2004-130
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
|
Postulat der CVP/EVP-Fraktion: Alterslimiten bei politischen Aemtern im Kanton BL
|
|
Autor/in:
|
CVP/EVP-Fraktion
|
|
Eingereicht am:
|
27. Mai 2004
|
|
Nr.:
|
2004-130
|
|
Die Lebenserwartung hat sich in den letzten 120 Jahren fast verdoppelt und es gibt heute viel mehr gesunde ältere Menschen als früher. Gleich geblieben sind aber das vergangenheits-orientierte Bild vom Alter und das Rücktrittsalter bei politischen Kommissionen und Nebenämtern. In Anbetracht der demographischen Entwicklung wird u.a. eine Flexibilisierung des gesetzlichen Rentenalters verlangt; wäre eine Flexibilisierung auch im politischen Sektor eventuell sinnvoll ?
Auf Grund der immer komplexer werdenden Probleme, der grösseren Mobilität der Gesellschaft und des gesunkenen Sozialprestiges ist es nicht mehr immer einfach, fähige Persönlichkeiten für die vielen politischen Aemter zu finden. In den letzten Jahren haben die politischen Parteien mit Recht und auch mit gutem Erfolg sich bemüht, jungen Bürgerinnen und Bürgern politische Verantwortung zu übertragen. Dies soll auch weiterhin der Fall sein. Es wäre aber in Zeiten von knappen personellen Ressourcen zu prüfen, ob die bisherige Alterslimite gestrichen werden sollte. Auf Grund der Bundesverfassung ("Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen .... des Alters..." Bundesverfassung, Art. 8, Abs. 2) erachtet auch der Bundesrat Altersschranken für Mitglieder politischer Behörden als untauglich und verfassunsrechtlich fragwürdig (Schweizer Gemeinde 5/04). Das Problem der "Sesselkleber" sollte mittels Amtszeitbeschränkung und nicht mittels Alterslimiten gelöst werden.
Wir bitten deshalb die Regierung zu prüfen, wie die jetzt gültige Alterslimite durch eine Amstzeitbeschränkung ersetzt werden kann und u.a. die nachfolgenden Fragen zu beantworten:
1.
|
Seitdem die neue Bundesverfassung die Diskriminierung wegen des Alters verbietet, stellt sich die Frage, ob Alterslimiten bei politischen Aemtern oder Fachgremien/Verwaltungsräten (Bankrat) sinnvoll und zulässig seien. Hat die Regierung bereits gesetzgeberische Massnahmen geplant, um dem Bundesrecht zu folgen ?
|
2.
|
Wieviele Kommissionsmitglieder und Inhaber und Inhaberinnen von Nebenämtern müssen wegen der Alterslimite jedes Jahr aus dem Amt scheiden ?
|
3.
|
Die Gemeindeversammlung von Madiswil/BE hat die Einführung einer Alterslimite nach einem Jahr bereits rückgängig machen müssen. In unserem Kanton hat Biel-Benken die Altersgrenze bei politischen Aemtern aufgehoben. Haben andere Gemeinden gleiche Beschlüsse gefasst ?
|
Back to Top