Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | Verpflichtungskredit nach dem Energiegesetz zur Förderung der rationellen Energienutzung und Nutzung von erneuerbaren Energien | |
vom: | 31. August 2004 | |
Nr.: | 2004-186 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Zusammenfassung
Die Vorlage gibt einen Überblick über die seit 1988 mit Kantonsbeiträgen unterstützten Projekte und die erzielten Wirkungen der Förderung und beantragt einen weiteren Verpflichtungskredit. Sie knüpft an die bisherige Berichterstattung des Regierungsrates an den Landrat an betr. Verpflichtungskredite vom 28. März 1995 ( 95/77 ) und vom 3. August 1999 ( 99/156 ).
Die finanzielle Förderung von nachhaltigen Energieprojekten im Kanton Basel-Landschaft ist auch in Zukunft ein wichtiger Pfeiler der kantonalen Energie- und Klimapolitik. Die Fördermassnahmen des Kantons leisten einen wesentlichen Beitrag:
- | Zur Umsetzung der "Strategie Nachhaltige Entwicklung 2003 bis 2007 des Kantons Basel-Landschaft" (Regierungsratsbeschluss vom 20.5.2003). |
- | Zur Ereichung der Ziele gemäss CO 2 -Gesetz und EnergieSchweiz. |
- | Zur Minderung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern (Öl und Gas) und von Strom aus Atomkraftwerken. |
- | Zur wirtschaftlichen Belebung des regionalen Gewerbes (z.B. bei der Holzenergie- und Sonnenenergienutzung und bei Gebäudesanierungen) durch geförderte Zusatzinvestitionen. Etliche kleinere und mittlere Unternehmen konnten ihre Marktposition durch die praktische Anwendung von innovativen, im Kanton noch wenig eingeführten Techniken, Produkten und Verfahren festigen oder verbessern. |
- | Zur Verbesserung des Wirtschaftsstandorts des Kantons, da ein attraktives Umfeld für die Fachhochschule, für Fachleute, Branchen und Organisationen geschaffen wird, die sich mit der Entwicklung und Verbreitung von zukunftsträchtigen nachhaltigen Energieprojekten befassen. |
Schwerpunkte der Förderung seit 1988 waren:
- | die Holzenergienutzung |
- | die thermische Sonnenenergienutzung (Sonnenkollektoren) |
- | die Niedrigenergiehäuser (Neubau und Sanierung) |
- | ein spezielles Förderprogramm "Passivhaus" (MINERGIE-P), welches im Jahr 2002 mit Erfolg lanciert wurde |
- | der Ersatz von Elektroheizungen durch Wärmepumpen oder Holzheizungen |
- | sowie die Abwärmenutzung. |
Durch die Annahme des Gegenvorschlags zur Solarinitiative in der Volksabstimmung vom 30. November 2003 entfällt seit 1. März 2004 die bisherige direkte Förderung von Anlagen, welche erneuerbare Energie (z.B. aus Photovoltaikanlagen) ins Netz der Elektrizitätsversorgungsunternehmen einbringen. Die Förderung erfolgt nun durch eine kostendeckende Vergütung durch die Elektrizitätsversorgungsunternehmen.
Auf Initiative der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt konnte im Bereich "der im Kanton noch wenig eingeführten Techniken, Produkten oder Verfahren" (§ 16 Energiegesetz vom 4. Februar 1991 EnG) mit MINERGIE-P eine bessere Alternative zu MINERGIE etabliert werden. Die Fachstelle Energie vom Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) fördert durch Information, Beratung und Prüfung der Gesuchsunterlagen auch die Verbreitung von MINERGIE-Bauten.
Durch die Zusammenarbeit der kantonalen Fachstelle Energie mit dem Bundesamt für Energie und weiteren Kantonen konnte im Herbst 2003 ein "harmonisiertes Fördermodell der Kantone" erarbeitet werden. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft wird bei der anstehenden Revision der Verordnung vom 28. März 1995 über Förderungsbeiträge nach dem Energiegesetz diese neuen Vorgaben berücksichtigen.
Seit 1988 hat der Landrat vier Verpflichtungskredite und einen Kredit aus dem Fonds für Wirtschaftsförderung in der Höhe von insgesamt 22 Mio. Franken bewilligt. Die beiden ersten Verpflichtungskredite und der Kredit aus dem Fonds für Wirtschaftsförderung sind abgerechnet und vom Landrat genehmigt worden. Die Abrechnung des dritten Kredites wird zur Zeit vorbereitet. Seit dem Jahr 2000 hat das Bundesamt für Energie (BFE) 1,716 Mio. Franken Globalbeiträge an den Kanton Basel-Landschaft ausbezahlt. Die Höhe dieser Beiträge steht in direktem Zusammenhang mit den vom Kanton ausbezahlten Förderbeiträgen. Mit den Geldern von Bund und Kanton wurden bis Ende 2003 2'225 vorwiegend private Vorhaben vom Kanton Basel-Landschaft finanziell gefördert. Mit diesen Mitteln hat der Kanton ein Investitionsvolumen von über 232 Mio. Franken ausgelöst.
Da auch der vierte, vom Landrat am 16. Dezember 1999 bewilligte Verpflichtungskredit von 4,0 Mio. Franken bereits an geplante Vorhaben zugesichert wurde, ersucht nun der Regierungsrat mit dieser Landratsvorlage um Bewilligung eines weiteren Verpflichtungskredites in der Höhe von 4,0 Mio. Franken. Dieser Kredit soll zur Weiterführung der bewährten Förderung der rationellen Energienutzung und Nutzung von erneuerbaren Energien eingesetzt werden. Damit sind insbesondere gemeint:
- | Förderung der Nutzung von Holzenergie (in Einzelanlagen und Wärmeverbünden) |
- | Förderung der Anschlüsse weiterer Wärmebezüger in bestehenden Wärmeverbünden (Netzverdichtungen) |
- | Förderung der thermischen Sonnenenergienutzung zur Erwärmung von Brauchwarmwasser oder zur Heizungsunterstützung (Sonnenkollektoren) |
- | Förderung von Bauvorhaben mit sehr niedrigem Energieverbrauch und vorbildlichen Haustechnikanlagen (zum Beispiel: MINERGIE-P) |
- | Förderung des Ersatzes von bestehenden Elektroheizungen durch Wärmepumpen oder Holzheizungen |
- | Förderung der Nutzung von Abwärme aus technischen Anlagen |
- | Förderung von speziellen Energieprojekten wie z.B. Einsatz von Brennstoffzellen oder Styrlingmotoren |
Die vorliegende Landratsvorlage für einen Verpflichtungskredit ist für die Kontinuität der Förderung dringend notwendig. Ein Unterbruch der Förderung wäre ein falsches Signal des Kantons und würde die geleistete Aufbauarbeit für die Zukunft stark schmälern, denn die Wirksamkeit von Fördermassnahmen hängt erfahrungsgemäss von ihrer Kontinuität und ihrer Planbarkeit ab.
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