2004-99

Bericht und Anträge des Universitätsrates vom 6. April 2004 sind richtigerweise an die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft adressiert. Formell wird die Leistungsvereinbarung zwar immer noch mit dem Kanton Basel-Stadt als einzigem Träger der Hochschule abgeschlossen. Das hohe und in den letzten Jahren substanziell erhöhte finanzielle Engagement des Kantons Basel-Landschaft, die Mitwirkung unseres Kantons durch seine Delegation im Universitätsrat und insbesondere die im Universitätsvertrag verbindlich festgeschriebene Perspektive einer gemeinsamen Trägerschaft der Universität durch Basel-Stadt und Baselland rechtfertigen zweifellos den Einbezug unseres Kantons in die aktuellen Standortbestimmungen und Neupositionierungen der Universität. Gleichzeitig muss der Kanton Basel-Landschaft seinen Teil der Verantwortung für die Zukunfts-sicherung der für Gesellschaft und Wirtschaft unverzichtbaren Hochschule übernehmen.

Nach dem sehr intensiv und öffentlich diskutierten Entwurf vom 22. Januar 2004 hat der Universitätsrat am 6. April 2004 die definitive Fassung seiner Vorschläge für die Leistungsvereinbarung verabschiedet. Unverändert geblieben ist das grundlegende Konzept zur nachhaltigen Sicherung der finanziellen Grundlagen der Universität:


1. Ausbau durch Umbau (Eigenleistungen der Universität)
Gegenüber den ursprünglichen Überlegungen ist zweifellos positiv zu würdigen, dass

2. Zusätzliches finanzielles Engagement der beiden "Trägerkantone":

Neues Bildungsgsetz


53 Aufgaben des Kantons
1 Der Kanton hat auf der Tertiärstufe folgende Aufgaben:
c. er beteiligt sich durch einen Vertrag an der Universität Basel bis hin zur gemeinsamen Trägerschaft;



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