Vorlage an den Landrat


1 Zusammenfassung und Begehren
Die rechtlichen Grundlagen für die Realisierung und die partnerschaftliche Trägerschaft des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) wurden durch eine Ergänzung der beiden kantonalen Spitalgesetze sowie mit einem Staatsvertrag (Kinder-spitalvertrag vom 16. Februar 1998) geschaffen. Gemäss diesem Staatsvertrag dient eine Leistungsvereinbarung als Grundlage für die Bemessung der Beiträge der Trägerkantone. Die jeweils vereinbarten Beiträge unterliegen der Genehmigung durch die beiden Kantonsparlamente. §16 des Staatsvertrages regelt die einzelnen Elemente des dreigliedrigen Beitragssystems: Abgeltung für die stationäre Versorgung BS/BL nach Massgabe der Beanspruchung der Dienstleistungen durch Patientinnen und Patienten aus den eigenen Kantonen, je hälftig finanzierte Globalbeiträge für die klinische Lehre und Forschung sowie je hälftig finanzierte Globalbeiträge für die übrigen Betriebsteile (gemeinwirtschaftliche Leistungen).
Mit dem vorliegenden Bericht beantragen die beiden Regierungen den Parlamenten die Genehmigung der (Global-)Beiträge der Trägerkantone für die Jahre 2005 und 2006.
2 Berichterstattung über die derzeitige Lage des UKBB

21 Aktuelle betriebliche Situation
Im laufenden Jahr wurden insbesondere im stationären Bereich mehr Patientinnen und Patienten am UKBB behandelt. Dies ist einerseits durch das erhöhte Vertrauen der einweisenden Ärzteschaft und der Eltern in das UKBB begründet, andererseits aber auch durch eine im Vergleich mit den Vorjahren ungewöhnlich starke Grippewelle im Frühjahr 2004. Aus diesem Grund darf auch nicht davon ausgegangen werden, dass diese markante Zunahme der Pflegetage im Jahr 2004 eine nachhaltige Steigerung im langjährigen Vergleich bedeutet.
Die Aufenthaltsdauer dürfte im langjährigen Vergleich etwa konstant bleiben.
Das UKBB stellte auch in der vergangenen Leistungsvereinbarungsperiode 2003/2004 die hohe Qualität seiner medizinischen Dienstleistungen unter Beweis. Die zunehmende regionale Ausstrahlung kann am steigenden Anteil an Pflegetagen für ausserkantonale, Patientinnen und Patienten von 33% in den Jahren 2002 und 2003 auf 35% gemäss der bisherigen Entwicklung im Jahr 2004 dokumentiert werden.
Als grosse zusätzliche Aufgabe waren über 50 Mitarbeitende des UKBBs während Monaten mit Planungsarbeiten im Zusammenhang mit dem UKBB Neubau-Wettbewerb engagiert. Das mit dem 1. Preis ausgezeichnete Projekt „Spunk" hat bei der überwiegenden Mehrheit der Mitarbeitenden grosse Begeisterung ausgelöst. Die termingerechte Realisierung des Neubau-Wettbewerbes ist eine grosse Motivation für die Weiterarbeit in der infrastrukturell schwierigen aktuellen Situation. Dies zeigte sich u.a. anlässlich des 1. UKBB Mitarbeiterfestes, welches unter dem Motto „zäme in die 2. halbzyt" stand und am Ort des geplanten Neubaues, im Garten des alten Frauenspitals Basel, durchgeführt und von über der Hälfte der Mitarbeitenden besucht wurde.
Einmalig in der Geschichte des UKBBs sind im Jahre 2004/2005 drei ärztliche Schlüsselpositionen neu zu besetzen: Neben der Leitung der Chirurgie gilt es auch neue Leitungspersonen für die Bereiche Neonatologie und Hämatologie / Onkologie zu berufen. Dabei hat sich gezeigt, wie wichtig die Perspektive des Neubaus für die Kandidaten ist, um einem Ruf nach Basel Folge zu leisten.


Kennzahlen zur Leistungserbringung 2003/2004

Nachdem die Finanzierungsbasis in der laufenden Leistungsvereinbarungsperiode 2003/2004 aufgrund der früher festgestellten Unterfinanzierung auf eine realistische Basis gestellt wurde (Landratsvorlage 2002/275 vom 5. November 2002), konnte in der Landratsvorlage zur Jahresrechnung 2003 (LRV 1300 vom 15. Juni 2004) erstmals über ein positives Jahresergebnis berichtet werden. Dieser Trend verspricht sich im laufenden Geschäftsjahr fortzusetzen und wird aller Voraussicht nach durch verschiedene Sonderfaktoren (Einführung TARMED, vom Parlament beschlossene Auflösung der im Vorjahr gebildeten stillen Reserven) verstärkt. Insbesondere in dieser Situation gilt es, dem UKBB für die kommenden Jahre realistische Zielvorgaben zu setzen um unseren Kindern weiterhin eine gute und finanzierbare Versorgung auf universitärem Niveau in der Region zu ermöglichen.

22 Planung des Neubauvorhabens
Da sich der Betrieb des UKBB - dieser ist seit dem 1. August 2001 auf drei Standorte verteilt (Neonatologie am Standort des Universitätsspitals Basel) - als sehr aufwändig erwies, haben sich die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft im August 2000 für ein Universitätskinderspital an einem einzigen Standort ausgesprochen und einen entsprechenden Planungsprozess eingeleitet. Nach Abschluss einer Standortevaluation und erster Grundsatzentscheide im August 2001 haben die beiden Regierungen im Mai 2002 den Parlamenten eine entsprechende Vorlage unterbreitet. Im Herbst 2002 haben die Parlamente der beiden Kantone ihre Zustimmung zum Projektierungskredit für ein gemeinsames Kinderspital an einem Standort in Basel gegeben.
Im Anschluss daran wurde ein mehrstufiges Wettbewerbsverfahren zur Evaluation des Architekten und des Projekts gestartet. Für die gestellte Aufgabe wurde ein zweistufiger, anonymer Wettbewerb mit vorangehender Präqualifikation durchgeführt. Das Preisgericht bewertete in der ersten Stufe die städtebauliche Disposition der drei vorgesehenen Nutzungen auf dem Areal Schällemätteli: Nebst dem Kinderspital (Bruttogeschossfläche rund 20'000 m2) mussten circa 70 Wohnungen (oder 10'000 m2 BGF) und rund 30`000m2 BGF für universitäre Nutzung (Biomedizinisches Zentrum - BMZ) auf dem Areal disponiert werden. Im November 2003 wurden sieben Projekte für die Weiterentwicklung des Projektvorschlags ausgewählt. Diese wurden an zwei Jurytagen am 3. und 14. Mai 2004 beurteilt. Dabei wurde primär der Projektvorschlag für das neue UKBB beurteilt, aber auch dessen städtebauliche Positionierung in Hinblick auf die weitere Entwicklung des Gesamtareals. Die Beurteilungskriterien städtebauliche Qualität, architektonische Qualität, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit wurden gleichermassen berücksichtigt.
Nach intensiver Prüfung empfahl das Preisgericht einstimmig den erstrangierten Projektvorschlag "SPUNK" zur Weiterbearbeitung. Verfasser dieses Entwurfes ist die Arbeitsgemeinschaft Stump & Schibli, Architekten BSA, Basel, und Lead Consultants, Zürich. Die Investitionen wurden auf rund 140 Millionen Franken geschätzt und bewegten sich somit im vorgegebenen Kostenrahmen.
Der ausgewählte Projektvorschlag bildet die Grundlage für weitere Planungsarbeiten, die nun bis Ende 2004 abzuschliessen sind. Es ist vorgesehen, die Baukreditvorlage Anfangs 2005 den beiden Regierungen vorzulegen. Nach einer positiven Behandlung des Geschäfts in den Parlamenten der beiden Kantone im Frühsommer 2005 könnte nach der darauffolgenden Ausführungsplanung 2007 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Aus heutiger Sicht ist die Inbetriebnahme des neuen Kinderspitals im Jahre 2009 geplant.
Der Neubau UKBB bildet einen Meilenstein in der gemeinsamen Spitalplanung beider Basel: Ein von zwei souveränen Kantonen gemeinsam getragenes Spital, welches den in der Gesundheitsversorgung immer notwendiger werdenden Schritt von der kantonalen zur regionalen Vernetzung vorweg nimmt. Ein Projekt, welches auch den Universitätsstandort Nordwestschweiz stärkt. Und nicht zuletzt ein Vorhaben, welches die Interessen der betroffenen Kinder und Eltern einerseits und der involvierten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen andererseits nach einer qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung mit berücksichtigt.



3 Leistungsvereinbarung 2005/2006
Die Trägerkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben die kinder- und jugendmedizinische Spitalversorgung für ihre Einwohnerinnen und Einwohner sicherzustellen. Sie übertragen diese Aufgabe im Rahmen einer Leistungsvereinbarung mit dazugehörigem Leistungsbeschrieb und Leistungsauftrag an das UKBB. Rechtliche Grundlage für diesen Schritt bilden die Spitalgesetze der beiden Kantone und der Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das UKBB vom 16.2.1998 (Kinderspitalvertrag).
Die für die Jahre 2003/2004 gültige Leistungsvereinbarung wurde überarbeitet und den neuen Erfordernissen angepasst, ohne dass sie in ihren Grundzügen Änderungen erfuhr. Angesichts der nach wie vor bestehenden Unsicherheiten über die weitere Entwicklung der Rahmenbedingungen (Revision Krankenversicherungsgesetz, Einfluss TARMED) und um die notwendige Steuerung durch die Kantone zu gewährleisten, soll die Gültigkeitsdauer der nächsten Globalbeitragsperiode wiederum auf zwei Jahre beschränkt werden.
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