2004-85
Bericht Nr. 2004-085 an den Landrat |
Bericht der:
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Finanzkommission
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vom:
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14. Juni 2004
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zur Vorlage Nr.:
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2004-085
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Titel des Berichts:
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Jahresrechnungen 2003
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Fassung der Vorlage) [PDF; 9KB ||
Bericht der Revisionsstelle
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1. Einleitung
Mit Vorlage 2004/085 vom 23. März 2004 unterbreitet der Regierungsrat dem Landrat, gestützt auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen die Staatsrechnung 2003 zur Genehmigung.
Die Finanzkommission behandelte diese Vorlage an ihren Sitzungen vom 31. März und 2. Juni 2004 in Anwesenheit von Regierungsrat Adrian Ballmer, Yvonne Reichlin, Finanzverwalterin und Roland Winkler, Vorsteher Finanzkontrolle.
2. Generelle Bemerkungen
2.1 Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen
Erstmals seit der Krise im Jahre 1993 verzeichnete die Schweizer Wirtschaft 2003 wieder einen Rückgang des Bruttoinlandproduktes (BIP) um 0,4%.
Die Wirtschaft im Kanton Basel-Landschaft hat sich demgegenüber mit einer Zunahme des BIP um 0,4% leicht positiv entwickelt.
Die negative wirtschaftliche Entwicklung hat in der Schweiz zu einer deutlichen Zunahme der Arbeitslosigkeit von fast 45% geführt.
Im Kanton Baselland hat die Arbeitslosigkeit noch stärker zugenommen. Die durchschnittliche Zahl der Arbeitslosen ist von 2'663 (Stand 2002) auf 4'082 um mehr als 53% angestiegen.
2.2 Finanzlage des Bundes
Für das Rechnungsjahr 2003 weist der Bund ein Defizit der Laufenden Rechnung von 2,8 Mrd. Fr. aus, budgetiert war ein Fehlbetrag von 246 Mio. Fr..
Unter Budget liegen die Einnahmen bei der Verrechnungssteuer (- 2,3 Mrd. Fr.) und bei den direkten Bundessteuern (-0,7 Mrd. Fr.), was sich über die Kantonsanteile auch in der Rechnung 2003 des Kantons widerspiegelt.
2.3 Vergleich von Rechnung, Budget und Finanzplan (Beilage C)
Die Jahresrechnung 2003 des Kantons Basel-Landschaft schliesst mit einem Defizit der Laufenden Rechnung von 50 Mio. Fr., was einer Verschlechterung von 5,8 Mio. Fr. gegenüber dem Budget und einer solchen von 6,9 Mio. Fr. gegenüber der Vorjahresrechnung entspricht.
Ohne Sonderfaktoren (siehe 2.4) hätte allerdings nur ein Defizit von 11,9 Mio. Fr. resultiert. Das effektive operative Ergebnis präsentiert sich demnach um 38,1 Mio.Fr. besser als budgetiert, bzw. 31,2 Mio. Fr. besser als im Vorjahr.
2.4 Sonderfaktoren
Wesentlichster Sonderfaktor war der Wechsel in der Verbuchungspraxis aufgrund des revidierten Finanzausgleichs, der dazu führte, dass es im Jahr 2003 eine einmalige Verbuchungslücke gab.
Die konsolidierte Betrachtungsweise der Kantonsrechnung erlaubt den Gemeinden eine einfachere Handhabung der bilateralen Zahlungsströme, da beide Ebenen ihren Aufwand und Ertrag im gleichen Rechnungsjahr verbuchen.
Die Subko 3 der Finanzkommission liess sich durch Vertreter der Finanzverwaltung und der Finanzkontrolle ausführlich über die Hintergründe und über die einzelnen Schritte dieser Aenderung informieren.
Die Mitglieder der Finanzkommission konnten sich davon überzeugen, dass die Parallelstellung der Rechnungslegung zwischen Kanton und Gemeinden sinnvoll ist und der Transparenz dient.
Der Abgrenzungsvorgang wurde korrekt vorgenommen.
2.5 Entwicklung der Selbstfinanzierung
Als wichtige Ziel-und Beurteilungsgrösse sagt der Selbstfinanzierungsgrad aus, welcher Anteil der getätigten Nettoinvestitionen aus eigenen Mitteln finanziert werden kann.
Der Selbstfinanzierungsgrad der Investitionen liegt mit 58,3% unter dem Vorjahresstand von 65,6%, aber über dem Budget mit 54,1%. Dies bedeutet, dass zur Finanzierung der Nettoinvestitionen von 145.1 Mio. Fr. nur 84,6 Mio. Fr. eigenfinanziert werden konnten.
2.6 Finanzierungssaldo und Eigenkapital
Der Finanzierungssaldo ist seit 1991 - mit Ausnahme von 1996 - negativ, d.h., die Verschuldung nimmt laufend zu.
Das Eigenkapital hat sich in den letzten drei Jahren von 322 Mio. Fr. auf 178 Mio. Fr. verringert. Positiv ist dabei, dass der Kanton Baselland überhaupt noch über Eigenkapital verfügt, was bei weitem nicht alle Kantone von sich behaupten können.
3. Kommissionsberatung
3.1. Bericht der Finanzkontrolle
3.1.1 Zusammenfassung
Im Revisionsbericht zur Staatsrechnung Nr. 023/2004 vom 17. Mai 2004 gelangt die Finanzkontrolle im wesentlichen zur Auffassung, dass Buchführung und Staatsrechnung mit einer (gewichtigen) Einschränkung den Bestimmungen des Finanzhaushaltsgesetzes und den allgemeinen kaufmännischen Grundsätzen entsprechen.
Die Staatsrechnung 2003 wird trotz dieser Einschränkungen zur Genehmigung empfohlen.
Basellandschaftliche Pensionskasse
Diese Einschränkung betrifft den Umstand, dass der Kanton für die bestehende Deckungslücke der Basellandschaftlichen Pensionskasse von Fr. 811'794'000, per 31.12.2002, garantiert.
Es ist derzeit nicht objektiv überprüfbar, ob und in welchem Umfang der Garantiebetrag fällig wird. Diese Unterdeckung, sie wird im Anhang zur Staatsrechnung ordnungsgemäss ausgewiesen, verringerte sich im Berichtsjahr, unter Berücksichtigung der bei der BLPK vorhandenen Schwankungsreserve um 61.6 Mio. auf 811,8 Mio. Fr..
Im Vorjahr erfolgte eine Bruttodarstellung. Der Deckungsgrad belief sich Ende 2003 somit auf 82,4%.
Die neu erstellte ALM-Studie zeigt auf, dass mit dem geplanten Anlageerfolg die Pensionskasse langfristig auch bei günstigen Szenarien kaum saniert werden kann.
Das Gesetz über die Staatsgarantie ist seit 1. März 2004 in Kraft und sieht eine anteilmässige Beteiligung der angeschlossenen Arbeitgebenden an der Unterdeckung vor. Eine Rückstellung für die vorhandenen Risiken besteht in der Staatsrechnung nicht.
Unter Federführung der Finanzdirektion sind mögliche Sanierungsmassnahmen in Bearbeitung.
Bei der Beantwortung hängiger Vorstösse werden diese diskutiert werden können.
Chienbergtunnel
Die Finanzkontrolle hält zudem in ihrer Zusammenfassung fest, dass die Ereignisse beim Chienbergtunnel in Sissach noch nicht abschliessend beurteilt werden können. Die finanziell negativen Auswirkungen auf die Staatsrechnung sind beträchtlich.
Bildungsgesetz
Im Weiteren sind die Gesetzesumsetzungen im Bildungsbereich nur teilweise in die Staatsrechnung eingeflossen. Auch hier sind mögliche finanzielle Auswirkungen auf künftige Staatsrechnungen beachtlich.
3.1.2 Pendenzen
Diverse Pendenzen, welche teilweise schon im Bericht zur Staatsrechnung 2002 erwähnt wurden, blieben bisher unerledigt.
Die Verzögerungen werden von den Direktionen meist mit Ressourcenproblemen begründet. Speziell nachfolgende Pendenzen werden, mit der Aufforderung, diese trotz Ressourcenproblemen nach Prioritäten geordnet anzugehen und umzusetzen, nochmals aufgeführt:
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Treuhänderischer Liegenschaftsbesitz (bereits ab Bericht 23/2000 zur Jahresrechnung 1999 beanstandet)
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Projekt Espresso (wesentliche Teilbereiche)
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BLPK (teilweise)
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Risikomanagement
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Ferien- und Ueberstundenguthaben (teilweise)
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Ausweis Unterkonti 996-999, Investitionskonti ohne Verpflichtungskredit (Bau)
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Nachsorge Elbisgraben - Umwandlung in Fonds
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Zukünftige Zahlungsverpflichtungen (teilweise)
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Abschluss der Buchhaltungen
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Schulklassen und "Handgeld" bei Sekundarschulen
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Minuslohnabrechnungen, Abwicklungskonti etc. (teilweise)
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Die Finanzkommission geht davon aus, dass die unbestrittenen Empfehlungen zeitgerecht und kontinuierlich umgesetzt werden und erneuert ihre Forderung nach einem konkreten Umsetzungsfahrplan.
3.1.3 Weitere Feststellungen, Empfehlungen und Aktionen
Die Finanzkommission legt Wert darauf, einige weitere Kernprobleme aus dem Revisionsbericht 023/2004 zur Staatsrechnung wiederzugeben und wichtige Feststellungen und Empfehlungen zu unterstreichen.
3.1.3.1 AIB, Rückstellung für Schäden an Liege nschaften am Birsquai in Birsfelden
Durch die Erstellung des Ableitungskanals ARA Birs 2-Rhein im Jahre 2003 sind Liegenschaftsschäden und Mehrkosten entstanden. Die Verantwortlichkeiten und allfällige Schadensersatzforderungen sind derzeit in Abklärung.
Eine Rückstellung nach dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip ist nicht erfolgt.
Die Regierung wird in Zukunft die Empfehlung, für derartig wesentliche Vorfälle Rückstellungen zu bilden, berücksichtigen.
3.1.3.2 Wertberichtigungen
Wertberichtigungen der rückzahlbaren Beiträge, bedingt rückzahlbaren Beiträgen und a-fonds-perdu-Beiträge
Im Berichtsjahr wurde auf den Vorjahresbeständen 10% abgeschrieben. Die vorgenommene Wertberichtigung beträgt unverändert 48 Mio. Fr.. Ein Inventar dieser Position besteht weiterhin nicht.
Die Finanzkontrolle wiederholt ihre Empfehlung, wonach die Rubriken 162 - 166 (aktueller Saldo 194,5 Mio. Fr.) zukzessive wertzuberichtigen sind und neue Beiträge bereits im Auszahlungsjahr direkt abzuschreiben sind.
Für die Landratsvorlage Tramdepot Hüslimatt und Regio-S-Bahn hat die BUD im Sinne der Kontinuität bewusst entschieden, dass, entgegen § 12 der Verordnung zum FHG, die Beiträge nicht über die Laufende Rechnung sondern über die Investitionsrechnung verbucht werden.
Die Einführung neuer Bewertungsrichtlinien soll nicht bezogen auf einen Einzelfall, sondern im Rahmen einer umfassenden Revision der Rechnungslegungsgrundsätze und des Finanzhaushaltsgesetzes in der laufenden Legislatur vollzogen werden.
3.1.3.3 Ferien- und Ueberstundenguthaben, Glei t -zeitsaldi
Im Rahmen der Abschlussweisungen 2003 verlangte die Finanzverwaltung in Absprache mit der Finanzkontrolle von den Dienststellen, dass ab einem Gesamtbetrag von Fr. 50'000.-- eine entsprechende Abgrenzung vorzunehmen ist.
Die Weisungen wurden von den Dienststellen sehr unterschiedlich befolgt. Aufgrund angestellter Berechnungen hätten Ende 2003 zusätzliche transitorische Abgrenzungen in Höhe von 5 - 6 Mio. Fr. gebildet werden müssen.
Für die Finanzkontrolle und die Finanzkommission ist nicht nur wichtig, dass die Ueberstunden jeweils bis Ende März im Wesentlichen abgetragen werden, sondern auch, dass im Sinne einer "gläsernen Bilanz", alle bestehenden Verpflichtungen ausgewiesen werden. Nur mit einer sauberen Abgrenzung kann der effektive Personalaufwand eruiert werden. Die Ueberstundenguthaben sind deshalb eine wichtige Kennzahl.
Gemäss Verordnung zur Arbeitszeit (SGS 153.11) verfallen Gleitzeitsaldi, welche Ende Monat 80 Stunden überschreiten. Es wurden jedoch Saldi festgestellt, welche im Extremfall über 1'000 Stunden pro Mitarbeiter betragen.
Dieselbe Verordnung verbietet die Auszahlung von Ueberstunden für Angehörige der Lohnklassen 1-10. Es wurden jedoch zahlreiche Fälle festgestellt, in denen diese Bestimmung nicht eingehalten wurde.
Ferien sind gemäss § 46 der Personalverordnung in der Regel bis zum 1. April des Folgejahres zu beziehen. Diese Bestimmung wird kantonsweit vielerorts nicht beachtet. Es bestehen teilweise erhebliche Saldi, wofür keine Ausnahmebewilligungen der Anstellungsbehörden vorliegen.
Die Finanzkommission verlangt, dass diese Bestimmung strikte durchzusetzen ist. Es ist ferner abzuklären, ob diese Gelder nicht zurück verlangt werden können, sofern dies unter Beachtung der allgemeinen Rechtsgrundsätze (Treu und Glauben, Vertrauensschutz) vereinbar ist.
3.1.3.4 Buchführung und Rechnungslegung
Die Finanzkontrolle stellt bei einigen "Aussenstellen" seit Jahren einen unbefriedigenden Zustand fest, der ihres Erachtens nur mit einer Rezentralisierung behoben werden kann.
Jeweils Ende Jahr grassiert bei verschiedenen Dienststellen bzw. Direktionen, trotz des vorhandenen Instruments der Kreditübertragung, das "Dezemberfieber".
Obwohl es sich nicht um große Beträge handelt, beantragt die Finanzkommission die Regierung, bis in einem Jahr zu prüfen und berichten, wie sie das Reorganisationsprojekt "Rezentralisierung" anzugehen und allenfalls umzusetzen gedenkt.
3.1.3.5 Bilanzierungs- und Rechnungslegungsgrund sätze
Seit Jahren fordert die Finanzkontrolle die Stipulierung entsprechender Grundsätze. Zur Zeit ist eine von der Finanzdirektorenkonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe unter der Leitung unserer Finanzverwalterin daran, das Rechnungsmodell der Kantone zu überarbeiten. Gemäss aktuellem Zeitplan liegen die neuen Rechnungslegungsvorschriften im Jahr 2006 zur Verabschiedung vor. Danach soll das Finanzhaushaltrecht grundlegend revidiert werden.
3.1.3.6 Projekt Espresso
Es bestehen nach wie vor signifikante Pendenzen, da die Testplattform erst seit kurzem eingerichtet werden konnte. Der für die Testumgebung vorgesehene Endtermin vom 30. September 2003 wurde mehrmals verlängert.
Auf Ebene Betrieb ist der Katalog der notwendigen und wünschbaren Aenderungen erheblich.
Die Finanzverwaltung bestätigt, dass der Terminplan aufgrund der grossen Verzögerungen seitens IBM laufend überarbeitet werden musste. Als erstes sollen die per 1.1.2005 in Kraft tretenden Pensionskassen-Statuten implementiert werden.
Die Abrechnung des Projekts Espresso soll der Finanzkommission nach Abschluss des PUK-Berichts vorgelegt werden.
3.1.3.7 Treuhänderischer Liegenschaftsbesitz
Es geht dabei um Liegenschaften, die vom Kanton oder den Gemeinden via Basellandschaftliche Kantonalbank gekauft werden.
Die bereits 1999 zugesicherte Bearbeitung ist noch immer nicht abgeschlossen. Die Gesetzegrundlage fehlt. Der von der Finanzkommission letztmals gesetzte Termin ist seit einem Jahr überfällig. Das zuständige Amt für Liegenschaftsverkehr (BUD) begründet die Verzögerung mit Ressourcenproblemen und anderen Prioritäten.
Die Finanzkommission beanstandet dies mit Vehemenz.
3.1.3.8 Globalbudget (Spitäler)
Bereits in den Vorjahren hat die Finanzkontrolle auf die unbefriedigende Situation hingewiesen, dass insbesondere die Spitäler das Instrument des Globalbudgets anwenden, obwohl dieses auf Gesetzesebene in unserem Kanton nicht existiert.
Im Rahmen der zum Teil sehr restriktiven Budgets wird sich die Problematik weiter verschärfen.
Die Finanzkontrolle sieht sich deshalb gemäss FHG § 43 Absatz 2 und 3 verpflichtet, Regierungsrat und Finanzkommission erneut auf diesen Zustand hinzuweisen.
Die Finanzkontrolle hält die Verankerung des Globalbudgets im Gesetz, mit allen Rechten und Pflichten für die Spitäler, für eine sinnvolle Lösung.
Die Diskussion der Finanzkommission hat ergeben, dass das Instrument Globalbudget im Falle der Spitäler bewusst toleriert wird, da es sich für den Kanton schon mehrmals als Vorteil erwies. Ob das Rad zurück gedreht werden soll, lässt die Kommission derzeit noch offen.
Die Regierung unter der Federführung der FKD will mit einer vorgezogenen Teilrevision des FHG das Globalbudget für die Spitäler und die KPD einführen; ein entsprechender Entwurf soll noch in diesem Jahr in die Vernehmlassung geschickt werden.
3.1.3.9 Zentrumsmedizinische Leistungen
Die Abgeltungen wurden nach Auffassung der Finanzkontrolle teilweise nicht korrekt berechnet, bzw. müssten präziser definiert werden.
Durch einen Systemwechsel in Basel-Stadt, bezahlt Baselland neu auch Sanierungsbeiträge an die Basler Pensionskasse.
Die Finanzkontrolle BL erhielt von der externen Revisionsstelle PWC nicht ausreichend Zugang zu den für ihre Prüftätigkeit relevanten Revisionsberichten.
Die Finanzkommission wird sich dieses Themas anhand der Revisionsberichte 40/2002 und 19/2004 an einer der nächsten Sitzungen annehmen.
3.1.3.10 HPSA-BB-Pensionskasse
Mit Landratsbeschluss vom 5. Juni 2003 (Ziffer 9), wurde die Regierung beauftragt, in Absprache mit der kantonalen Finanzkontrolle, eine (Uebergangs)-Lösung für die bisherigen Mitarbeitenden des Lehrerseminars Liestal (Bestände A und B) auszuarbeiten, welche im Sanierungsfall mit dem Gleichbehandlungsprinzip für die beim Kanton verbleibenden Mitarbeitenden vereinbar ist und keine präjudizierende Wirkung auslöst.
Dieser Punkt blieb ungeregelt, obwohl die HPSA-BB am 1. Januar 2004 ihren Betrieb aufgenommen hat. Auch die verwaltungsinternen Zuständigkeiten für die Erarbeitung einer Regelung sind unklar.
Für die Finanzkommission liegt die Verantwortung schliesslich bei der Regierung.
Sie beantragt deshalb, die Zuständigkeiten zu klären und sich von der Pensionskasse Lösungsvorschläge unterbreiten zu lassen.
3.1.3.11 Entlastung Investitionsrechnung und Ausrei- zung der Kompetenzordnung
Die Finanzkontrolle beanstandet, dass vermehrt aus Gründen der zeitlichen Dringlichkeit das ordentliche Verfahren mit Vorlage eines Verpflichtungskredits nicht eingehalten wird.
Die Finanzkontrolle weist darauf hin, dass das Dringlichkeitsrecht lediglich im Bereich der Voranschlagskredite angewendet werden darf.
Mit der Unterbreitung der dringlichen RRB's in der Finanzkommission in Anwesenheit der Finanzkontrolle, wird das Verfahren oft toleriert, obwohl das Dringlichkeitsrecht in vielen Fällen gar nicht gegeben ist, nämlich dann, wenn es sich um mehrjährige Investitionen handelt.
Allenfalls kann dieses Problem mit der vorgezogenen Teilrevision des FHG angegangen werden (vgl. 3.3.8)
Zu beobachten ist ausserdem, dass immer häufiger Investitionen über alternative Finanzierungsformen, Investitionen durch die Vermieterschaft und Amortisation durch die Mieterschaft sowie durch Leasinggeschäfte abgewickelt werden.
Vor allem Leasinggeschäfte stehen oftmals im Widerspruch zu § 4 Absatz 2 des FHG, der die wirtschaftlich günstigste Lösung fordert.
Die Finanzkommission spricht sich zwar gegen ein absolutes Leasingverbot aus, unterstützt aber die Absicht der Regierung, eine Weisung zu erlassen, wonach Leasingverträge vor dem Abschluss von der FKD auf ihre Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen sind.
3.1.3.12 Basel Sinfonietta
Im Jahre 2003 erfolgten Auszahlungen an die Basel Sinfonietta von total Fr. 250'000.--. Weitere Fr. 95'000.-- wurden Ende 2003 transitorisch abgegrenzt. Im Rahmen der mit den Auszahlungen verbundenen schriftlichen Mitteilungen an die Basel Sinfonietta wurde ein Vorbehalt im Hinblick auf die Subventionen für die Jahre 2004 - 2006 geltend gemacht.
Die Subko 4 der Finanzkommission forderte von der BKSD eine umfassende Dokumentation über die Zahlungen an die Basel Sinfonietta.
Darin hält die BKDS fest, dass die ausbezahlten Beträge im Budget 2003 eingestellt waren und nicht zu Budgetüberschreitungen führten. Sowohl Budgetierung als auch Auszahlungen seien transparent gewesen. Dabei wird nicht bestritten, dass ein Landratsbeschluss nötig gewesen wäre.
Aufgrund dieser Unterlagen kommt die Finanzkommission zum Schluss, dass die Zahlungen gegen die Kompetenzregelung des FHG verstossen.
Verschiedene Mitglieder der Finanzkommission machen eine Rückforderung der Zahlungen geltend.
Schliesslich einigt sich die Kommission, via Regierung den Rechtsdienst mit der Klärung des Sachverhalts zu beauftragen.
3.1.4 Antrag
Die Finanzkommission nimmt vom Bericht der Finanzkontrolle zustimmend Kenntnis und beantragt dem Landrat die zur Kenntnisnahme des Bestätigungsberichts gemäss Beilage B .
3.2. Prüfungsarbeiten der Subkommissionen
3.2.1 Einleitung
Zwischen den beiden Kommissionssitzungen vom 31. März 2004 und 2. Juni 2004 haben die vier Subkommissionen die Staatsrechnung 2003 geprüft und schriftliche sowie mündliche Zusatzauskünfte bei den zuständigen Verwaltungseinheiten eingeholt.
Verschiedene Anliegen wurden in Auftrags- oder Empfehlungsform beim Regierungsrat bzw. der betreffenden Direktion deponiert und/oder werden von der zuständigen Subkommission weiter verfolgt.
Generell wurde festgestellt und verdankt, dass die gestell- ten Fragen von der Verwaltung kompetent, umfassend und rasch beantwortet wurden.
Gestützt auf die vorgenommenen Prüfungsarbeiten beantragen alle vier Subkommissionen für ihre Zuständigkeitsbereiche zuhanden der Finanzkommission die Zustimmung zur Vorlage.
Im Einzelnen sei auszugsweise auf folgende Feststellungen spezifisch hingewiesen:
3.2.2 Spezifische Feststellungen
Investitionsrechnung
Hier sind relativ viele Abweichungen zwischen Budget und Rechnung 2003 festgestellt worden.
Nach FHG § 29 Absatz 1 sind Verschiebungen zwischen den einzelnen Projekten zulässig. Bei sehr vielen Vorhaben ergeben sich aus der Zeitspanne von der Planung bis zur Projektabnahme berechtigte Abweichungen von den ursprünglichen Vorstellungen in terminlicher, materieller, aber auch in finanzieller Hinsicht. Dadurch kommt es auch immer wieder zu Projektverschiebungen.
Die Finanzkommission beabsichtigt, zusammen mit der Bau- und Planungskommission die Investitionsliste hinsichtlich des Budgets zu überarbeiten und Prioritäten zu setzen.
KVA
Bei der KVA besteht ein Staatsvertrag mit Basel-Stadt.
Was den Einfluss des Kantons Basel-Landschaft und die entsprechenden Schnittstellen angeht, wird sich die Finanzkommission Baselland an die Finanzkommission Basel-Stadt wenden.
Mensa FHBB
Die Finanzdirektion wird prüfen, wo die Betriebskosten der Mensa FHBB korrekterweise verbucht werden sollten.
Investitionen und deren Abschreibungen
Ebenso werden sich die Finanzdirektion, aber auch die Finanzkontrolle und die Finanzkommission mit den Auswirkungen und Folgen befassen müssen, wenn Investitionen und deren Abschreibungen nicht bei der BUD sondern bei den Nutzniessern verbucht würden.
FHBB
Augenfällig sind die hohen und gesteigerten Rückstellungen und Rücklagen bei der FHBB. Die Finanzkommission anerkennt, dass die FHBB vor grossen Herausforderungen steht, erwartet jedoch, dass diese Rücklagen bei der Festlegung des nächsten Globalbudgets angerechnet werden.
Der Regierungsrat wird dafür besorgt sein, dass in Zusammenhang mit der Fusionsvorlage die Reserven berücksichtigt werden.
Prämienfonds
Der Prämienfonds wurde vom Kanton und den Lehrbetrieben geäufnet, um gute Lehrabgänger/-innen mit einem Geschenk auszeichnen zu können. Da diese Aufgabe inzwischen vom Gewerbeverband übernommen wurde, beantragt die Finanzkommission dem Landrat, den Fonds aufzulösen.
4. Antrag
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig mit 11:0 Stimmen, die Staatsrechnung 2003 gemäss Beschluss-Entwurf (Beilage A) zu genehmigen.
Binningen, den 14. Juni 2004
Namens der Finanzkommission
Der Präsident
Marc Joset
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