2004-187 (1)
Bericht Nr. 2004-187 an den Landrat |
Bericht der:
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Umweltschutz- und Energiekommission
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vom:
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3. Januar 2005
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Erhebung einer Förderabgabe zur Finanzierung von Fördermassnahmen im Energiebereich (Änderung des Energiegesetzes vom 4. Februar 1991)
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Bemerkungen:
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Landratsbeschlüsse
(Fassung der Redaktionskommission)
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1. Das Wichtigste in Kürze
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Die Förderabgabe wird auf dem Strombezug der EndverbraucherInnen erhoben.
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Sie wird allen Stromkonsumentinnen und -konsumenten verrechnet.
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Die Höhe wird auf 0,15 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) fixiert.
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Für das Inkasso sind primär die Stromlieferanten zuständig.
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Die Laufende Rechnung des Kantons wird jährlich um mindestens 800'000 Franken entlastet, weil die Förderabgabe an die Stelle des bisherigen Verpflichtungskredites gemäss Energiegesetz treten soll.
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Die regionalen KMU werden von der Förderabgabe profitieren, weil mit den Mitteln aus der Förderabgabe in Zusammenarbeit mit dem Gewerbe Fördermassnahmen gemäss Energiegesetz finanziert werden sollen.
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Pro Förderfranken kann mit Investitionen des Faktors 10 gerechnet werden.
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Die Förderabgabe wird auf der Stromrechnung separat ausgewiesen.
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Die Vorlage beinhaltet eine Verfassungsänderung, eine Volksabstimmung ist obligatorisch.
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Belastung der Haushalte in Franken und Jahr:
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2 Zimmerwohnung: Fr. 2.40
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5 Zimmer EFH: Fr. 11.25
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Die Fördermassnahmen bewirken einen positiven Effekt für die Umwelt sowie die Volkswirtschaft und sie entlasten zukünftig den Staatshaushalt.
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Es wird damit gerechnet, dass die pendente Faktor 4-Initiative mit der Einführung der vorgeschlagenen Förderabgabe zurückgezogen wird.
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Die Förderabgabe bringt dem Kanton einen jährlichen Ertrag von rund 2,8 Millionen Franken.
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2. Vorlage
In den letzten 16 Jahren hat der Kanton Basel-Landschaft erneuerbare Energieprojekte von Privaten und Gemeinden (zur besseren Energienutzung und zum Einsatz erneuerbarer Energien wie Holzschnitzelfeuerungen) jeweils mit Steuergeldern, mittels Förderkrediten, sehr erfolgreich unterstützt und gefördert. Dieser Prozess unterlag stets einer politischen Prüfung. Bis heute konnten in unserem Kanton weit über 2'000 nachhaltige Energieprojekte (Holzheizungen, Niedrigenergiehäuser, Sonnenkollektoren usw.) von Privaten und Gemeinden durch eine finanzielle Unterstützung von durchschnittlich zirka 10% der Gesamtprojektkosten realisiert werden. Durch diese Massnahmen konnten umgerechnet 5'100 Eisenbahnwaggons an Heizöl eingespart werden.
Nun soll die Förderung von nachhaltigen Energieprojekten in eine gesicherte, kontinuierliche und vom politischen Budgetierungsprozess unabhängige Finanzierung überführt werden. Wer viel Strom konsumiert, soll in Zukunft auch mehr bezahlen für die Mitfinanzierung von guten Energieprojekten Dabei geht es heute darum, unseren Kanton für die Zukunft im Energiebereich fit zu machen. Der Zugriff auf erneuerbare Energiequellen kann in Zukunft einen Schlüssel für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region darstellen. Die Förderabgabe ist juristisch gesehen eine Zwecksteuer.
Der Kanton Basel-Landschaft strebt eine nachhaltige Entwicklung an; die Einführung der Förderabgabe ist eine Massnahme, um dieses Ziel zu erreichen.
3. Kommissionsberatung
Die Umweltschutz- und Energiekommission hat die Vorlage an den Sitzungen vom 13. September, 18. Oktober, 8. November und 13. Dezember 2004 eingehend beraten. Dabei wurde sie von folgenden Persönlichkeiten unterstützt:
Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel;
Alberto Isenburg, Leiter Amt für Umweltschutz und Energie (AUE);
Peter Stucki, stv. Leiter AUE.
Folgende Fachleute wurden angehört:
Hans Büttiker, CEO EBM;
Rainer Schaub, VR-Präsident EBM;
Andreas Burckhardt, Direktor Handelskammer beider Basel;
Franz Saladin, Handelskammer beider Basel;
Hans Jörg Luchsinger, I/U/E AG Consulting;
Eduard Schumacher, Vorsitzender Geschäftsleitung IWB;
Peter Malama, Direktor Gewerbeverband Basel-Stadt.
Es war der Kommission wichtig, ein möglichst breites Bild der Argumentationen, pro und contra Förderabgabe zu erhalten, deshalb diese Fülle von angehörten Persönlichkeiten. Die Beiträge der externen Fachleute waren von grosser Qualität und müssen an dieser Stelle nochmals verdankt werden.
Das Eintreten auf die Vorlage war umstritten und konnte nur durch einen Stichentscheid vollzogen werden. Die Diskussionen waren sehr kontrovers und endeten in einem knappen Kommissionsentscheid für die vorliegende Lösung. Einige Votanten stellten in Frage, ob Strom als Energie besteuert werden soll, wenn als Ziel die Reduktion des CO2-Ausstosses angestrebt wird.
Die Detailberatung war geprägt durch die Diskussionen über allfällige Auswirkungen der Förderabgabe für die Grossindustrie (vor allem auf die chemische Industrie in Schweizerhalle). Die Kritiker der Vorlage führten an, dass durch die Erhöhung des Strompreises ein Standortnachteil für energieintensive Produktionen entstehen könnte.
Der grösste Strombezüger im Kanton Basel-Landschaft müsste laut Berechnung zirka 180'000 Franken pro Jahr an eine Förderabgabe bezahlen. Industrie und Gewerbe bezahlen zusammen jährlich knapp eine Million Franken.
Der Kanton Basel-Stadt kennt seit Jahren eine Förderabgabe, welche heute rund viermal so hoch ist wie die geplante in unserem Kanton. Zusätzlich erhebt Basel-Stadt eine Lenkungsabgabe auf Strom. Es wird aus Basel berichtet, dass keines der Grossunternehmen wegen dem genannten Standortnachteil einen Wegzug in Erwägung gezogen hätte. Problematisch für den Industriestandort Mitteleuropa sind die hohen Lohnkosten und kaum die Umweltabgaben. Grosskunden handeln mit den Energielieferanten Mengenrabatte aus, welche den Betrag der Förderabgabe in den meisten Fällen übersteigen.
Die Bau- und Umweltschutzdirektion weiss aus direkten Gesprächen mit einigen Verantwortlichen der Grossindustrie, dass für sie die Einführung einer Förderabgabe zwar nicht Begeisterung auslöst, aber wirtschaftlich verkraftet werden kann und kein Wegzugskriterium darstellt.
Unbestritten war in den Beratungen, dass eine Einführung dieser Abgabe für private Stromkunden keine nennenswerte finanzielle Belastung ergibt.
Der Profit für die regionalen KMU wurde von verschiedensten Fachleuten - unter anderen vom Direktor des Gewerbeverbands Basel-Stadt - bestätigt und an einigen realen Beispielen aufgezeigt. So konnte beispielsweise im Kanton Basel-Stadt mit einer Summe von 7,75 Millionen Franken aus Fördermitteln über 74 Millionen Franken an Aufträgen für die regionalen KMU, vor allem der Bereiche Haustechnik und Baubranche, ausgelöst werden.
Die Handelskammer beider Basel bestreitet die Tatsache, dass das Gewerbe profitiert, und spricht sich gegen eine solche Fördersystematik aus. Auch EBM lehnt eine Förderabgabe ab und brachte als Alternativvorschlag zur Förderabgabe die Idee ein, einen Fonds zu äufnen. EBM wäre bereit, zirka eine Million Franken jährlich für die Förderung von erneuerbaren Energien in diesen Fonds zu bezahlen. Die Idee wurde nicht weiterverfolgt, weil keine weiteren Spender für diesen Fonds ersichtlich waren.
Die EBL verhält sich neutral zur Förderabgabe, sie will sich als Unternehmen nicht in den politischen Prozess einschalten. Die Wirtschaftskammer Baselland äusserte sich bis anhin nicht offiziell zur Förderabgabe.
Die Gegner einer Förderabgabe führten als Argument an, dass immer neue Abgaben und Steuern vom Staat erhoben würden. Bei einem Wegfall von anderen Abgaben und Steuern fände die Förderabgabe eine grössere Akzeptanz. In den letzten Jahren wurden folgende kantonalen Steuern ersatzlos abgeschafft: Handänderungssteuer, Erbschafts-/ Schenkungssteuer.
Auch wurde der administrative Aufwand einer neuen Abgabe hinterfragt. Der Kommission wurde versichert, dass die Stromlieferanten primär für die Verrechnung der Kosten zuständig sind und der Aufwand vernachlässigbar sei; neue Stellen auf der BUD werden nicht benötigt.
Eine Verknüpfung der Förderabgabe mit der Finanzierung des Geothermie-Projektes lehnt die Kommission zur Zeit aus den unterschiedlichsten Gründen strikte ab.
Die Kommission will im Landratsbeschluss 2 mit einem zusätzlichen Antrag festhalten, dass der bewilligte Förderkredit (LRB.... vom....) sofort eingestellt und transparent abgerechnet wird, sobald die Förderabgabe eingeführt ist und erhoben wird. (Siehe LRB 2 Ziffer III neu)
4. Antrag
Die Umweltschutz- und Energiekommission beantragt dem Landrat - jeweils mit 7 zu 6 Stimmen -, dem Landratsbeschluss 1 (Verfassung) sowie dem abgeänderten Landratsbeschluss 2 (Energiegesetz) zuzustimmen.
Pratteln, 3. Januar 2005
Im Namen der Umweltschutz- und Energiekommission
Der Präsident: Philipp Schoch
Beilagen [PDF]
- Landratsbeschluss 1
Verfassung des Kantons Basel-Landschaft
- Landratsbeschluss 2
Energiegesetz
(Neue Ziffer III; Ziffer III alt wird zu Ziffer IV neu)
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