Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | Verpflichtungskredit nach dem Energiegesetz zur Förderung der rationellen Energienutzung und Nutzung von erneuerbaren Energien | |
vom: | 31. August 2004 | |
Nr.: | 2004-186 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
2. Einleitung
Die Energie- und Klimapolitik ist eine der ganz wichtigen Aufgaben für die Zukunft. Wir wollen eine nachhhaltige Entwicklung, und dazu gehört ein schonender Umgang mit den Ressourcen. Das erfordert viel Einsatz und grosse Anstrengungen von allen Bürgerinnen und Bürgern wie auch von Kanton und Gemeinden.
Die Kantonale Energiestatistik 1990-2000 zeigt, dass der Energieverbrauch im Kanton Basel-Landschaft immer noch zunimmt (wie auch gesamtschweizerisch). Gegenüber 1990 betrug die Zunahme 6,5%, gegenüber 1995 rund 2,3%. Die Zunahme hat sich damit in der zweiten Hälfte der 90er-Jahre trotz steigender Wertschöpfung abgeschwächt. Die im Zehnjahresvergleich höchsten Zuwachsraten sind bei den Treibstoffen (+16%) und bei der Elektrizität (+11%) zu verzeichnen. Der Verbrauch von Brennstoffen aller Art für die Erzeugung von Wärme hat demgenüber nur um 0,9% zugenommen. Da der Gebäudebestand - und damit der Bedarf an Wärme für Raumheizung und Warmwasser - in den erwähnten 10 Jahren um rund 12% zugenommen hat, hätte der Wärmeverbrauch stärker angesteigen müssen. Dass dies nicht der Fall ist, kann man als Erfolg der getroffenen Massnahmen dank der Förderung und dem Vollzug des Energiegesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz werten.
Gemäss der Kantonalen Energiestatistik stammten im Jahr 2000 rund 7,9% des Bruttoenergieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen. Zehn Jahre früher lag dieser Anteil mit 5,9% wesentlich tiefer. Nicht berücksichtigt ist in diesen Zahlen, dass ein Teil der aus ausserkantonalen Quellen bezogenen Elektrizität ebenfalls aus erneuerbaren Quellen (Wasserkraft) gewonnen wird. (Gemäss der gesamtschweizerischen Elektrizitätsstatistik wurde im Jahr 2000 ein Anteil von 57,9% des Stroms in Wasserkraftwerken erzeugt.) Wird dieser Anteil auf die von ausserhalb des Kantons Basel-Landschaft bezogene Elektrizität übertragen, können weitere 9,4% des Bruttoverbrauchs den erneuerbaren Energien zugeordnet werden. In dieser theoretischen Betrachtung erhöht sich der Anteil der erneuerbaren Energien im Kanton Basel-Landschaft auf insgesamt 17,3% des Bruttoverbrauchs.
Ein weiterer Verpflichtungskredit ist deshalb notwendig, weil sonst die Kontinuität der Förderung durch den Kanton Basel-Landschaft nicht mehr gewährleistet wäre; die Regierung müsste kurzfristig das erfolgreiche kantonale Förderprogramm abbrechen und der Bund würde die Zahlung von Globalbeiträgen an den Kanton einstellen.
2.1. Der Kanton Basel-Landschaft ist auf dem richtigen Weg!
Die gedämpfte Entwicklung des Energieverbrauchs im Bereich Brennstoffe für die Erzeugung von Wärme sowie die Zunahme der Nutzung erneuerbarer Energien im Kanton Basel-Landschaft sind zwar erfreulich, gemessen an den Zielen gemäss eidg. CO 2 -Gesetz und EnergieSchweiz aber noch ungenügend.
Gemäss CO 2 -Gesetz soll in der Schweiz der Ausstoss des klimawirksamen Kohlendioxidgases (CO 2 ) aus der Nutzung fossiler Energieträger bis zum Jahre 2010 um 10 Prozent gegenüber dem Wert von 1990 gesenkt werden. Der CO 2 -Ausstoss in BL betrug seit 1990 konstant ca. 1,44 Mio. Tonnen pro Jahr und müsste somit bis ins Jahr 2010 auf rund 1,3 Mio. Tonnen pro Jahr gesenkt werden.
Nur dank der effizienteren Nutzung der Energie in Bauten und Anlagen sowie dem vermehrten Einsatz von Erdgas und erneuerbaren Energieträgern für die Wärmeerzeugung konnte der CO 2 -Ausstoss im Kanton stabil gehalten werden. Es wäre sogar eine Abnahme zu verzeichnen, wenn nicht der Individualverkehr mit seinen sehr grossen Zuwachsraten von +16 Pozent dies wieder ausgleichen würde.
In den Abbildungen 1 und 2 zeigen die Zahlen der Kantonalen Energiestatistik von 1990 bis 2000 Lichtblicke, die nicht zuletzt dank der in der Vergangenheit aktiven Förderpolitik des Kantons zustande kamen:
- | Der Verbrauch nicht erneuerbarer Energie konnte leicht gesenkt werden (vgl. Abbildung 1). |
- | Der Anteil erneuerbarer Energie ist deutlich um 600 GWh angestiegen (vgl. Abbildung 1). |
- | Der Pro-Kopf-Verbrauch an Endenergie ist seit 1990 ziemlich stabil geblieben. Er liegt etwas tiefer als der schweizerische Durchschnitt (vgl. Abbildung 2). |
Abbildung 1
Anteile erneuerbare und nicht erneuerbare Energie in Terrawattstunden (1 TWh = 1'000 GWh = 1'000'000 MWh) am Gesamtverbrauch im Kanton BL. Quelle: Kantonale Energiestatistik 1990-2000 des Statistischen Amts BL. |
Abbildung 2
Endenergieverbrauch pro Kopf der Bevölkerung in Megawattstunden (MWh) pro Jahr im Kanton BL. Quelle: Kantonale Energiestatistik 1990-2000 des Statistischen Amts BL. |
2.2. Erfolgreiche Optimierung beim Einsatz der Fördermittel
Die kantonale Förderpolitik erfolgte während den vergangenen 16 Jahren relativ stetig aber nicht ohne Veränderungen und Schwerpunktsverlagerungen. So wurden z.B. die Beiträge an Sonnenkollektor- und Holzfeuerungsanlagen seit 1988 mehrmals auf ein angemessenes Mass reduziert, zugleich aber sichergestellt, dass genügend Anreiz für die Auslösung neuer Projekte bestand (vgl. Abbildung 3).
Grundsätzlich wird die Höhe der Förderbeiträge periodisch an die Marktentwicklungen angepasst, damit die Förderwirkung im Verhältnis zu den eingesetzten Förderbeiträgen maximal bleibt. Bei der kontrolliert abnehmenden kantonalen Förderung von Sonnenkollektoren und Holzfeuerungen ist dieser Balanceakt offensichtlich gelungen, denn die Nachfrage für Förderbeiträge bei diesen Technologien ist ungebrochen hoch.
Die Praxis zeigt aber auch, dass drastische Schwerpunktsverlagerungen, wie dies 1995 bei der Photovoltaik-Förderung notwendig war, prompt zu stark abnehmenden Zuwachsraten führen (vgl. Abbildung 4).
Abbildung 3
Entwicklung des Anteils Förderbeitrag an den Mehrinvestitionen von Sonnenkollektor- und Holzfeuerungsanlagen. |
Abbildung 4
Summe der installierten Photovoltaik-Leistung (kW). Nach Einführung der Förderung 1988 konnte eine leichte Zunahme der Leistung verzeichnet werden. Anfangs der 90er Jahre boomte die Photovoltaik was zu einem rasanten Anstieg führte. Anschliessend, nach dem Stopp der Förderung, ging das Wachstum fast auf Null zurück. |
Die Schwerpunktsverlagerung war notwendig, weil die Wirkung im Verhältnis zu den Fördermitteln zu klein war. Es wurde erkannt, dass mit den gleichen Fördermitteln langfristig deutlich mehr Wirkung erzielt werden kann, wenn vermehrt günstigere Massnahmen, z.B. im Gebäudebereich, gefördert und ausgelöst werden. So wurden ab 1995 Niedrigenergiebauten (= Bauten mit sehr gutem Wärmschutz und vorbildlichen haustechnischen Anlagen) und seit 2002 Passivhäuser (MINERGIE-P-Bauten) unterstützt.
Nicht nur die Fördermittel wurden in der Vergangenheit immer möglichst wirksam eingesetzt, sondern auch der Aufwand für Information, Beratung, Gesuchsprüfung und -auswertung. Auch die Gesuchseinreichungs-Modalitäten wurden vereinfacht. Hierzu sei speziell erwähnt, dass seit Beginn der Förderung immer noch nahezu gleichviel Stellenprozente für die Gesuchsbearbeitung eingesetzt werden, obschon sich die Anzahl der Gesuche im Laufe der Jahre stark erhöht hat.
2.3. Energieförderung und Wirtschaftsförderung gehen einher
Die gesamthaft eingesetzten Förderbeiträge seit 1988 in der Höhe von 22 Mio. Franken (ohne Globalbeiträge des Bundes) haben Investitionen von ca. 232 Mio. Franken bzw. Mehrinvestitionen gegenüber konventionellen Projekten von über 117 Mio. Franken in der Region ausgelöst (vgl. Abbildung 5). Mehrheitlich waren dies Investitionen, die eine regionale Wertschöpfung in Form von Arbeitsleistungen mit sich brachten wie z.B. die Installation von Holzfeuerungsanlagen und Sonnenkollektoranlagen. Das ist eine für die regionale Wirtschaft nicht zu unterschätzende Wirkung.
Abbildung 5
Mit Förderbeiträgen regional ausgelöste Mehrinvestitionen und Investitionen. |
2.4. Globalbeiträge des Bundes
Auf den 1. Januar 1999 hat der Bundesrat das eidg. Energiegesetz, welches den "Energienutzungsbeschluss" und die "Energienutzungsverordnung" abgelöst hat, in Kraft gesetzt. Mit dem Energiegesetz wurden den Kantonen mehr Kompetenzen und Aufgaben übertragen, insbesondere im Gebäudebereich und bei der Ausarbeitung eigener Förderprogramme. Zudem wurde auch eine klarere Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Bund und den Kantonen im Förderbereich geschaffen, die vorher - zum Leidwesen der Kantone mit eigenen Förderprogrammen (dazu gehört der Kanton BL) - nicht bestand.
Abbildung 6
Globalbeiträge des Bundes an den Kanton BL in 1000 Fr. Der positive Ausreisser 2002 ist auf projektierte Grossprojekte zurückzuführen. |
Seit 1999 richtet der Bund nur noch an Forschungsprojekte sowie an Pilot- und Demonstrationsanlagen direkte Beiträge aus. Gemäss Mitteilung des Bundesamtes für Energie (BFE) vom 13. Mai 2004 hat das eidg. Entlastungsprogramm sogar zur Folge, dass neue "Pilot- und Demonstrationsanlagen und Projekte nationaler Bedeutung" vorderhand nicht mehr gefördert werden. Das BFE appelliert deshalb an die Kantone und an die Wirtschaft, derartige Projekte selber vermehrt zu fördern. (Es ist nicht vorgesehen, mit dem beantragten Verpflichtungskredit derartige Projekte vermehrt zu fördern.)
Für die flächendeckende Förderung von Energieprojekten in der rationellen Energienutzung und der Nutzung von erneuerbaren Energien erhalten die Kantone vom Bund Globalbeiträge. Die Höhe des Globalbeitrages wird jährlich aufgrund der verfügbaren Mittel beim Bund und der kantonalen Aktivitäten im Förderbereich sowie der energetischen Wirkung der eingesetzten Mittel für jeden Kanton neu berechnet. Abbildung 6 gibt einen Überblick über die bisher vom Bund erhaltenen Beiträge.
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