2004-90

In seinem Strategiebericht Spitalversorgung ( "Hausaugaben BL") spricht sich der Regierungsrat klar für den Erhalt der medizinischen Fakultät an der Universität Basel und für die selbstständige Weiter-führung der drei Kantonsspitäler aus, d.h. Weiterführung der bewährten Zusammenarbeit (hochspezialisierte Versorgung am Zentrum in BS mit Schwerpunktbildung zwischen den Spitälern BL). Auf die Schaffung eines gemeinsamen Universitätsspitales beider Basel soll verzichtet werden. Am UKBB soll festgehalten werden.

In Fachkreisen ist unbestritten, dass eine medizinische Fakultät auf ein Universitätsspital respektive mehrere Universitätsspitäler mit entsprechender Mindestgrösse und Ausstattung zurückgreifen können muss. Mit anderen Worten sind hochspezialisierte und universitäre Medizin in der Regel eng miteinander verbunden. Ausserdem ist zu Ausbildungszwecken auch eine entsprechende Anzahl an Fällen im Bereich von Grundversorgung und erweiterter Grundversorgung notwendig. Nur durch genügende Fallzahlen können Qualität in Behandlung und Ausbildung sichergestellt werden. Hinzu kommt, dass eine gute Positionierung der medizinischen Fakultät Basel im nationalen Umfeld wichtig und für den Standort NWCH von grosser Bedeutung ist.


Die FDP begrüsst den Willen der Regierung, für die ausserkantonalen, spitalstationären Behandlungen Wettbewerbsaspekte zu berücksichtigen, andererseits muss basierend auf dem Bericht "Hausaufgaben BL" ein Lösungsansatz entwickelt werden, mittels welchem dem Kanton BS die für den weiteren Betrieb des dortigen universitärmedizinischen Zentrums notwendigen Fallzahlen zur Verfügung stehen.


Will der Kanton BL auf der Dienstleistungsseite nun tatsächlich zum Erhalt der medizinischen Fakultät Basel beitragen, so ist es unerlässlich, sich im bisherigen Rahmen der Zusammenarbeit gegenüber dem Kanton BS längerfristig vertraglich zu verpflichten.


Am 1. April 2004 hat der Landrat den Landratsbeschluss zum Strategiebericht 2003/269 genehmigt. Dadurch wird der Regierungsrat beauftragt mit der Regierung BS einen gemeinsamen Bericht über die konkrete Umsetzung der Spitalversorgung zu erarbeiten und sich mit allen Kräften für den Erhalt der medizinischen Fakultät an der Universität Basel einzusetzen.


Aufgrund dieser Ausgangslage beauftragen wir den Regierungsrat, das nachstehende "Kooperationsmodell zur Erhaltung der medizinischen Fakultät" in den gemeinsamen Bericht mit BS " über die konkrete Umsetzung der Spitalversorgung" gemäss Landratsbeschluss vom 1. April 2004 Ziffer 2 als Lösungsvariante aufzunehmen:


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