2004-123 (1)
Bericht Nr. 2004-123 an den Landrat |
Bericht der:
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Umweltschutz- und Energiekommission
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vom:
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1. Oktober 2004
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Abgeltung besonderer Naturschutzleistungen im Wald: Fortführung für die Jahre 2004 - 2008; Verpflichtungskredit
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Fassung der Kommission)
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1. Einleitung
Grundlage aller basellandschaftlicher Bemühungen im Bereich Natur- und Landschaftsschutz bildet das im Jahre 1992 vom Landrat genehmigte Natur- und Landschaftsschutzkonzept. Dabei geht es prioritär um den ökologischen Ausgleich in der Landwirtschaft, den Naturschutz im Wald und um die Sicherstellung und den Unterhalt der Naturschutzgebiete von kantonaler Bedeutung. Der grösste Anteil der Finanzmittel, 59 Prozent, fliesst in den ökologischen Ausgleich der Landwirtschaft, 16 Prozent erhält der Wald zugewiesen, während in den Unterhalt der kantonalen Naturschutzgebiete 10 Prozent abgezweigt werden.
Die Vorlage beinhaltet die Fortführung des Verpflichtungskredites der Jahre 1998 - 2002, nun für die Jahre 2004 - 2008 in einer Höhe von Franken 7'500'000.-, zuzüglich bereits bewilligter Franken 740'000.- im Budget 2004, aufgeteilt in jährliche Tranchen. Diese Gelder sind wiederum aufgeteilt in Fr. 2'240'000.- für einmalige Abgeltungen und Fr. 6'000'000.- für Pflege und Unterhaltskosten.
Eine längere inhaltliche Diskussion zum Thema Naturschutz im Wald hat der Landrat anlässlich der Budgetdebatte 2004 im Dezember 2003 bereits geführt.
2. Zusammenfassung
In der hiesigen Region würde der Wald in kurzer Zeit dicht zuwachsen. Wer die Wälder begeht, stellt fest, dass der Boden kaum bewachsen ist und Dunkelheit vorherrscht. Eine der Möglichkeiten zum Erhalt der Artenvielfalt und der Lebensraumvermehrung ist ein verstärkter Eingriff im Wald, damit am Boden eine Krautschicht und Licht liebende Pflanzen wachsen können. Für solche zusätzlichen Eingriffe, die den üblichen Aufwand eines Waldeigentümers übersteigen, leistet der Kanton Abgeltungen.
Einerseits soll mit dem vorliegenden Kredit der Anteil der Waldreservatsfläche in den nächsten Jahren um 1'400 Hektaren vergrössert und andererseits die Pflege der ausgewiesenen Flächen gewährleistet werden.
Das Programm Naturschutz im Wald ist ein zentraler, höchst nachhaltiger Pfeiler der kantonalen Naturschutzpolitik und soll nun mit hoher Priorität weitergeführt werden; es besteht grosser Handlungsbedarf.
3. Organisation der Kommissionsberatung
Die UEK hat das Geschäft anlässlich ihrer Sitzungen vom 7. Juni und 13. September 2004 behandelt. Die Kommission wurde von Frau Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel, Hans-Georg Bächtold, Leiter Amt für Raumplanung und Niggi Hufschmid, Abteilung Natur und Landschaft unterstützt.
4. Kommissionsberatung
Anlass zur Diskussion gab die vom Landrat bereits bewilligte Tranche des Kredites für das Jahr 2004. In der vom Regierungsrat vorgelegten Version ist der Anteil von Franken 740'000.- im Gesamtkredit enthalten. Die UEK ist der Auffassung, dass bereits vom Rat bewilligte Mittel (welche schon ausgegeben werden) nicht noch einmal im Plenum diskutiert werden können. Damit aber die Einheit des Verpflichtungskredites gewahrt werden kann, sind die Zahlen des Jahres 2004 im Landratsbeschluss enthalten, werden aber vom Gesamtkredit abgezogen. Der Punkt 1 im LRB wurde von der Kommission entsprechen abgeändert.
Die UEK diskutierte lange über die Aufteilung der Gelder, in die Bereiche Ausscheidung neuer Naturschutzflächen versus Pflegeleistungen der Flächen.
Die Kommission war sich einig, dass nur eine neue Unterschutzstellung sinnvoll ist, wenn auch die finanziellen Mittel für deren Pflege ausreichen, beziehungsweise neue Ausscheidungen von Reservaten nicht erwünscht sind, wenn die Pflege der bestehenden Schutzgebiete darunter leidet. Die Kommission ergänzt deshalb den Landratsbeschluss unter Punkt 4 wie folgt:
Unterhalt und Pflege bereits geschützter Waldflächen sind bei der Bezeichnung und der Ausscheidung neuer Wald-Schutzgebiete in finanzieller Hinsicht zu gewährleisten.
Wie bei allen Vorlagen, die Bundesmittel enthalten, im vorliegenden Fall 30 Prozent, bzw. Franken 2'472'000.-, führte die UEK eine Diskussion über die Verlässlichkeit der vom Bund versprochenen Mittel.
Es kann davon ausgegangen werden, dass der Bund seinen Anteil von 30 Prozent während der kommenden Jahre ausschütten wird. Entsprechende Abklärungen in Bern sind zu diesem Resultat gekommen. Der Bund hat sich auf Beiträge für Schutzwälder und Biodiversität konzentriert, womit die Aktivität des Kantons Basel-Landschaft eingeschlossen sind.
Die Regierung signalisiert, dass der Kanton für allenfalls wegfallende Bundesmittel nicht zusätzlich einspringen könnte.
5. Antrag
Die Umweltschutz- und Energiekommission beantragt dem Landrat mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem in den Ziffern 1, 2 und 4 abgeänderten Landratsbeschluss der Vorlage 2004/123 zuzustimmen.
Pratteln 1. Oktober 2004
Für die Umweltschutz und Energiekommission
Der Präsident: Philipp Schoch
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