Vorlage an den Landrat


5. Nachhaltige Entwicklung

Der Regierungsrat hat am 20. Mai 2003 die "Strategie Nachhaltige Entwicklung 2003 - 2007 des Kantons Basel-Landschaft" genehmigt. Für die Umsetzung ist jede Dienststelle der kantonalen Verwaltung in ihrem Tätigkeitsbereich verantwortlich.


Bekanntlich unterscheidet man drei gleichwertige Dimensionen einer Nachhaltigen Entwicklung, nämlich die ökologische, die wirtschaftliche und die gesellschaftliche Dimension. Eine Beurteilung und Überprüfung von Vorhaben muss daher auch diese drei Nachhaltigkeitsbereiche abdecken. Zur Beurteilung der Nachhaltigkeits-Kriterien soll zukünftig innerhalb der kantonalen Verwaltung im Rahmen eines sogenanten Nachhaltigkeits-Audits ein Nachhaltigkeitskompass angewendet werden. Dieser erlaubt es, in einem einfachen Beurteilungsraster die Tendenzen eines Projektes bezüglich Nachhaltigkeit zu beurteilen. Der Nachhaltigkeitskompass ist kein streng wissenschaftliches Instrument, sondern ein unterstützendes Hilfsmittel zur Erkennung der richtigen Richtung.


Ergebnisse für die drei Nachhaltigkeits-Bereiche:



Fortsetzung >>>
Back to Top