Vorlage an den Landrat


7. Bewilligung eines Kredites von 4 Mio. Franken für die Weiterführung der bisherigen Förderung von Energieprojekten im Kanton Basel-Landschaft (Förderbeiträge nach dem Energiegesetz vom 4. Februar 1991)

Um die Anlagen und Vorhaben gemäss § 16 des Energiegesetzes vom 4. Februar 1991 sowie der Verordnung vom 28. März 1995 über Förderungsbeiträge nach dem Energiegesetz und im Sinne vorgenannter Ausführungen weiterhin fördern zu können, ersucht der Regierungsrat um Bewilligung eines Verpflichtungskredites in der Höhe von 4 Mio. Franken. In diesem Verpflichtungskredit sind selbstverständlich die jährlich erwarteten - in der Höhe jedoch heute noch unbekannten - Globalbeiträge des Bundes nicht enthalten. Diese Bundesmittel stehen dem Kanton Basel-Landschaft für die Förderung zusätzlich zur Verfügung. Der Verpflichtungskredit dürfte ausreichend sein für eine Förderdauer von 3 - 4 Jahren.


Die Finanzierung des Verpflichtungskredites erfolgt mittels allgemeinen Steuermitteln. Sie führt zu einer Höherverschuldung des Kantons im Umfang von 4 Mio. Franken zuzüglich dem jährlichen Schuldendienst für das Fremdkapital. Andererseits führt die Förderung zu einer zusätzlichen Beschäftigung und zu einem zusätzlichen Steueraufkommen im Kanton, weil von den Förderbeiträgen indirekt hauptsächlich das einheimische Gewerbe profitiert.




8. Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.


Liestal, 31. August 2004


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Ballmer
der Landschreiber: Mundschin



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