2004-90
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion der FDP-Fraktion: Kooperationsmodell zur Erhaltung der medizinischen Fakultät
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Autor/in:
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FDP-Fraktion
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Eingereicht am:
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1. April 2004
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Nr.:
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2004-090
(Modifiziert am 9. September 2004)
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In Fachkreisen ist unbestritten, dass eine medizinische Fakultät auf ein Universitätsspital respektive mehrere Universitätsspitäler mit entsprechender Mindestgrösse und Ausstattung zurückgreifen können muss. Mit anderen Worten sind hochspezialisierte und universitäre Medizin in der Regel eng miteinander verbunden. Ausserdem ist zu Ausbildungszwecken auch eine entsprechende Anzahl an Fällen im Bereich von Grundversorgung und erweiterter Grundversorgung notwendig. Nur durch genügende Fallzahlen können Qualität in Behandlung und Ausbildung sichergestellt werden. Hinzu kommt, dass eine gute Positionierung der medizinischen Fakultät Basel im nationalen Umfeld wichtig und für den Standort NWCH von grosser Bedeutung ist.
Die FDP begrüsst den Willen der Regierung, für die ausserkantonalen, spitalstationären Behandlungen Wettbewerbsaspekte zu berücksichtigen, andererseits muss basierend auf dem Bericht "Hausaufgaben BL" ein Lösungsansatz entwickelt werden, mittels welchem dem Kanton BS die für den weiteren Betrieb des dortigen universitärmedizinischen Zentrums notwendigen Fallzahlen zur Verfügung stehen.
Will der Kanton BL auf der Dienstleistungsseite nun tatsächlich zum Erhalt der medizinischen Fakultät Basel beitragen, so ist es unerlässlich, sich im bisherigen Rahmen der Zusammenarbeit gegenüber dem Kanton BS längerfristig vertraglich zu verpflichten.
Am 1. April 2004 hat der Landrat den Landratsbeschluss zum Strategiebericht 2003/269 genehmigt. Dadurch wird der Regierungsrat beauftragt mit der Regierung BS einen gemeinsamen Bericht über die konkrete Umsetzung der Spitalversorgung zu erarbeiten und sich mit allen Kräften für den Erhalt der medizinischen Fakultät an der Universität Basel einzusetzen.
Aufgrund dieser Ausgangslage beauftragen wir den Regierungsrat, das nachstehende "Kooperationsmodell zur Erhaltung der medizinischen Fakultät" in den gemeinsamen Bericht mit BS " über die konkrete Umsetzung der Spitalversorgung" gemäss Landratsbeschluss vom 1. April 2004 Ziffer 2 als Lösungsvariante aufzunehmen:
1.
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Damit die notwendigen Fallzahlen für das universitäre Zentrum erreicht werden können, verpflichtet sich der Kanton BL vertraglich, ein umschriebenes Leistungspaket zu noch auszuhandelnden Konditionen beim Kanton BS einzukaufen. Der Leistungseinkauf, beruhend auf den Erfahrungszahlen der letzten Jahre, bezieht sich auf die erweiterte Grundversorgung und die hochspezialisierte Medizin.
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2.
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Die Kantonsspitäler Bruderholz und Liestal sind in die Lehre und Forschung der medizinischen Fakultät einzubeziehen.
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3.
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Die Privatspitäler sind in die Überlegungen unter Punkt 1 und 2 einzubeziehen und gemäss KVG angemessen zu berücksichtigen.
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Vom Landrat am
9. September 2004
modifizierter Text:
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3.
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Die Privatspitäler sind in die Überlegungen einzubeziehen und gemäss KVG angemessen zu berücksichtigen
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