2004-156
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Simone Abt: Entscheid des Nationalrates: Strafrechtliche Verfolgung von Cannabis-KonsumentInnen statt Jugendschutz und Opportunitätsprinzip
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Autor/in:
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Simone Abt, SP Fraktion
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Eingereicht am:
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24. Juni 2004
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Nr.:
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2004-156
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Der Konsum von Cannabis bleibt strafbar, auch für Erwachsene. Bereits meldeten zahlreiche Kantone hinsichtlich des Vollzugs grosse Bedenken an. Die schon mit der bisherigen Praxis überforderten Polizeicorps sehen sich jetzt noch ernsthafteren Problemen gegenüber, da der politische Entscheid nun ein konsequentes Durchgreifen verlangen würde, dieses aber kaum realisierbar ist. Deshalb erklärten einige Kantone, wie bisher nach Opportunität einschreiten zu wollen und auf eine systematische Verfolgung der KonsumentInnen von Cannabis zu verzichten.
Das definitve Belassen des Cannabis-Marktes in der Illegalität vernichtet vor allem die bisherigen Ansätze für einen Jugendschutz, da sich der Schwarzmarkt wohl kaum auf Gentlemen's Agreements einlassen wird wie einst die Hanfläden. Auch gesetzlich lässt sich der Rauschhanf nicht erfassen und reglementieren, da illegale Stoffe für die Rechtsordnung gar nicht existieren.
Die Baselbieter Regierung begrüsste den Entscheid des Nationalrats nichtsdestotrotz mit preisenden Worten.
Ich bitte den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1.
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Wie hält es der Regierungsrat mit dem im Bundesrecht nicht verankerten Opportunitätsprinzip? Haben die Kantone einen entsprechenden Spielraum und falls ja, wie gedenkt der Regierungsrat diesen zu nutzen?
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2.
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Welche Massnahmen schlägt der Regierungsrat für den Jugendschutz vor, wenn eine Marktregulierung mit Verkaufsverbot an Jugendliche nicht mehr möglich ist?
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3.
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Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Baselstädtischen Regierungsrat zur Vermeidung eines Cannabis-Tourismus von einem Kanton in den andern?
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4.
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Welche Massnahmen sind zur strikten Durchsetzung des geltenden Rechtes im Sinne des Entscheides des Nationalrates (strafrechtliche Verfolgung erwachsener KonsumentInnen, Bekämpfung des Schwarzmarktes etc.) erforderlich?
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5.
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Um wieviel Prozent erhöht sich dadurch der polizeiliche Aufwand und wieviel wird den Kanton die konsequente Durchsetzung des BTMG im Jahr kosten?
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6.
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Setzt sich der Regierungsrat in Bern dafür ein, dass schnellstmöglich eine Revision des BTMG stattfinden kann, und welche Themen sollte diese beinhalten?
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