2004-284
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Ergänzungsvorlage zur Vorlage Nr. 2004/284 betreffend Genehmigung des Staatsvertrages über die Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW vom 27. Oktober / 9. November 2004 (partnerschaftliches Geschäft)
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vom:
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18. Januar 2005
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Nr.:
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2004-284A
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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1. Einleitung
Die Unterbreitung einer Ergänzungsvorlage zur Vorlage Nr. 2004/284 zum Staatsvertrag FHNW erfolgt aus zwei Gründen:
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Aufgrund der bisherigen parlamentarischen und interparlamentarischen Behandlung des Geschäfts haben die Regierungen die parlamentarische Oberaufsicht gemäss dem Antrag der Interparlamentarischen Begleitkommission geändert und damit den Forderungen seitens des Landrats BL Rechnung getragen.
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Im Vernehmlassungsverfahren wurden vielfach nähere Angaben zur Entwicklungsstrategie und zur zukünftigen Standortverteilung gefordert. Die Regierungen haben deshalb in der Vorlage zur FHNW angekündigt, den Parlamenten im Januar 2005 die Grundzüge des Portfolios als Eckwerte des künftigen Leistungsauftrags zur Kenntnis zu bringen, damit die parlamentarische Beratung gestützt auf diese Information erfolgen kann.
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2. Vertragsänderung
2.1 Ausgangslage
Die Beratung des Staatsvertrags FHNW durch die Interparlamentarische Begleitkommission (IPBK) der vier Kantonsparlamente AG, BL, BS und SO ist gut vorangekommen. An der Sitzung vom 10. Januar 2005 ist der Staatsvertrag grundsätzlich - aber unter Vorbehalt der Kenntnis des Soll-Portfolios, das der IPBK am 24. Januar 2005 zur Kenntnis gebracht wird - gutgeheissen worden.
Einzig die Regelung der parlamentarischen Oberaufsicht hat sich bei der Beratung der IPBK als Stolperstein erwiesen. Im ersten Entwurf des Staatsvertrags hatten die vier Bildungsdirektionen eine einzige Interparlamentarische Kommission vorgesehen, die sowohl die Funktion einer vorberatenden Fachkommission als auch die Funktion einer Geschäftsprüfungskommission haben sollte. Auf Intervention unserer landrätlichen Spezialkommission Parlament und Verwaltung sind die vier Regierungen für die Vernehmlassungsfassung von diesem Konzept abgewichen und haben - gemäss der entsprechenden Regelung im Kanton Basel-Landschaft - eine eigene Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission vorgesehen. Die Regelung der Art und Weise der Vorberatung der materiellen Geschäfte sollte dagegen nicht im Staatsvertrag erfolgen, sondern an die Parlamente selbst delegiert werden.
In der Vernehmlassung zeigte sich, dass dieses Konzept umstritten ist. Insbesondere im Kanton Aargau wurde verlangt, dass Vorberatung und Geschäftsprüfung einer einzigen Kommission übertragen werden. Wieder andere Stellungnahmen verlangten zwei Kommissionen mit je unterschiedlicher, aber explizit geregelter Aufgabe.
Aufgrund dieser Ausgangslage haben die vier Regierungen im jetzt in der parlamentarischen Beratung befindlichen Staatsvertrag folgende Lösung vorgesehen:
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Explizite Regelung einer Interparlamentarischen Kommission in der Funktion einer Fachkommission,
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Kompetenzdelegation an die Parlamente zur Regelung der Geschäftsprüfung und damit auch die Möglichkeit, entweder eine eigene Kommission dafür einzusetzen oder diese Aufgabe an die Interparlamentarische Kommission zu übertragen.
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Die Erziehungs- und Kulturkommission des Landrats des Kantons Basel-Landschaft hat sich in den bisherigen Beratungen zum Staatsvertrag in der EKK sowie in der IPBK energisch gegen diese Regelung gewehrt, weil sie nicht dem basellandschaftlichen Konzept entspricht. Sie macht die Zustimmung zum Staatsvertrag FHNW von einer Änderung der vorgesehenen Regelung abhängig. Die IPBK hat deshalb an ihrer Sitzung vom 10. Januar 2005 einstimmig den Antrag gestellt, die Geschäftsprüfung im Sinne des Landrates BL explizit im Staatsvertrag zu regeln.
2.2 Neue Regelung der parlamentarischen Oberaufsicht
Um den laufenden Beratungsprozess nicht mit einer materiell unbestrittenen Frage zu belasten, haben die vier Regierungen beschlossen, die §§ 15 und 16 des Staatsvertrags wegen deren besonderer Bedeutung für die Akzeptanz des Staatsvertrags gemäss dem Antrag der IPBK zu ändern.
Die Regelung im Staatsvertrag vom 27. Oktober/9. November 2004 beinhaltet zwar die Möglichkeit, die dort statuierte Interparlamentarische Kommission explizit mit der Aufgabe der Geschäftsprüfung zu beauftragen. Die Kompetenzen und Aufgaben, die im Vernehmlassungsentwurf für die Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission explizit vorgesehen waren, sollen jedoch jetzt mittels Änderung der aktuellen Fassung des Staatsvertrags auf dieser Ebene verankert werden.
Damit wird dem Antrag der Interparlamentarischen Kommission Rechnung getragen und gleichzeitig - wie insbesondere im Aargau verlangt - die Einsetzung von zwei verschiedenen Kommissionen vermieden. Materiell ist diese Lösung sinnvoll; sie entspricht der Lösung, wie sie im gegenwärtigen Staatsvertrag bereits angelegt ist. Die Parlamente haben dort die Kompetenz, die Geschäftsprüfung selbst zu regeln. Im Detailkommentar wird dazu ausdrücklich vermerkt, dass sich als Lösung eine Übertragung dieser Kompetenzen an die Interparlamentarische Kommission anbietet).
Die Interparlamentarische Begleitkommission hat an ihrer Sitzung vom 10. Januar 2005 diesem Vorschlag zugestimmt und ihn einstimmig zum Antrag an die Regierungen erhoben.
2.3 Vertragsänderung
Staatsvertrag vom 27. Oktober / 9. November 2004
(gemäss Vorlage Nr. 2004/284) |
Neuer Vorschlag
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§ 15 Parlamente der Vertragskantone
1 Die Parlamente der Vertragskantone haben die Oberaufsicht über die FHNW. Ihnen obliegen folgende Aufgaben:
2 Beschlüsse gemäss Abs. 1 lit. a-c kommen nur zustande, wenn ihnen alle Parlamente zustimmen. 3 Die Parlamente stellen die koordinierte Geschäftsprüfung sicher. |
§ 15
(Abs. 1 - 2 unverändert wie Staatsvertrag) bisheriger Abs. 3 entfällt |
§ 16 Interparlamentarische Kommission
1 Die Kantone setzen eine Interparlamentarische Kommission (IPK) ein. 2 Jeder Vertragskanton wählt für die Dauer der jeweiligen kantonalen Legislaturperiode fünf Parlamentsmitglieder in die Interparlamentarische Kommission. 3 Die Interparlamentarische Kommission berät die Geschäfte der FHNW zuhanden der in den Kantonen zuständigen parlamentarischen Kommissionen vor und erstattet ihnen Bericht. 4 Die Interparlamentarische Kommission gibt sich eine Geschäftsordnung, die insbesondere die Organisation und das Abstimmungsverfahren regelt. |
§ 16
( Abs. 1 - 4 unverändert wie Staatsvertrag) |
[Uebernahme der ursprünglich in der Vernehmlassungsfassung für die Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission vorgesehenen Regelung]
5 Die interparlamentarische Kommission ist Organ der gemeinsamen Oberaufsicht der Parlamente mit folgenden Aufgaben:
6 Ihr können von jedem Parlament der Vertragskantone im Rahmen des Oberaufsichtsrechts weitere Aufgaben und Befugnisse übertragen werden. |
3. Portfolio (Entwurf vom 13. Januar 2005 in der Beilage)
Der vorliegende Entwurf eines Portfolios wird von der Projektsteuerung FHNW am 14. Januar 2005 verabschiedet und von den Regierungen am 18. Januar 2005 als Zusatzinformation für die Beratung des Staatsvertrags und als Grundlage für die Erarbeitung eines ersten Leistungsauftrags gutgeheissen. Das Portfolio sieht eine Konzentration der Fachbereiche und der Schwerpunkte auf die einzelnen Standorte vor. In den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt ist die Konzentration der folgenden Fachbereiche vorgesehen:
Muttenz:
- Architektur, Bau- und Planungswesen (als einziger Standort)
- Chemie und Life Sciences (als einziger Standort)
- Pädagogik (als komplementärer Standort zu Brugg)
- Mechatronik und relevante Angebote im Bereich Informatik (als komplementärer Standort des Bereichs Technik und Informationstechnologie in Brugg).
Basel:
- Design und Kunst (als einziger Standort)
- Musik (als einziger Standort)
- Soziale Arbeit (als komplementärer Standort zu Olten)
- Wirtschaft und Dienstleistungen (als komplementärer Standort zu Olten)
Die Konzentration des Fachbereichs Technik und Informationstechnologie in Brugg sowie die Ansiedlung des Schwerpunkts Wirtschaft und Dienstleistungen in Olten wird für die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt aufgewogen durch die Etablierung des neuen und zukunftsträchtigen Fachbereichs Life Sciences in Muttenz. In Muttenz sollen auch technische Kompetenzen erhalten bleiben, soweit sie für den Bereich Life Sciences wichtig und erforderlich sind. Ebenfalls in Muttenz bleibt der für die engere Region wichtige trinationale Studiengang Mechatronik und Angebote im Bereich der Informatik.
Die Bereiche Pädagogik und Soziale Arbeit behalten Standorte in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt (zur Zeit Basel und Liestal, Zusammenführung in Muttenz vorgesehen).
Liestal, 18. Januar 2005
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Ballmer
der Landschreiber: Mundschin
Beilagen:
Entwurf Landratsbeschluss
Entwurf Portfolio vom 13. Januar 2005
[PDF]
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