2004-279
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Übertragung der Stützpunkte des Tiefbauamtes in Niederdorf und Böckten vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen
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vom:
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2. November 2004
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Nr.:
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2004-279
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Entwurf) ||
Verlauf dieses Geschäfts
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
[3.5 MB]
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Anhang 1
: Photoaufnahmen Stützpunkt Tiefbauamt Niederdorf [2.8 MB]
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Anhang 2
: Photoaufnahmen Stützpunkt Tiefbauamt Böckten [655 KB]
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1. Zusammenfassung
Mit dem vorliegenden Geschäft sollen die finanzrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, zwei dem Verwaltungsvermögen zugeordnete Liegenschaften, die von der kantonalen Verwaltung nicht mehr benötigt werden, an Dritte zu veräussern.
2. Rechtliche Grundlagen
Bei der Unterscheidung zwischen Finanz- und Verwaltungsvermögen und deren Behandlung gelten die §§ 12 und 13 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 18. Juni 1987 (Fassung vom 20. Mai 1996). Zum Finanzvermögen, über welches der Regierungsrat verfügen kann, gehören diejenigen Vermögenswerte, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben nur mittelbar mit ihrem Kapitalwert beitragen. Sie dienen dem Kanton hauptsächlich wegen ihres Geldwertes. Entscheidend ist, dass sie veräussert werden können, und zwar ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung.
Dem gegenüber sind dem Verwaltungsvermögen alle Vermögenswerte zuzuordnen, die der öffentlichen Hand unmittelbar zur Erfüllung öffentlich-rechtlich festgelegter Verwaltungsaufgaben auf längere Zeit dienen. Sie sind so eng mit der staatlichen Aufgabenerfüllung verknüpft, dass sich deren Minderung, Erweiterung oder Umschichtung immer zugleich auf eine Verwaltungsaufgabe auswirken. Gemäss § 34, Abs. 3 des Finanzhaushaltgesetzes sind Vermögenswerte, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben nicht mehr benötigt werden, zum Restbuchwert in das Finanzvermögen zurückzuübertragen. Diese Rückübertragung obliegt gemäss § 34, Abs. 1, Buchstabe f des genannten Gesetzes dem Landrat.
3. Sachverhalt
Der Kanton Basel-Landschaft ist Eigentümer der im Verwaltungsvermögen stehenden Stützpunkte des Tiefbauamtes der Regionalbereiche Kreis 2 in Niederdorf und Kreis 3 in Böckten. Im Rahmen der Organisationsentwicklung Tiefbauamt vom 31.3.2003 wurde aus Effizienz- und Kostengründen die Aufhebung der dezentralen Stützpunkte in Niederdorf und Böckten beschlossen. Durch provisorische Massnahmen sind diese in die beiden Stützpunkte der Regionalbereiche Kreis 2 und 3 zu integrieren.
Eine Verwendung für andere kantonale Aufgaben besteht nicht, sodass die Liegenschaften veräussert werden können. Voraussetzung für einen Verkauf der Objekte ist die Übertragung vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen. Zuständig für diese Entwidmung ist der Landrat. Der Verkauf der Liegenschaften fällt in die Zuständigkeit des Regierungsrates.
4. Ausgangslage
4.1. Stützpunkt Niederdorf
Der Stützpunkt an der Hauptstrasse in Niederdorf auf Parzelle 598 umfasst eine Grundstücksfläche von 2'519 m2 und liegt in der Gewerbezone G1. Auf der Parzelle stehen 2 Gebäude, befestigte Lagerflächen und Einrichtungen für Abtropf- und Kehrichtmulden. Das Gebäude Hauptstrasse 71 mit einer Grundfläche von ca. 220 m2 ist als Werk- und Einstellhalle mit Lagerbühne 1981 erstellt worden. Das Werkhofgebäude Lampenbergerstrasse 10a mit einer Grundfläche von ca. 100 m2 wurde 1910 erstellt und als Büro, Personalinfrastruktur und Lagerraum genutzt.
Die Einwohnergemeinde Niederdorf hat Interesse am Erwerb der Liegenschaft angemeldet und an der Einwohnerversammlung vom 22. Juni 2004 dem Kauf und einem Kredit von Fr. 595'000.-- zugestimmt. Dieser Kaufpreis entspricht einer Verkehrswertschätzung des Amtes für Liegenschaftsverkehr vom 23. März 2004 und kann unter Berücksichtigung der heutigen Marktlage als angemessen bezeichnet werden. Der Buchwert der Liegenschaft beträgt Fr. 72'975.77.
4.2. Stützpunkt Böckten
Der Stützpunkt an der Hauptstrasse in Böckten auf Parzelle 335 umfasst eine Grundstücksfläche von 1'105 m2 und liegt in der Gewerbezone G1. Auf der Parzelle stehen ein Gebäude, befestigte Lagerflächen sowie ein Lagercontainer und eine Mulde. Das Gebäude Hauptstrasse 72 mit einer Grundfläche von ca. 135 m2 ist als Lagergebäude mit Personalinfrastruktur 1997 erstellt worden.
Bedingt durch das nahezu neuwertige Gebäude wurde ein Verkehrswert von Fr. 448'000.-- ermittelt. Ein anfängliches Kaufinteresse der Einwohnergemeinde Böckten wurde aus Kosten/Nutzen-Überlegungen zurückgezogen. Entsprechend wird auf dem Markt ein Käufer gesucht. Der Buchwert der Liegenschaft beträgt Fr. 93'994.47.
5. Antrag
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf eines Landratsbeschlusses zu beschliessen.
Liestal, Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Ballmer
der Landschreiber: Mundschin
Beilage
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Anhang 1
: Photoaufnahmen Stützpunkt Tiefbauamt Niederdorf, Parzelle 598, mit Situationsplan im M 1: 1000, GB Niederdorf [PDF; 2.8 MB]
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Anhang 2
: Photoaufnahmen Stützpunkt Tiefbauamt Böckten, Parzelle 335, mit Situationsplan im M 1:1000, GB Böckten [PDF; 655 KB]
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