2004-156

Letzte Woche fiel der zu erwartende Entscheid des Nationalrates in Bern: Das über 25-jährige, dringend revisionsbedürftige Betäubungsmittelgesetz bleibt uns vorläufig unverändert erhalten.

Der Konsum von Cannabis bleibt strafbar, auch für Erwachsene. Bereits meldeten zahlreiche Kantone hinsichtlich des Vollzugs grosse Bedenken an. Die schon mit der bisherigen Praxis überforderten Polizeicorps sehen sich jetzt noch ernsthafteren Problemen gegenüber, da der politische Entscheid nun ein konsequentes Durchgreifen verlangen würde, dieses aber kaum realisierbar ist. Deshalb erklärten einige Kantone, wie bisher nach Opportunität einschreiten zu wollen und auf eine systematische Verfolgung der KonsumentInnen von Cannabis zu verzichten.


Das definitve Belassen des Cannabis-Marktes in der Illegalität vernichtet vor allem die bisherigen Ansätze für einen Jugendschutz, da sich der Schwarzmarkt wohl kaum auf Gentlemen's Agreements einlassen wird wie einst die Hanfläden. Auch gesetzlich lässt sich der Rauschhanf nicht erfassen und reglementieren, da illegale Stoffe für die Rechtsordnung gar nicht existieren.


Die Baselbieter Regierung begrüsste den Entscheid des Nationalrats nichtsdestotrotz mit preisenden Worten.


Ich bitte den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:


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