2004-120
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Nachtragskredite zum Budget 2004
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vom:
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11. Mai 2004
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Nr.:
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2004-120
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Der Regierungsrat beantragt folgende Nachtragskredite zum Budget 2004:
Mehraufwand
in Franken |
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Bau- und Umweltschutzdirektion
2330 Amt für Umweltschutz und Energie 36210 Beiträge an Einwohnergemeinden Dieser Nachtragskredit umfasst den Anteil Kanton BL für die technische Untersuchungen der ehemaligen Chemiedeponien in Muttenz gemäss Vereinbarung zwischen Kanton BL/Interessen Gemeinschaft Deponiesicherheit Region Basel IGDRB und Gemeinde Muttenz vom Juni 2003. Die Kosten wurden im Herbst 2003 von den beauftragten Ingenieuren ermittelt. Deshalb konnten diese Kosten im Budgetprozess 2004 nicht berücksichtigt werden. Vom Landrat wurde für 2004 ein Budget von 229'000 Franken bewilligt. |
130'000
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Gerichte
404x Statthalterämter 30110 Löhne, 303 bzw. 304 und 31610
Per 1. April 2004 wird Häusliche Gewalt zu einem Offizialdelikt, d.h. muss von Amtes wegen verfolgt werden. Die JPMD rechnet mit ca. 400 Fällen pro Jahr. Pro Untersuchungsbeamter / -beamtin können jährlich ca. 100 Fälle bearbeitet werden. Daraus ergibt sich ein Stellenmehrbedarf von 4 Stellen für die Statthalterämter (verteilt auf den Kanton). Vom Landrat wurde für 2004 ein Budget von 9'515'000 Franken (30110) sowie von 1'535'000 (303 bzw. 304) bewilligt.
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300'000
51'000 10'000 |
404x Statthalterämter
30110 Löhne, 303 bzw. 304 und 31610
Die Polizei betreibt die Blechpolizisten vor allem im Bezirk Liestal sehr intensiv (2 Stellen neu besetzt). Dadurch sind die Anzahl Verzeigungen massiv gestiegen, was zu einem entsprechenden Pendenzenberg (über 10'000 Fälle) beim Statthalteramt Liestal geführt hat. Weiter besteht die Absicht, den Blechpolizisten Tenniken auf ein digitales System umzustellen, welches theoretisch rund um die Uhr (7 Tage / Woche) betrieben werden könnte. Entsprechend müssen wir mit einer massiven Zunahme der Verzeigungen ans Statthalteramt Sissach rechnen. Es werden umgekehrt auch Mehreinnahmen anfallen, wobei deren Höhe zum heutigen Zeitpunkt schwer zu schätzen ist. Dies vor allem, weil sich - wie beim Statthalteramt Liestal festgestellt - die Zahlungsmoral massiv verschlechtert hat (es werden nur noch ca. 1/3 der gestellten Rechnungen beglichen). Vom Landrat wurde für 2004 ein Budget von 2'770'000 (4041.30110 Löhne Statthalteramt Liestal), von 1'010'000 Franken (4042.30110, Löhne Statthalteramt Sissach) und von 605'000 Franken (404x.303 bzw. 404x.304, Sozialleistungen) bewilligt.
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100'000
100'000 32'000 10'000 |
4005 Strafgericht
D) 30110 Löhne und 303 bzw. 304 Sozialleistungen
Bei der Inspektion am Strafgericht durch die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts hat diese festgestellt, dass beim Strafgericht eigentlich bereits beim courant normal ein Engpass auf Stufe Gerichtsschreiber besteht. Aufgrund der aktuellen Situation (a.o. Präsidium) verschärft sich nun die Lage weiter, weshalb dringend eine weitere GS-Stelle geschaffen werden muss. Vom Landrat wurde für 2004 ein Budget von 1'840'000 Franken (30110) und von 300'000 (303 bzw. 304) bewilligt.
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100'000
16'000 |
Total
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849'000
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Aufgrund dieses Nachtragskredites ergibt sich eine Verschlechterung der Laufenden Rechnung um 849'000 Franken gegenüber dem Budget 2004.
Kommentar zur Entwicklung des laufenden Haushalts
Gemäss Finanzhaushaltsgesetz § 24 Absatz 3 Satz 2 ist ein Kommentar zum Verlauf des Haushaltjahres abzugeben. Eine Prognose der Entwicklung der Laufenden Rechnung zu diesem frühen Zeitpunkt ist schwierig und mit Unsicherheiten behaftet. Soweit bis jetzt erkennbar, verläuft der Haushalt 2004 jedoch schlechter als im Voranschlag angenommen.
Zusammen mit den Nachtragskreditbegehren haben die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion sowie die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Mehraufwändungen gegenüber dem Budget 2004 in der Höhe von insgesamt 10'774'900 Franken gemeldet. Es handelt sich dabei um Ausgaben die nach Grundsatz und Höhe durch einen Rechtssatz (§ 25 Abs. 1 Ziff. b Finanzhaushaltsgesetz) vorgeschrieben sind und somit gebundenen Charakter aufweisen. Hierüber ist der Landrat anlässlich des Nachtragskreditgeschäftes zu informieren (§ 24 Abs. 3 Finanzhaushaltsgesetz).
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Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion hat zusammen zum Budget 2004 insgesamt rund 1.6 Millionen Franken Mehraufwand beim KIGA Baselland gemeldet (Beiträge an Arbeitsmarktmassnahmen, Anteil IMES an Grenzgängergebühren, TPK flankierende Massnahmen).
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Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion hat zum Budget 2004 Mehraufwand in der Höhe von rund 9.2 Millionen Franken gemeldet (Übergangsregelung zur Schulbauvorlage, Schul- und Büromaterialverwaltung (Mehrkosten Schulmaterialien und Unterrichtshilfen für Sekundarschulen), Reduktion Pflichtstunden Lehrpersonen, Stiftungskapitalerhöhung Volkshochschule beider Basel, Einrichtungen für behinderte Erwachsene, Heime und IV-Sonderschulen, Beiträge an private Schulen).
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Nach der gegenwärtigen Beurteilung von Aufwand und Ertrag kann die Saldoverschlechterung der Laufenden Rechnung gegenüber dem Budget 2004 auf knapp 13 Millionen Franken abgeschätzt werden. Das Defizit der Laufenden Rechnung würde sich demnach auf ca. 59 Millionen Franken belaufen.
Liestal, 11. Mai 2004
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Straumann
Der Landschreiber: Mundschin
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