest, dass entgegen der Vernehmlassungsvorlage die Parlamentarische Oberaufsicht in §§ 15 und 16 massiv verändert wurde. Anstelle der Regelung gemäss dem Landratsbeschluss «Musterregelung der parlamentarischen Oberaufsicht im Statut von Institutionen mit interkantonalen Trägerschaften» vom Mai 2004 wurde lediglich eine dürftige Formulierung hinsichtlich «Geschäftsberatung der FHNW mit Berichterstattung an die kantonalen Parlamente» neu festgehalten. Die EKK war mit dieser mangelnden Aufsichtsumschreibung der Parlamente absolut nicht einverstanden und war sich einig, dass die parlamentarische Oberaufsicht eine conditio sine qua non für die Genehmigung des Staatsvertrages durch den Kanton Basel-Landschaft darstellte. Sie beschloss daher am 6. Januar 2005, an der basellandschaftlichen Musterregelung festzuhalten und beauftragte die eigene Delegation, dies als Antrag an der Sitzung der Interparlamentarischen Begleitkommission vom 10. Januar 2005 vorzutragen und entsprechend einzubringen. Dem Vorstoss war Erfolg beschieden. Die IPBK erkannte das Anliegen Basellands in seiner Tragweite und beschloss einstimmig, dem Antrag zu entsprechen mit dem Auftrag an die Regierungen, den Staatsvertrag in diesem Punkt zu ändern, was mit der Ergänzungsvorlage 2004/284A vom 18. Januar 2005 in die Tat umgesetzt wurde.
4.2.2 Synergien der Fusion
Eine Fusion ist nur sinnvoll, wenn auch Synergien erzielt werden können. Synergien werden sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht gesehen:
qualitativ :
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Qualität der Lehre und der Forschungsprojekte durch Bündelung
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einheitliche Führung der FHNW
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verbesserte Wettbewerbsfähigkeit
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Reputation nach aussen
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Gemäss Finanzplan will man mittelfristig so viele kantonale Gelder erhalten wie heute (Fr. 178 Mio). Die Summe wird leicht ansteigen (Fr. 182 Mio), bis die Synergien greifen, und muss sich dann auf diesem Niveau stabilisieren. Für den Kanton Basel-Landschaft ist auf den Regierungsratsbeschluss vom 8. April 2003 hinzuweisen, welcher durch die Fusion eine Entlastungsvorgabe von Franken 3,5 bis 4,5 Mio. gegenüber dem Budget 2003 vorsieht. Demgegenüber sieht der Finanzplan aber eine Mehrbelastung von Fr. 1,3 Mio. im Vergleich zu 2003 vor.
Durch die Fusion will man folgenden Mehrwert erreichen:
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Auffangen des Zuwachses an Studierenden; Annahme: +48% bis ins Jahr 2012
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Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge sowie Forschungsprojekte
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Auffangen des Rückgangs der Bundessubventionen pro Studienplatz
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Einbezug der Musikakademie (erst 2008)
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Neuer Lehrbereich Life Sciences
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Konzentration der Labors und Einrichtungen / Informatik
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Anlass zu Diskussionen gab die neue Studienrichtung
Life Sciences
, die gemäss Portfolio als Schwerpunkt in Muttenz angeboten werden soll. Im Finanzplan ist vorgesehen, dafür als Startvorgabe 30 Mio. Franken einzusetzen. Die Frage der Kommission, ob dieses Geld aus dem monetären Gewinn der Fusion bereit gestellt werden könne, wurde von Regierungsrat Urs Wüthrich im Prinzip bejaht. Allerdings sei diese Frage noch Gegenstand von internen Abklärungen. Man denke, an die 400 Studierende für diesen Bereich gewinnen zu können. Der Bereich
Life Sciences
wird als anspruchsvolle Aufgabe, aber auch als grosse, zukunftsträchtige Chance für Muttenz dargestellt.
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Bemängelt wurde in der Kommissionen, dass die Konturen der Lehrgebiete in diesem Fach noch nicht ersichtlich sind. Es wurde seitens der BKSD versichert, die Lehrinhalte würden zur Zeit erstellt und spätestens mit dem Leistungsauftrag dargestellt. Dabei sei zu erwarten, dass damit zusammenhängende Gebiete wie Informatik und Medizinaltechnik (
Life Sciences Technologies
) in Muttenz angeboten werden, was den häufig beklagten Weggang des Bereichs Technik mildere.
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4.2.3 Zeitplan der Fusion
Sowohl in der IPBK wie auch in der EKK wurde der vorgelegte Zeitplan - Start der FHNW per 01.01.2006 - hinterfragt. Es wurden Befürchtungen geäussert, die Qualität der Zusammenführung könne unter dem angeschlagenen Tempo leiden und die Parlamente würden zeitlich überfordert. In der Diskussion mit der Bildungs-, Kultur- und Sportdiektion und den Projektverantwortlichen der FHNW ergaben sich dazu folgende Einsichten, die für den vorgelegten Zeitplan sprechen:
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Die Vorbereitungen für die Fusion laufen seit zwei Jahren und die analytischen Abklärungen und Festsetzungen sind vertieft erstellt.
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Die Schulen können nicht auf «Standby» geschaltet werden. Es müssen möglichst klare Signale ausgesendet werden, wohin die Reise geht. Ansonsten besteht die Gefahr, dass gute Leute (Dozierende) bei der erstbesten Gelegenheit abspringen.
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Die Angestellten der Schulen wollen wissen, wie es weiter geht. Die Unsicherheit lähmt den Elan der Schulen.
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Auch die aktuell Studierenden brauchen Sicherheit bis zum Abschluss ihrer Ausbildung. Für die Jugendlichen, die ihren Bildungsweg suchen, braucht es ebenfalls eine Bildungssituation mit klarem Profil.
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Ein weiterer positiver Effekt des hohen Zeitdrucks besteht in der Tatsache, dass damit ein gewisser Schwung einhergeht und man nicht immer von vorn beginnen muss.
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Die Kommission anerkannte letztlich die vorgelegten Argumente.
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4.2.4 Finanzen
Die Kommission befasste sich eingehend und an sämtlichen Sitzungen mit dem Finanzplan. Diesem wird grösste Aufmerksamkeit zugemessen, weil man sich nicht dem nachträglichen Vorwurf aussetzen will, man habe im wichtigsten Sektor Unterlassungen begangen. Die Finanzkommission wurde dabei um vertiefte Abklärungen gebeten. Grundsätzliche Fragen wurden für die Bereiche Immobilienplan, Pensionskasse, Finanzplan, Lohnsystem und Rücklagen geklärt (siehe Mitbericht).
Immobilienplan
In allen vier Kantonen bestehen konkrete Planungen für grössere Infrastrukturprojekte, die erst nach der Gründung der FHNW im Jahr 2006 realisiert werden sollen. Insgesamt belaufen sich die Vorhaben auf über Fr. 300 Mio. Diese Kosten sind nicht im Finanzplan enthalten. Die heute genutzten Mietflächen als Mietkosten pro m
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sind im Finanzplan 2006 - 08 eingesetzt. Für die FHNW ist kein eigentlicher Grundbesitz vorgesehen. Die Kosten für die Erstellung der neuen Gebäude sind durch die einzelnen Kantone am jeweiligen Standort zu tragen und bedürfen einer besonderen Finanzierung. Vereinzelt wird dabei an Investorenlösungen gedacht.
Pensionskasse
Es ist vorgesehen, die Pensionskassenregelung innert 5 Jahren nach Inkrafttreten des Staatsvertrages zu treffen. Die zu wählende Pensionskasse ist also noch offen. Dabei hat sich innerhalb der IPBK neben dem Ausgleich der Deckungslücke eine heftige Diskussion ergeben, weil der Kanton Solothurn im Staatsvertrag das Beitragsprimat stipulieren wollte. Solothurn wechselte1993 zum Beitragsprimat und kann sich nicht vorstellen, wieder zum Leistungsprimat zurück zu kehren. Mit Mehrheitsbeschluss entschied die IPBK, diese Frage aus dem Staatsvertrag auszuklammern, um in den Parlamenten nicht eine Pensionskassendebatte auszulösen. Immerhin bekräftigten die Regierungen der drei anderen Kantone, innert 5 Jahren den Wechsel zum Beitragsprimat ernsthaft zu prüfen.
Die Verpflichtung zum Ausgleich der Deckungslücke wird mit dem Abschluss des Staatsvertrages begründet, die Zahlung aber erst mit dem Ende der Übergangsfrist von fünf Jahren fällig. Der Ausgleich ist daher nicht im Finanzplan 2006 - 08 enthalten. Für den Kanton Basel-Landschaft ist relevant, dass beide Basel ca. Fr. 26 Mio. dafür aufwenden müssen. Die Frage aus der Kommission nach der genauen Aufteilung zwischen Baselland und Basel-Stadt wurde nicht präzis beantwortet. Immerhin ist zu erwarten, dass der Landkanton für den Hauptteil aufkommen muss, weil Basel-Stadt die Angestellten in der FHBB seinerzeit mit dem vollen Deckungskapital ausgestattet hat.
Verteilschlüssel Finanzplan
Die Aufteilung der Finanzierung zwischen den Kantonen war Gegenstand von harten Diskussionen der Regierungen. Basel-Stadt wollte keine Standortgewichtung im Gegensatz zu den drei anderen Kantonen. Schliesslich einigte man sich auf eine Gewichtung von 80 : 20 (Schülerzahl : Standortfaktor), womit der Kanton Solothurn grosse Mühe bekundete. Daher kam Basel-Stadt diesem
mit einer Entlastungsregelung entgegen. Die Mehrbelastung des Kantons Solothurn wird damit über die nächsten Jahre abgemildert (siehe Staatsvertrag § 34, Abs. 2). Dazu ist zu erwähnen, dass BS bezüglich der Musikakademie ab 2008 von den bisherigen Kosten durch die gemeinsame Trägerschaft entlastet wird.
Lohnsystem
Die Frage der Kommission nach dem vorgesehenen leistungsorientierten Lohnmodell wurde von der BKSD und dem Projektleiter FHNW in teilweisem Widerspruch zu den Erläuterungen zum Staatsvertrag differenziert beantwortet. Das Wort «Leistungslohn» wolle man nicht mehr verwenden. Es handle sich um staatliche Lohnverhältnisse mit einer Leistungskomponente. Bei staatlichen Leistungslöhnen sei noch kein plausibles System gefunden worden. Leistungslöhne in der Lehre seien nicht rekursfest. Der Befürchtung der Kommission (insbesondere wegen der in Aussicht genommenen Leistungskomponente), die Löhne würden den Finanzplan sprengen, wurde entgegen gehalten, das zur Verfügung stehende Geld sei mit dem Globalbudget limitiert. Die FHNW müsse sich nach dieser Vorgabe richten. Bei der Festsetzung der Einreihungen wird es neben Gewinnern auch Verlierer im Vergleich zum bestehenden Lohn in den heutigen kantonalen Fachhochschulen geben. Bei Letzteren ist vorgesehen, den nominellen Besitzstand zu garantieren. Dies im Gegensatz zu den Empfehlungen der vier Finanzkontrollen, die einen befristeten Besitzstand vorschlagen.
Rücklagen der FHBB
Die Frage nach der Verwendung der gebildeten Reserven (ca. 4 Mio. Franken) der FHBB wurde insofern beantwortet, als diese Mittel nicht in die FHNW einfliessen, sondern den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt anteilsmässig zurück gegeben werden sollen.
4.2.5 Anstellungsbedingungen
Bei den Anstellungen handelt es sich um öffentlich-rechtliche Anstellungsverhältnisse. Dabei wird vom Arbeitgeber (FHNW) angestrebt, einen Gesamtarbeitsvertrag mit den Angestellten auszuhandeln. In der Interparlamentarischen Begleitkommission wollte der Kanton SO dies im Staatsvertrag innert einer Jahresfrist festhalten; der Antrag fand aber keine Mehrheit. Für Baselland ist relevant, dass die Einreihung der Angestellten an der FHBB und HPSA-BB noch nicht gemäss Lohndekret 2001 erfolgt ist. Dazu liegt zur Zeit eine entsprechende Vorlage beim Landrat. Es wird daher innert kurzer Zeit zwei Lohnüberführungen geben.
4.2.6 Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSA-BB)
In Kenntnis des Portfolios begrüsste die Kommission am 31. Januar 2005 Rosmarie Leuenberger (Präsidentin) und Regula Meschberger als Vertreterinnen des Hochschulrates zu einer Anhörung des Standpunktes HPSA-BB. Obwohl in der jetzigen Phase nicht das Portfolio sondern der Staatsvertrag zur Diskussion steht, bezogen sich die Ausführungen vor allem auf die Verteilung der Schwerpunkte und der komplementären Standorte in den Bereichen Pädagogik und Soziale Arbeit. Die beiden Basel sind für beide Bereiche komplementäre Standorte, die Schwerpunkte befinden sich in Windisch (Pädagogik) und Olten (Soziale Arbeit). Die Vertreterinnen der HPSA-BB legten dar, dass die pädagogischen Hochschulen bisher, mit wenigen Ausnahmen, in der Schweiz nicht in die Fachhochschullandschaft integriert sind. Der Zusammenschluss zwischen Pädagogik und Sozialer Arbeit im Raum Basel sei letztlich sehr positiv zu werten, indem zwei Bereiche in sinnvoller Weise zusammen geführt worden sind. Das Zusammenwachsen hat positive Synergieeffekte ergeben. Speziell bei der Pädagogik hat man erkannt, wie das bisherige Insel- und Sonderdasein durch die Integration in die Hochschullandschaft im Sinne einer Interdisziplinarität sich wohltuend verbessert hat. In der Vernehmlassung zum Staatsvertrag habe man darauf verwiesen, wenn möglich die Bereiche Pädagogik und Soziale Arbeit beisammen zu lassen. Zusammengefasst kann die HPSA-BB mit dem Portfolioentscheid leben, indem die HPSA-BB als Standort für beide Bereiche erhalten bleibt. Man strebt allerdings eine räumliche Zusammenführung an. In der Diskussion erkannte die Kommission den Wunsch nach einem gemeinsamen Standort als zentrales Anliegen der Vertreterinnen der HPSA-BB. Zur Führung der beiden Bereiche innerhalb der FHNW sind ebenfalls noch Fragen offen, wobei der Wunsch der HPSA-BB nach einer gewissen Eigenbestimmung hervortrat.
4.2.7 Sitz der FHNW
BKSD und Projektleitung FHNW erklärten der EKK die Gründe, warum der Aargau (Windisch) und nicht Basel- Landschaft als Sitz der FHNW bestimmt wurde. Baselland sei mit dem Präsidenten der Projektsteuerung sowie dem Gesamtprojektleiter bereits relativ stark vertreten. Im Weiteren seien auf der strategischen Ebene die zwei Basel je mit Volldelegationen in der Leitung FHNW vertreten. Als Ausgleich habe man sich auf Windisch geeinigt. Funktionieren die Gremien Fachhochschulleitung und Direktion, so sei der Standort des Sitzes relativ unbedeutend. Es bestehe kein Grund, darüber eine Auseinandersetzung zu führen.
5. Antrag
Die EKK hat am 31. Januar 2005, in Kenntnis des Portfolios vom 19. Januar 2005, den Staatsvertrag über die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) einstimmig gutgeheissen.
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Sie beantragt dem Landrat mit 13 : 0 Stimmen ohne Enthaltung, dem beiliegenden Landratsbeschluss zuzustimmen. Dies vorbehältlich allfälliger anders lautender Anträge der Finanzkommission gemäss Mitbericht.
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Füllinsdorf, 21. März 2005
Im Namen der Erziehungs- und Kulturkommission
Der Präsident: Karl Willimann
Beilagen
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Entwurf Änderung Bildungsgesetz
(SGS 640) [PDF]
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