Vorlage an den Landrat


7. Kosten und Finanzierung

7.1. Investitions- und Projektierungskosten


Kantonsgerichtsgebäude in Liestal


Die Investitionskosten zur Realisierung des Kantonsgerichtsgebäudes in Liestal basieren auf der Nachkalkulation und Überprüfung der Machbarkeitsstudie und des projektierten Bezirks-Gebäudes in Dietikon/ZH. (Baukreditbewilligung durch den Kantonsrat im Frühjahr 2004).


Die Kostengenauigkeit beträgt +/- 20 %. Preisbasis für die Kostenschätzung ist der Index April 2004. Im Investitionsprogramm der Regierung sind die Kosten vorgesehen.

Ausgehend von den geschätzten Anlagekosten, beziehungsweise den honorarberechtigten Baukosten, wurden die Honorarsummen bis und mit Bauprojekt errechnet und betragen:

Strafjustizzentrum in Muttenz


Die Investitionskosten zur Realisierung des Strafjustizzentrums in Muttenz basieren auf der Nachkalkulation und Überprüfung der Machbarkeitsstudie und des projektierten Bezirksgebäudes in Dietikon/ZH, (Baukreditbewilligung durch den Kantonsrat im Frühjahr 2004) sowie des Neubaus der Kantonalen Verwaltung Gutsmatte in Liestal.


Die Kostengenauigkeit beträgt +/- 20 %. Preisbasis für die Kostenschätzung ist der Index April 2004. Im Investitionsprogramm der Regierung sind die Kosten vorgesehen.


Die Betriebseinrichtungen sind unter den jeweiligen Unterpositionen des BKP 2 eingerechnet.


Ausgehend von den geschätzten Anlagekosten, beziehungsweise den honorarberechtigten Baukosten, wurden die Honorarsummen bis und mit Bauprojekt errechnet und betragen:




7.2. Beiträge Dritter


Gefängnis: Untersuchungshaft und Strafvollzug sind von den Kantonen zu vollziehen und zu finanzieren. Im Bereich Strafvollzug hat der Bund bisher Beiträge an den Bau von Vollzugseinrichtungen gewährt. Das basellandschaftliche "Soll" wurde diesbezüglich bereits mit dem Bau der Gutsmatte ausgeschöpft; für das vorliegende Projekt sind deshalb keine Baubeiträge zu erwarten.




7.3. Folgekosten


Betriebliche Folgekosten


Seitens der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden haben die Neubauten keine betrieblichen Kosten zur Folge. Grundsätzlich kann im Gegenteil davon ausgegangen werden, dass durch die geographische Zusammenführung nicht-quantifizierbare Synergieeffekte erzielt werden.


Hingegen ist längerfristig mit höheren Betriebskosten zu rechnen, wenn die Neubauten nicht realisiert werden. Dies deshalb, weil die zusätzlichen Mitarbeitenden, die aufgrund der zunehmenden Fallzahlen anzustellen sind, in weiteren Einmietungen unterzubringen sind. Dadurch braucht es weiteres Personal für Kurierdienste, etc. Ausserdem können Räume wie Bibliothek, Kanzlei, Sitzungszimmer, Archiv, WC-Anlage etc. nicht pool-mässig genutzt werden, weshalb ein entsprechender Mehrbedarf an Fläche entsteht.


Die heutige personelle Dotierung der Gefängnisse und die Betreuung der Gefangenen sind äusserst schlank gerechnet und reichen knapp aus, um die Sicherheit und die elementarsten Funktionen der Tagesstruktur aufrecht zu erhalten. Derzeit sind 14 Gefangenenbetreuer für den Tagesbetrieb einschliesslich Wochenenden der 78 Plätze in 3 Gefängnissen zuständig. Die Nachtdienstpräsenz wird zurzeit noch teilweise von der Polizei Basel-Landschaft gewährleistet; da die Polizei sich allerdings zunehmend auf ihre Kernaufgaben konzentrieren muss, wird für das Bezirksgefängnis Arlesheim ein eigener Nachtdienst geplant. Es ist klar, dass gerade die Sicherheit - sowohl im Sinne von "safety", also Sicherheit für Insassen und Personal, als auch "security, d.h. Sicherheit der Öffentlichkeit vor Ausbrüchen - keine Kompromisse verträgt; dies bedingt aber Präsenz und strukturierte Abläufe und das wiederum setzt entsprechende personelle Ressourcen voraus. Im weiteren nimmt der Aufwand im Sicherheitsbereich tendenziell zu: einerseits direkt durch Insassen-, Effekten- und Zellenkontrollen, anderseits auch indirekt durch stärker strukturierte und dadurch umständlichere Abläufe infolge der "technischen Aufrüstung". Auch die Aufteilung in mehrere getrennte Abteilungen erfordern entsprechende Betreuungsressourcen.


Für den Neubau müssen entsprechend dem üblichen Schlüssel nach Massgabe der Platzzahl ca. 13 Stellen (inkl. Nachtdienst) eingeplant werden. Dies entspricht der heutigen Dotierung der Gefängnisse Arlesheim und Laufen plus die vorgesehenen Stellen für die Einrichtung des Nachtdienstes Arlesheim. Insofern sind keine neuen, zusätzlichen Stellen vorgesehen und keine zusätzlichen Folgekosten zu erwarten. Die bauliche Zusammenführung von Gefängnis und Behörden der Strafjustiz werden aber eine gewisse Entlastung der Polizei BL von Transportaufgaben bewirken (zugunsten ihrer Kernaufgaben).


Infolge der Flächenerweiterung gegenüber dem Status Quo ist für die Wartung der beiden Neubauten eine zusätzliche Hauswartstelle und anteilsmässig (Reinigungsfläche Faktor 1,9 höher) zusätzliches Reinigungspersonal erforderlich.


Bauliche Folgekosten


Durch die Realisierung der beiden Bauvorhaben können Liegenschaften veräussert und Einmietungen aufgelöst werden. (siehe Kap. 4.4).


Verkauf von Liegenschaften: CHF 16'900'000.--
Auflösung von Einmietungen: CHF 516'000.-- / Jahr


Neben diesem Verkaufserlös und Reduktion von Mietkosten entfallen zusätzlich Kosten für Abschreibungen, baulichen Unterhalt, Gebäudeneben- und Betriebskosten, die insgesamt zu einer Aufwandreduktion von CHF 1'817'000 führen.


* Eigenleistungen anhand der ermittelten IST-Nettoflächen (mal 1,6 = Bruttogeschossfläche)


Kalkulationsschema Berechnung der jährlich wiederkehrenden Folgekosten ab Bezugsjahr
(voraussichtlich 2010): Basis Baukostenschätzung +/- 20% beider Bauvorhaben


Finanzplan


Die ermittelten wiederkehrenden Mehrkosten sind im aktuellen Voranschlag und im gültigen Finanzplan noch nicht enthalten.




7.4. Finanzierungszahlen nach FHG § 35
zu den Projekten Kantonsgericht Liestal und Strafjustizzentrum Muttenz


Grafik


Auf Grund der Prioritäten des Regierungsrates sind die ersten Jahrestranchen für die Planung erst im Investitionsbudget 2006 zu Lasten der Konti 2320.503.30-253 und 2320.503.30-254 eingestellt.


Grafik



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Fussnoten:


16 Die Betriebseinrichtungen sind unter den jeweiligen Unterpositionen des BKP 2 eingerechnet.


17 Die ausgewiesenen Projektierungskosten sind in der Baukostenschätzung enthalten.


18 Die Betriebseinrichtungen sind unter den jeweiligen Unterpositionen des BKP 2 eingerechnet.


19 Die ausgewiesenen Projektierungskosten sind in der Baukostenschätzung enthalten.