2004-132 (1)


1. Ausgangslage, Ziele der Revision
Die vorliegende Teilrevision des Steuergesetzes enthält drei materielle und einen formalen Teil. Es geht dabei um die Themenbereiche Steuerbezug, Handänderungssteuer, Abzug der behinderungsbedingten Kosten und um einige formelle Aenderungen.
Die Neuerungen erfolgen mehrheitlich aus Gründen der Harmonisierung mit der Bundesgesetzgebung.
Insgesamt soll mit der Revision eine Verbesserung der Systematik und der Uebersicht erreicht werden.

2. Kommissionsberatung
Die Finanzkommission behandelte die Vorlage an den Sitzungen vom 25. August und 22. September 2004 im Beisein von Regierungsrat Adrian Ballmer, Finanzverwalterin Yvonne Reichlin, dem Leiter Finanzkontrolle Roland Winkler sowie dem Leiter der Steuerverwaltung Peter Nefzger und Benjamin Pidoux, dem Leiter des Rechtsdienstes der Steuerverwaltung.

2.1 Eintreten, Grundsätzliches
Eine Minderheit der Kommission hätte gerne zusätzliche hängige Anliegen in die Revision aufgenommen (z.B. Wiedereinführung des Kinderabzugs vom Steuerbetrag, Entlastung von tiefen Renteneinkommen).
Von Regierungsseite wird jedoch darauf hingewiesen, dass es sich um eine klar themenspezifische Revision handelt, die Vorlage für die Reform der Familienbesteuerung in Vorbereitung und die Vernehmlassung für Anfang 2005 vorgesehen ist.
Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.

2.2. Detailberatung

§ 29 Absatz 1 Buchstaben m und n
Behinderungsbedingte Kosten
Neu können sämtliche behinderungsbedingten Kosten vom Einkommen abgezogen werden. Das Postulat 2002-234 von Peter Meschberger vom 11. Dezember 2002 fordert zusätzlich, dass ein Abzug für Kosten an Arbeit für pflegebedürftige Drittpersonen auch für Ehegatten und Kinder geltend gemacht werden kann.
Eine Mehrheit der Finanzkommission lehnte den Antrag ab, im Gesetz eine entsprechende Möglichkeit zu schaffen.

§ 29 - 36 Kinderabzug
In der Kommission wurde der Antrag diskutiert, die Anliegen der hängigen CVP-Initiative "Familiengerechter Kinderabzug" und weiterer hängiger Vorstösse zu berücksichtigen.
Die Mehrheit der Kommission befand, es solle das gesamte Reformpaket "Familienbesteuerung" abgewartet werden, welches nächstes Jahr dem Landrat unterbreitet wird.

§ 82 -84
Handänderungssteuer
Der vorgeschlagene Verzicht auf die Handänderungssteuer bei Umwandlung, Fusion und Abspaltung von Unternehmen ist mit einem jährlichen Ausfall von rund 1 - 2 Mio. Franken verbunden.
Ein Antrag aus der Kommission, die Handänderungssteuer beizubehalten, wird mit grossem Mehr abgelehnt.

§ 136 Absätze 5 und 6
Einsprache gegen provisorische Rechnung
Von der Möglichkeit, gegen eine Vorauszahlungseinladung Einsprache zu erheben, wurde bisher kein Gebrauch gemacht.
Die Finanzkommission streicht die Absätze 5 und 6 von § 136 ersatzlos.

§ 142 Absatz 3
Rückforderung, Frist
Der letzte Satz von Absatz 3 wird in der Praxis kaum angewandt. Bei einem allfälligen Anspruch auf Rückforderung muss im Sinne der Staatshaftung die Zahlung geleistet werden.
Die Finanzkommission streicht den letzten Satz von § 142, Absatz 3.

3. Anträge

Binningen, 2. November 2004

Namens der Finanzkommission
Der Präsident: Marc Joset



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