2004-278 Schriftliche Antwort

 


 

Am 8. Dezember 2004 reichte Heinz Aebi die folgende Schriftliche Anfrage ein:

"Mit Bezug auf die Landratssitzung vom 14. Oktober 2004 (Behandlung der Interpellation 2004-037 "Baselbiet ist Schlusslicht bei den Bussen") sowie die Budgetpostulate 2004/231-36 bis 2004/231-38 bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie hoch schätzt der Regierungsrat den volkswirtschaftlichen, sozialen und ökologi-schen Nutzen aus dem starken Rückgang bei Strassenverkehrsunfällen bzw. der vernünftigeren Fahrweise in Baselland seit der Einführung der automatischen und der neuen mobilen Geschwindigkeitskontrollen?
2. Wie ist die Akzeptanz der heutigen Praxis bei den Geschwindigkeitskontrollen im Strassenverkehr?
3. In der Begründung des Regierungsrates zur Ablehnung der Budgetpostulate 2004/231-36 bis 2004/231-38 wird ausgeführt, bei einer Annahme des Budgetpostulats könnte die Gewährleistung der Verkehrssicherheit - eine verfassungsrechtliche Aufgabe des Regierungsrates -nicht mehr garantiert werden. Ist die Schlussfolgerung daraus richtig, dass mit einem Budgetpostulat verfassungs- und gesetzesmässige Aufgaben ohne rechtliche Folgen beschränkt oder gar ausgesetzt -verachtet - werden können und Budgetpostulate damit über Verfassung und Gesetzen stehen?
4. Mit welchen konkreten Massnahmen will die Regierung die Budgetpostulate 2004/231-36 bis 2004/231-38 umsetzen?"


Beantwortung

Frage 1:
Wie hoch schätzt der Regierungsrat den volkswirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nutzen aus dem starken Rückgang bei Strassenverkehrsunfällen bzw. der vernünftigeren Fahrweise in Baselland seit der Einführung der automatischen und der neuen mobilen Geschwindigkeitskontrollen?

Wir schätzen den volkswirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nutzen aus dem Rückgang der Unfallzahlen sehr hoch ein. Prävention ist bekanntlich nicht messbar, doch jeder Unfall, der sich nicht ereignet, verhindert massive Folgekosten.

 

Frage 2:
Wie ist die Akzeptanz der heutigen Praxis bei den Geschwindigkeitskontrollen im Strassenverkehr

Die regelmässig durchgeführte Bevölkerungsumfrage der Polizei Basel-Landschaft durch die Firma KONSO AG zeigte Ende 2004, dass die Akzeptanz der Geschwindigkeitskontrollen sehr hoch ist. 55 % der Befragten empfinden die Polizeikontrollen als "gerade recht", 35 % wünschen sich noch mehr Kontrollen. Auf die Frage, wo mehr Kontrollen gemacht werden sollen, wünschten 51 % der Befragten mehr Geschwindigkeitskontrollen mit fest installierten Anlagen und bei den mobilen Kontrollen mit wechselndem Standort gar 75 %.


Frage 3:
In der Begründung des Regierungsrates zur Ablehnung der Budgetpostulate 2004/231-36 bis 2004/231-38 wird ausgeführt, bei einer Annahme des Budgetpostulats könnte die Gewährleistung der Verkehrssicherheit - eine verfassungsrechtliche Aufgabe des Regierungsrates - nicht mehr garantiert werden. Ist die Schlussfolgerung daraus richtig, dass mit einem Budgetpostulat verfassungs- und gesetzesmässige Aufgaben ohne rechtliche Folgen beschränkt oder gar ausgesetzt -verachtet - werden können und Budgetpostulate damit über Verfassung und Gesetzen stehen?

Gemäss § 66 der Kantonsverfassung setzt der Landrat im Rahmen des Finanzplans den jährlichen Voranschlag (=Budget) fest. Hierzu legt ihm der Regierungsrat einen Voranschlagsentwurf zum Beschluss vor (§ 73 Abs. 3 Kantonsverfassung und § 35 Abs. 1 lit. a Finanzhaushaltsgesetz, SGS 310). § 79 des Dekrets zum Landratsgesetz (Geschäftsordnung des Landrats, SGS 131.1) besagt, dass Anträge zum Voranschlag (= Budgetpostulate) die Änderung oder Streichung einer im Entwurf des Voranschlags enthaltenen Ausgabe bezwecken.

Aus diesen Bestimmungen geht hervor, dass der Landrat die Möglichkeit hat, vom Regierungsrat beantragte Budgetposten zu streichen, herab oder auch herauf zu setzen. Eine Streichung oder Herabsetzung kann die Erfüllung von verfassungsrechtlich oder gesetzlich festgelegten Aufgaben des Regierungsrates und der Verwaltung tangieren. Einerseits gibt es für den Regierungsrat keine rechtliche Handhabe, dies zu verhindern. Andererseits kann der Landrat aber nicht via Budget verhindern, dass der Regierungsrat bzw. die Verwaltung eine bestimmte, ihm übertragene verfassungsrechtliche oder gesetzliche Aufgabe - etwa die Gewährleistung der Verkehrssicherheit - erfüllt. Es liegt in der Verantwortung des Landrates, den zuständigen Behörden die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, damit sie ihre in Verfassung und Gesetzgebung festgelegten Aufgaben erfüllen können.

Frage 4:
Mit welchen konkreten Massnahmen will die Regierung die Budgetpostulate 2004/231-36 bis 2004/231-38 umsetzen?

Die Höhe der Busseneinnahmen richtet sich grundsätzlich nach dem Verhalten der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer auf unseren Strassen. Der Landrat hat die Busseneinnahmen im Budget 2005 um 2 Millionen Franken herabgesetzt. Dieser Betrag entspricht den geschätzten Busseneinnahmen, die durch die geplante Abschnittsgeschwindigkeitskontroll-Anlage (AGK) im Belchentunnel zusätzlich in die Staatskasse geflossen wären. Weil die AGK nicht erstellt ist, fallen diese Einnahmen aber weg. Somit konnte der Budgetposten um diesen Betrag reduziert werden.

 

Liestal, 5. Juli 2005

Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin


 

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