2004-120


Der Regierungsrat beantragt folgende Nachtragskredite zum Budget 2004:

Aufgrund dieses Nachtragskredites ergibt sich eine Verschlechterung der Laufenden Rechnung um 849'000 Franken gegenüber dem Budget 2004.


Kommentar zur Entwicklung des laufenden Haushalts


Gemäss Finanzhaushaltsgesetz § 24 Absatz 3 Satz 2 ist ein Kommentar zum Verlauf des Haushaltjahres abzugeben. Eine Prognose der Entwicklung der Laufenden Rechnung zu diesem frühen Zeitpunkt ist schwierig und mit Unsicherheiten behaftet. Soweit bis jetzt erkennbar, verläuft der Haushalt 2004 jedoch schlechter als im Voranschlag angenommen.


Zusammen mit den Nachtragskreditbegehren haben die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion sowie die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Mehraufwändungen gegenüber dem Budget 2004 in der Höhe von insgesamt 10'774'900 Franken gemeldet. Es handelt sich dabei um Ausgaben die nach Grundsatz und Höhe durch einen Rechtssatz (§ 25 Abs. 1 Ziff. b Finanzhaushaltsgesetz) vorgeschrieben sind und somit gebundenen Charakter aufweisen. Hierüber ist der Landrat anlässlich des Nachtragskreditgeschäftes zu informieren (§ 24 Abs. 3 Finanzhaushaltsgesetz).


Nach der gegenwärtigen Beurteilung von Aufwand und Ertrag kann die Saldoverschlechterung der Laufenden Rechnung gegenüber dem Budget 2004 auf knapp 13 Millionen Franken abgeschätzt werden. Das Defizit der Laufenden Rechnung würde sich demnach auf ca. 59 Millionen Franken belaufen.


Liestal, 11. Mai 2004


Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Straumann
Der Landschreiber: Mundschin



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