2004-99
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
|
Motion der SP Fraktion: Zukunftssicherung der Universität (beider) Basel - der Kanton Basel-Landschaft muss zur gemeinsamen Trägerschaft schreiten
|
|
Autor/in:
|
SP Fraktion
|
|
Eingereicht am:
|
22. April 2004
|
|
Nr.:
|
2004-099
|
|
Nach dem sehr intensiv und öffentlich diskutierten Entwurf vom 22. Januar 2004 hat der Universitätsrat am 6. April 2004 die definitive Fassung seiner Vorschläge für die Leistungsvereinbarung verabschiedet. Unverändert geblieben ist das grundlegende Konzept zur nachhaltigen Sicherung der finanziellen Grundlagen der Universität:
1. Ausbau durch Umbau (Eigenleistungen der Universität)
Gegenüber den ursprünglichen Überlegungen ist zweifellos positiv zu würdigen, dass
-
|
für die Umsetzung der quantitativen Vorgaben in den einzelnen Fakultäten der operativen Ebene Gestaltungsspielraum eingeräumt wird und
|
-
|
der in Aussicht genommene Lohnabbau sozialverträglicher gestaltet werden soll.
|
-
|
Erhöhung Globalbeitrag um 11 Mio
|
-
|
Finanzierung der Fremdmieten
|
-
|
Neuäufnung des Erneuerungsfonds
|
-
|
Erhöhung des Immobilienfonds etc.
|
Damit die Universität Basel mit der erforderlichen Planungssicherheit ihre Strategie zur Zukunftssicherung umsetzen kann und damit der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt in Kenntnis der Entwicklung des finanziellen Engagements des Kantons Basel-Landschaft beraten und entscheiden kann, wird der Regierungsrat eingeladen:
|
1.
|
Die Verhandlungen mit dem Kanton Basel-Stadt über die zukünftige Mitfinanzierung der Universität mit hoher Dringlichkeit voranzutreiben,
|
2.
|
In Anerkennung der von der Universität in Aussicht genommenen Anstrengungen zur Kostensenkung und Qualitätsverbesserung und aus Verantwortung für die Zukunftssicherung die für eine anteilsmässige Mitfinanzierung durch den Kanton Basel-Landschaft erforderlichen Mittel bereit zu stellen
und
dem Landrat rechtzeitig die entsprechenden Vorlagen zu unterbreiten,
|
3.
|
wegen der unverändert einschneidenden Abbauvorgaben für einzelne Fakultäten darauf hinzuwirken, dass die Auswirkungen der verlangten Umstrukturierungen systematisch und sorgfältig evaluiert und bei Bedarf die erforderlichen Korrekturen eingeleitet werden sowie
|
4.
|
in Übereinstimmung mit §53 1c des Bildungsgesetzes, sowie der vertraglich vereinbarten Perspektive der Mitträgerschaft der Universität Basel durch den Kanton Basel-Landschaft, soll diese bis spätestens 01.01.2008 realisiert werden.
|
Neues Bildungsgsetz
53 Aufgaben des Kantons
1
Der Kanton hat auf der Tertiärstufe folgende Aufgaben:
c. er beteiligt sich durch einen Vertrag an der Universität Basel bis hin zur gemeinsamen Trägerschaft;
Back to Top