Vorlage an den Landrat


8. Schlussfolgerung

Die Vorlage zeigt auf, dass zur Abdeckung des ausgewiesenen Personalzuwachs und Beseitigung der betrieblichen und räumlichen Mängel zwei Bauvorhaben die beste und wirtschaftlichste Lösung sind. Es werden hierfür rund CHF 60 Mio. benötigt. Können die beiden Neubauten infolge der zur Zeit knappen Kantonsfinanzen nicht realisiert werden, hat es unumgängliche Konsequenzen.


Wird lediglich das Kantonsgerichtsgebäude in Liestal realisiert, würden die Probleme des Strafgerichtes, des Verfahrensgericht in Strafsachen und Besonderen Untersuchungsrichteramt bestehen bleiben. Die Infrastruktur des neuen Kantonsgerichtsgebäudes, d.h. vor allem das Angebot an Gerichtssälen, deckt die Bedürfnisse dieser Institutionen nicht ab und befindet sich zuweit weg. Die Staatsanwaltschaft kann nicht in den heutigen Räumlichkeiten bleiben. Die vorhandenen Raumkapazitäten sind voll ausgeschöpft, es besteht kein weiteres Verdichtungspotential.


Zur Abdeckung des Personalzuwachses von Strafgericht, BUR und Staatsanwaltschaft müssen zusätzliche Einmietungen getätigt werden. Die laufende Rechnung des Hochbauamtes wird belastet. Es handelt sich hierbei um 28 zusätzliche Arbeitsplätze, d.h. rund 25 m 2 /AP x 28 = 700 m 2 netto oder 1'120 m 2 brutto. Dies entspricht Mietkosten von rund CHF 336'000.-- pro Jahr. Dazu kommen Kosten für Mieterausbau und die Universelle Gebäudeverkabelung (UGV), Umzugskosten, Behebung der Sicherheitsmängel im Gerichtsgebäude, Sanierungs- und Anpassungsarbeiten in bestehenden Gebäuden, Provisorien für die Umbauphase der bestehenden Gebäuden u.a.m.


Das Statthalteramt Arlesheim mit heute 14,6 m 2 /AP und Laufen sowie das Bezirksgefängnis Arlesheim müssten weiterhin beibehalten werden und ein Personalzuwachs von 15 zusätzlichen Arbeitsplätzen im Raume Arlesheim ist durch eine Einmietung in unmittelbarer Nähe des Domplatzes abzudecken (rd. CHF 180'000.--/Jahr). Die prekäre Situation am Domplatz Arlesheim bleibt ungelöst.


Wird lediglich das Strafjustizzentrum in Muttenz realisiert, wird es im Raume Liestal mit der Überführung des Strafgerichts, des Verfahrensgericht in Strafsachen und des Besonderen Untersuchungsrichteramt nach Muttenz zwar eine Entlastung geben, die Zusammenführung der Institutionen des Kantonsgerichts ist jedoch weiterhin problematisch. Das Gerichtsgebäude bleibt mit den heutigen Problemen bestehen (siehe oberer Abschnitt). Die Verzettelung der betroffenen Institutionen wird durch Zusatzeinmietungen, die auf Grund des Personalwachstums notwendig werden, verstärkt. Dieser Zuwachs von insgesamt 25 zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in unmittelbarer Nähe des Gerichtsgebäude benötigt werden, kann nicht abgedeckt werden.


Werden beide Bauvorhaben zurückgestellt, so muss der Kanton weiterhin für schlechte nutzbare und räumlich ungenügende Infrastrukturen finanzielle Mittel aufwenden. Dem gegenüber stehen kalkulatorische Kosten für Unterhaltsbedarf der sechs kantonseigenen Liegenschaften. In der Finanzbuchhaltung war der Durchschnittswert der Unterhaltskosten für diese Liegenschaften in den letzten Jahren CHF 760'000.-- pro Jahr. Dazu kommen die bestehenden Mietkosten von CHF 516'000 pro Jahr und die Kosten für Reinigung und Hauswartung von CHF 202'500.--. Gesamthaft sind dies CHF 1'478'500.-- pro Jahr. Die jährliche Abschreibung der sechs Liegenschaften beträgt nach Finanzrechnung (Stand: 31.12.2003): Total CHF 382'600    **


Effektive Kosten der IST-Situation inkl. Berücksichtigung des kommenden Personalzuwachs:


(( ** Die Zahl wurde auf Antrag des Hochbauamtes am 29. April 2005 korrigiert. ))


Diese Tabelle zeigt die Belastung des Hochbauamtes auf und macht deutlich, dass eine gleichzeitige Realisierung der beiden Bauvorhaben Kantonsgerichtsgebäude und Strafjustizzentrum eine wirtschaftliche Lösung darstellt.



9. Antrag

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.


Liestal, 24. August 2004


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Ballmer
der Landschreiber: Mundschin



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