2004-281 (1)


1. Einleitung

Gemäss § 49 Personaldekret muss der Landrat per 1. Januar über den Ausgleich der Teuerung befinden. Die Regierung verhandelt mit der Arbeitsgemeinschaft der Personalverbände über die Höhe; als Orientierungsgrösse werden der Landesindex der Konsumentenpreise, Stand Oktober, die finanzielle Situation des Kantons sowie die wirtschaftliche Entwicklung zugrunde gelegt.




2. Die Vorlage im Überblick


Die Teuerung von Oktober 2003 bis Oktober 2004 beträgt 1,3%. Der RR beantragt dem LR, für das Jahr 2005 einen Teuerungsausgleich von 0,8% auszurichten, was zu einer Erhöhung der Lohnsumme von insgesamt 3,4% führt.


Deutlich wird die finanzielle Situation des Kantons aufgezeigt: Die laufende Rechnung des Jahres 2003 hat mit einem Negativsaldo von 50 Millionen Franken abgeschlossen. Das Budget 2004 weist ein Minus von ca. 47,4 Millionen Franken auf - für das Jahr 2005 ist ein Fehlbetrag von 30 Millionen Franken budgetiert.




3. Die Beratung in der Kommission


Die Personalkommission behandelte die Vorlage anlässlich ihrer Sitzung vom 15. November 2004 in Anwesenheit von Generalsekretär Mike Bammatter und Personalchef Christoph Bucher.


Der Kommission wurde einleitend dargelegt, dass der Regierungsrat dekretsgemäss mit der Arbeitsgemeinschaft der Personalverbände über die Höhe des Teuerungsausgleichs verhandelt hat.


Die Regierung sieht im Rahmen der Generellen Aufgabenüberprüfung, GAP, vor, in den Jahren 2004 bis 2007 je ein halbes Prozent, insgesamt also 2 Prozent der Teuerung nicht auszugleichen. Der Vorschlag der Regierung lautet deshalb auf ein halbes Prozent unterhalb der offiziellen Teuerung.
Wie der Vorlage zu entnehmen ist, fordert die Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände den vollen Ausgleich von 1,3% sowie den vorjährigen, nicht gewährten Teuerungsausgleich von 0,5%.


Auf die Frage, ob das erzielte Resultat von 0.8% einer Einigung der beiden Verhandlungspartner entspreche, mussten die Kommissionsmitgliedern erfahren, dass keine Einigkeit erzielt wurde - die Positionen der Regierung und jene des Verbandes blieben letztlich stehen.




4. Eintreten und Antrag


Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.


Folgende, von einem 100 Prozentpensum ausgehende, auf das Einkommen abgestützte Variante wurde beantragt: Bis 80'000 Franken sollen 0.8%, bis 100'000 Franken 0,4% und ab 100'000 Franken soll kein Teuerungsausgleich gewährt werden.
Die Fachleute machten der Kommission deutlich, dass diese Massnahme das Lohngefüge nicht nur für ein Jahr durcheinander brächte, sondern bis zur nächsten Lohnrevision systemverzerrende Auswirkungen zeitigte.


In der folgenden Abstimmung, in welcher der Regierungsantrag von 0,8% Teuerung dem Antrag der Plafonierung (bis 80'000 Franken 0,8%, bis 100'000 Franken 0,4%, über 100'000 Franken 0%) gegenübergestellt wurde, entschied sich die Personalkommission mit 6 zu 2 Stimmen für den Antrag des Regierungsrates.




5. Schlussabstimmung


Die Personalkommission beantragt dem Landrat mit 6 Stimmen ohne Gegenstimme bei 2 Enthaltungen, dem Landratsbeschluss 2004/281 betreffend Teuerungsausgleich per 1. Januar 2005 zuzustimmen.


Gelterkinden, 23. November 2004


Im Namen der Personalkommission
Die Präsidentin: Christine Mangold


Beilage:
Landratsbeschluss betreffend Teuerungsausgleich 2005



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