2004-183
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Rechtsgültigkeitsfestellung der formulierten Gesetzesinitiative "Keine Schulgebühren"
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vom:
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31. August 2004
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Nr.:
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2004-183
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Am 22. März 2004 wurde eine formulierte Gesetzesinitiative "Keine Schulgebühren" eingereicht.
Die Initiative hat folgenden Wortlaut:
Die unterzeichneten, im Kanton Basel-Landschaft stimmberechtigten Personen stellen, gestützt auf § 28 Absätze 1 und 2 der Kantonsverfassung das folgende formulierte Begehren:
Bildungsgesetz (Aenderung vom…)
I. Das Bildungsgesetz vom 6. Juni 2002 wird wie folgt geändert:
§ 9 Absatz 1 Buchstaben d und e
1Für die im Kanton wohnenden Schülerinnen und Schüler sind an den öffentlichen Schulend des Kantons und der Einwohnergemeinden unentgeltlich:
d. die Anmeldung für die Volksschule und für die Schulen der Sekundarstufe II;
e. die Prüfungen an den Volksschulen und an den Schulen der Sekundarstufe II.
§ 15 Buchstabe i
Die einwohnergemeinden und der Kanton haben als Schulträgerinnen bzw. als Schulträger folgende Aufgaben:
i. sie leisten finanzielle Beiträge pro Schüleerin und Schüler für Veranstaltungen der Volksschulen und deer Schulen der Sekundarstufe II.
Das Nähere regelt die Verordnung.
II. Diese Änderung tritt zu Beginn des nächsten Schuljahres nach der Volksabstimmung in Kraft.
Der Rechtsdienst des Regierungsrates hat die Initiative geprüft und festgestellt, dass dieser nichts entgegen steht.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Inititative "Keine Schulgebühren" für rechtsgültig zu erklären.
Liestal, 31. August 2004
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Ballmer
Der Landschreiber: Mundschin
Beilage:
Formulierte Gesetzesinitiative "Keine Schulgebühren"
Mitbericht des Rechtsdienstes vom 29. Juni 2004
[PDF]
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