2004-184 (1)


1. Ausgangslage
Am 13. November 2003 hat Landrätin Elisabeth Schneider ein Postulat über die Partizipation von Jugendlichen am politischen System (Nr. 2003/092 ) eingereicht.

2. Ziel des Postulates
Mit dem Postulat soll die breite Partizipation von Jugendlichen am politischen System sowie auch offene Beteiligungsformen in Jugendforen, - hearings oder Schulräten gefördert werden.

3. Kommissionsberatung

3.1. Organisation der Beratung
Die Vorlage wurde von der Erziehungs- und Kulturkommission an der Sitzung vom 21. Oktober 2004 beraten. An der Sitzung war Herr Martin Leuenberger, Generalsekretär der BKSD, für die Darlegung der Sachverhalte und für die Beantwortung von Fragen anwesend.

3.2. Beratung im Einzelnen

Grundsätzlich bejaht die Kommission die Beteiligung von Jugendlichen am politischen System und steht jeglichen Bemühungen in dieser Richtung positiv gegenüber. Sie erachtet die Einrichtung des Jugendrats Basel-Landschaft als eine wesentliche Massnahme, welche den Jugendlichen in vorbildlicher Weise Gelegenheit zur Mitsprache gibt. Insbesondere verweist sie darauf, dass der Jugendrat als regierungsrätliche Kommission eingesetzt und mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet ist. In Kenntnis der Tatsache, dass die Postulantin mit der Abschreibung nicht einverstanden ist, ist die EKK dennoch mehrheitlich der Meinung, dass weitere Partizipationsformen auf anderen Stufen umzusetzen sind.

3.3. Erwägungen
Seitens der BKSD ist nicht klar, ob die Postulantin die Partizipation von Kindern oder, wie im Postulat explizit fest gehalten, von Jugendlichen am politischen System meint. Geht man nach dem Postulatstext, so ist klar die Partizipation am politischen System gemeint und nicht diejenige der Jugendlichen oder Schüler in der Schule oder im Jugendhaus. In letzterem Fall hätte das Postulat eindeutiger formuliert werden müssen.
Die Mehrheit der Kommission findet die Antwort des Regierungsrates durchaus dem Postulat angemessen. Die relativ allgemein gehaltene Frage nach einer Partizipation von Jugendlichen im Kanton werde beantwortet mit dem Hinweis auf den Jugendrat. Dieser Jugendrat soll Veranstaltungen durchführen, bei welchen die Jugendlichen auch die Möglichkeit zur politischen Partizipation erhalten. Das Postulat verlange eine Überprüfung des Machbaren; dies sei aber bereits geschehen. Die Arbeit des Jugendrats wird durchaus als Leistung bewertet, ebenso die Tatsache, dass er funktioniert. Man dürfe nicht ausser Acht lassen, dass immer wieder geeignete Leute gefunden werden müssen, ein Coaching (Inputs durch die BKSD) unabdingbar sei und einer schnellen Überalterung vorgebeugt werden muss. Es wird auch darauf verwiesen, dass der Jugendrat eine beratende Kommission des Regierungsrates mit Antragsrecht ist.
Beim Thema Partizipation von Jugendlichen gehe es auch immer um die Frage der Zuständigkeiten. So hätten Jugendliche durchaus auch auf Gemeindeebene die Möglichkeit zur Mitwirkung.
Die CVP-/EVP-Fraktion ist der Meinung, dass eine kleine Begriffsverwirrung vorliegt. Unter Jugendlichen könne man je nachdem die 18-25-Jährigen verstehen. Die Postulantin habe aber offensichtlich die ganze Spannbreite von Jugendlichen ab dem Schulalter im Auge gehabt. Die CVP/EVP ist im Sinne ihrer Parteikollegin gegen eine Abschreibung. Sie verweist auf diverse Studien (u.a. eine UNICEF-Studie), welche sich mit dem Thema befassen. Interessanterweise werde den Kindern und Jugendlichen generell weniger Partizipation zugestanden, wenn es um Themen geht, welche die Erwachsenen ebenfalls stark tangieren.

4. Antrag an den Landrat
Die EKK stimmt dem Antrag des Regierungsrates auf Abschreibung des Postulats 2003/092 von Elisabeth Schneider (Vorlage 2004/184) mit 8 Stimmen gegen 1 Stimme bei einer Enthaltung zu.
Hinweis: Der Name im Antrag muss korrigiert werden: Elisabeth Schneider (nicht: Schmied).


Füllinsdorf, den 2. November 2004

Im Namen der Erziehungs- und Kulturkommission
Der Präsident: Karl Willimann
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