2004-98 (4)
Bericht Nr. 2004-098 an den Landrat |
Bericht der:
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Personalkommission
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vom:
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23. Mai 2004
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Änderung des Dekrets vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz (Personaldekret) betreffend Regelung der Arbeitszeit und des Berufsauftrags von Lehrpersonen (Umsetzung des Bildungsgesetzes)
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Fassung der Vorlage, von der Kommission zugestimmt)
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1. Einleitung
§ 5 des Personaldekrets vom 8. Juni 2000 regelt die Jahresarbeitszeit der Lehrpersonen. § 79 Absatz 4 besagt, dass spätestens ab Schuljahresbeginn 2004/2005 § 5 durch eine umfassende Regelung der Erbringung der Jahresarbeitszeit durch die Lehrpersonen ersetzt wird. In Absatz 5 wird festgehalten, dass - sofern keine Neuregelung der in § 5 verankerten Bestimmungen erfolgt -, die Pflichtstundenregelung automatisch wieder zurückgenommen würde.
Das Projekt "Regelung des Berufsauftrages und der Arbeitszeit" wurde in der Gruppe PAL (Projekt Arbeitsauftrag Lehrpersonen) in mehr als 20 Sitzungen bearbeitet. Teilnehmer waren die Sozialpartner sowie die Steuergruppe mit den Vorstehern der BKSD und der FKD.
2. Die Beratung in der Kommission
Die Personalkommission behandelte die Vorlage anlässlich ihrer Sitzungen vom 3. und 17. Mai 2004 in Anwesenheit von RR Wüthrich, Generalsekretär Martin Leuenberger, Christoph Bucher, Personalchef, und Béatrice Krebel, Projektleiterin Lohnsystem.
Die Kommission wurde durch Generalsekretär Martin Leuenberger mit einem Situationsbericht in die Thematik eingeführt.
In der nachfolgenden Diskussion zeigten sich die Kommissionsmitglieder frustriert über die Hüst- und Hottpolitik der Regierung. Die Personalkommission war erstaunt und wenig erfreut darüber, dass die Schulen Anfang Jahr durch die Regierung dahingehend informiert wurden, die Pflichtstundenregelung würde auf das Schuljahr 2004/05 wieder zurückgenommen. Diese Information erhielten die Schulen, ohne dass die Vorlage vorgängig durch den Landrat beraten werden konnte.
Eine Mehrheit war sich einig, dass dieses, mit grossen Konsequenzen verbundene Geschäft nicht mittels eines Schnellschusses beschlossen werden darf. Zudem bilden die bis Ende Mai in Vernehmlassung befindlichen Verordnungen über den Berufsauftrag und die Arbeitszeit der Lehrpersonen und die Schulvergütungen einen wichtigen Bestandteil dieser Vorlage. Würde die Vorlage im jetzigen Moment materiell behandelt, müsste somit auf die Einsicht in die Verordnungen verzichtet werden, was als wesentlicher Mangel zu werten wäre.
3. Eintreten und Antrag
Eine Minderheit der Kommissionsmitglieder ist der Meinung, dass keine, wie im Personaldekret § 79 Absatz 5 verlangte Neuregelung zustande gekommen ist, so dass die Pflichtstundenregelung wieder zurück zu nehmen sei. Diese Minderheit stellt deshalb Antrag auf Nichteintreten auf die Vorlage. Für eine Mehrheit der Personalkommission ist Eintreten unbestritten.
Auch wenn eine Stunden- und Pensenplanung für die Schulverantwortlichen mit hohem Aufwand verbunden ist und die Kommissionsmitglieder Verständnis für den Unmut der Lehrerschaft zeigen, ist aus oben dargelegten Gründen eine Mehrheit der Personalkommission nicht bereit, die Vorlage im jetzigen Zeitpunkt materiell zu behandeln.
Die Personalkommission beantragt deshalb dem Landrat mit 7 Stimmen gegen 1 Stimme bei 1 Enthaltung, dem Verfahrensantrag zuzustimmen.
Gelterkinden, 23. Mai 2004
Im Namen der Personalkommission
Die Präsidentin: Christine Mangold
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