2004-284 (1)
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Genehmigung des Staatsvertrages über die Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW vom 27. Oktober / 9. November 2004; Partnerschaftliches Geschäft
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vom:
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9. November 2004
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Nr.:
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2004-284
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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1. Ausgangslage
Seit längerem befassen sich die Fachhochschulinstitutionen beider Basel mit dem Projekt der Gründung einer Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW). In den Medien hat es zum Verlauf des Projekts regelmässige Berichterstattungen gegeben, zudem hat sich der Landrat gestützt auf Interpellationen mit dem Thema befasst. Zur Diskussion steht die Fusion der einzelnen Fachhochschulen der Kantone Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt und Solothurn zu einer einheitlich geführten Fachhochschule mit Angeboten in den Bereichen Technik (inkl. Bau und Chemie), Wirtschaft, Pädagogik, Soziale Arbeit (mit angewandter Psychologie) sowie Gestaltung und Kunst (inkl. Musik). Die Notwendigkeit einer solchen Fusion ist nicht in der heutigen erfolgreichen Situation der Schulen begründet. Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt führen mit Ausnahme des Fachbereichs Musik alle Fachhochschulangebote bereits in bikantonalen Fachhochschulen, der Fachhochschule beider Basel (FHBB) und der Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit (HPSA-BB). Beide Fachhochschulen bestechen durch moderne Organisation (Autonomie mit Globalbudget und Leistungsauftrag) und mit erfolgreichen Angeboten in allen vier Leistungsbereichen (Diplomstudien, Weiterbildung, angewandte Forschung und Dienstleistung).
2. Gründe für die Fusion
Die Notwendigkeit einer Fusion liegt vielmehr in der Zukunft, die im Fachhochschulbereich grosse und rasche Veränderungen mit sich bringen wird. Grössere Hochschuleinheiten werben offensiver und erfolgreicher um Studierende und Aufträge der Wirtschaft. Die Finanzierungsrichtlinien sowohl seitens des Bundes wie auch der anderen Kantone gehen von tieferen Standardkosten pro Studierenden und einer grösseren kritischen Masse als bisher aus. In allen Bereichen sind deshalb Synergien zu nutzen. Besonders im Bereich der angewandten Forschung vergrössert sich mit der Gründung der FHNW das Potential. Die Fachhochschulen werden das Bolognasystem einführen, womit der jetzt noch praktizierte Unterricht in Klassen in Frage gestellt ist. Die Ausbildungsinhalte nähern sich einander über die Disziplingrenzen hinweg an und ändern sich in immer schnellerem Rhythmus. Diese Entwicklungen können in gemeinsamen Einheiten besser vollzogen werden. Auch im Hochschulbereich verschieben sich also die Grössenordnungen des Wettbewerbs. In Konkurrenz um einen Spitzenplatz unter den Fachhochschulen stehen sich nicht mehr die einzelnen Teilschulen einer Region, sondern die sieben Grossregionen der Schweiz gegenüber.
Mit der Gründung der FHNW werden alle Fachhochschulangebote - neu auch unter Berücksichtigung aller Infrastrukturkosten - verursachergerecht abgegolten. Bei einem für die FHNW im Vergleich zu den heutigen Teilschulen insgesamt reduzierten Kostenrahmen bedeutet dies für den Kanton Basel-Landschaft eine geringe Kostensteigerung, weil unser Kanton im Verhältnis zu den anderen Kantonen über relativ wenig eigene Liegenschaften verfügt.
Die FHNW wird zusammen mit der Universität Basel, dem Paul Scherrer-Institut im Kanton Aargau und dem neu zu gründenden Forschungszentrum der ETH für Systembiologie in Basel Teil eines neuen Hochschulraums sein, der der Wirtschaftsregion der Nordwestschweiz einen markanten Entwicklungsimpuls geben wird.
Für weitere Angaben zum Entwurf des Staatsvertrags sowie den Planungen für die FHNW sei auf die beiliegenden, von allen vier Bildungsdirektionen gemeinsam erarbeiteten Dokumente (Beilagen 1 - 5) verwiesen.
3. Ergebnisse der Vernehmlassung
Die Bildung einer von den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn gemeinsam getragenen FHNW, in die alle heute in der Nordwestschweiz vorhandenen Fachbereiche integriert werden, wird in den Vernehmlassungsantworten mehrheitlich befürwortet. Die Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse in den einzelnen Kantonen finden Sie in Beilage 4, die Ergebnisse für den Kanton Basel-Landschaft sind in Ziff. 4 zusammengefasst.
4. Inkrafttreten des Staatsvertrags
Für das Inkrafttreten des Staatsvertrags ist die Genehmigung durch alle vier Parlamente erforderlich. Ein positiver Entscheid der Parlamente untersteht dem Referendum gemäss den jeweiligen Kantonsverfassungen. Falls Parlamentsentscheide in der ersten Hälfte des Jahres 2005 fallen und nicht einer Volksabstimmung unterliegen, ist der von den Regierungen angestrebte Start per 1. Januar 2006 möglich.
5. Portfolio
In vielen Vernehmlassungsantworten werden für die parlamentarische Behandlung der Vorlage genauere Angaben zum Portfolio der FHNW gefordert. Die Regierungen der vier Kantone haben mit dem Start des Vernehmlassungsverfahrens eine Projektorganisation unter der Leitung von alt Regierungsrat Dr. h.c. Peter Schmid eingesetzt, die bis anfangs des Jahres 2005 das Portfolio der FHNW konkretisieren wird. Mitglieder der Projektorganisation sind neben der Vorsteherin und den Vorstehern der Bildungsdirektionen Mitglieder der bestehenden Fachhochschulräte.
Die Projektorganisation ist beauftragt, bis zur Behandlung der Vorlage in den Parlamenten die Grundzüge des Portfolios der FHNW zu erarbeiten und damit Aussagen zur Festlegung der Fachbereiche, deren Zuordnung zu den Standorten und zur Schwerpunktbildung zu ermöglichen.
6. Bestehende Verträge und Gesetzesänderungen
Mit einer Genehmigung des vorliegenden Staatsvertrags werden die bikantonalen Staatsverträge zur Führung der FHBB und der HPSA-BB auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des FHNW-Vertrags hin aufgelöst. Der Hochschulbereich der Musik-Akademie soll erst auf den 1.1.2008 in die FHNW integriert werden.
Die im Bildungsgesetz (§ 53) vorgesehene Partnerschaft mit Basel-Stadt im Bereich der Fachhochschule und der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrer muss auf die Partnerkantone Aargau und Solothurn ausgeweitet werden.
7. Antrag
Wir beantragen Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf eines Landratsbeschlusses zu beschliessen.
Liestal, 9. November 2004
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Ballmer
der Landschreiber: Mundschin
Beilagen:
Landratsbeschluss (Entwurf)
Änderung des Bildungsgesetzes
Beilage 1:
Bericht zum Staatsvertrag
[PDF]
Beilage 2:
Staatsvertrag vom 27. Oktober / 9. November 2004
[PDF]
Beilage 3:
Detailerläuterungen zum Staatsvertrag
[PDF]
Beilage 4:
Auswertung der Vernehmlassung
[PDF]
Beilage 5:
Materialien zur Fachhochschulentwicklung
[PDF]
Beilage 6:
Due Diligence Prüfung FHNW (I. Kap. Gesamtübersicht)
[PDF]
(Kap. II und III des Due Diligence-Berichts mit Detailinformationen gehen an die vorberatende Kommission)
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