2004-107
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Huggel Hanni: Bewilligungen bei Geschäftsumbauten im Kanton
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Autor/in:
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Huggel Hanni, SP-Fraktion
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Eingereicht am:
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22. April 2004
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Nr.:
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2004-107
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In Münchenstein wurde kürzlich der Coopladen Windreedli /Gartenstadt umgebaut. Bei der Bewilligung des Umbaus wurde folgendes nicht beachtet.
I.
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Für gehbehinderte, ältere Menschen und Rollstuhlfahrerinnen und Fahrer ist es nicht mehr möglich, selbständig in die untere Etage zu gelangen. Es besteht kein Lift, der eigenständig zu benutzen ist. Das Rollband ist nicht nur für Benutzerinnen eines Rollstuhls, sondern auch für viele ältere Menschen ein unüberwindbares Hindernis.
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II.
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Vor dem Umbau war die Spirituosen- und Weinabteilung separat abgetrennt gewesen, so wie das gesetzlich vorgeschrieben war.
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Nach dem Umbau ist die Weinabteilung so eingerichtet, dass alle Einkaufenden auf dem Weg zur Kasse zwischen aufgestapelten Weinflaschen durchgehen müssen. Die Spirituosen sind gut sichtbar, nicht separat abgetrennt. Die Alcopops sind beim Eingang mit den andern 3 dl-Mineralwasserfläschchen und Bierflaschen zusammen gut sichtbar im gleichen Regal deponiert.
Ich bitte den Regierungsrat höflich um Beantwortung meiner Fragen:
Zu I:
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1.
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Wie sieht die gesetzliche Regelung aus im Hinblick auf die Rollstuhltauglichkeit und für Behinderte allgemein, bei Neubauten und Umbauten von Läden und andern öffentlichen Gebäuden?
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2.
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Gibt es Interpretationsspielräume in der Bewilligungspraxis? Wer kontrolliert die gesetzlichen Vorschriften?
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3.
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Gedenkt die Regierung im Falle von Coop Münchenstein etwas zu unternehmen betreffend Lift, der für alle Personen eigenständig zu benutzen ist?
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Zu II:
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4.
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Wie sind die gültigen gesetzlichen Bestimmungen im Kanton BL oder auf Bundesebene in Bezug auf klare Abtrennung der Verkaufsfläche von Spirituosen in Selbstbedienungsläden?
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5.
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Wie lässt es sich mit dem Jugendschutz vereinbaren, wenn die Alcopops einerseits und eine Weingalerie andererseits so auffällig aufgestellt sind, dass sie zum Kaufen einladen?
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6.
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Ist die Regierung bereit, allenfalls eine Verordnung zu erlassen, zum Schutze der Jugend und des Verkaufspersonals, damit bei Selbstbedienungsläden im Kanton die Vorschrift einer klaren Abtrennung von Alkoholika besteht?
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