Vorlage an den Landrat


6. Termine

6.1. Planungsschritte


Nach Vorliegen des Landratsentscheids zu den dargestellten Konzepten des Kantonsgerichts-gebäudes in Liestal und des Strafjustizzentrums in Muttenz ist geplant, einen 2-stufigen Archi-tekturwettbewerb für beide Objekte gemäss den Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungsgesetzes durchzuführen. Die Ausschreibung soll im offenen Verfahren, gemäss GATT/WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. April 1994, erfolgen. Die aus dem Wettbewerb als siegreich hervorgehenden Projekte sollen im Weiteren nach Empfehlung der Jury und Entscheid des Regierungsrates für die Erarbeitung der Vor- und Bau-Projekte des Kantonsgerichtsgebäudes in Liestal und des Strafjustizzentrums in Muttenz beauftragt werden.




6.2. Terminplan


Gemäss Verordnung zum Finanzhaushaltgesetz § 32 Abs. 3 wären die Kredite für die vorliegenden Bauvorhaben dreistufig zu beantragen: Studie und Konzept, Vorprojekt und Bauprojekt. Mit dieser Vorlage wird vom Landrat ein Projektierungskredit bis und mit Erarbeitung einer Baukreditvorlage erbeten. Anstatt wie üblicherweise den Projektierungskredit mit einer Vorprojektvorlage zu beantragen, soll der Landrat in diesem Fall möglichst früh, bevor in einem hohen Mass finanzielle Verpflichtungen für planerische Aktivitäten eingegangen werden, vor Durchführung eines Projektwettbewerbes über den Bedarf beraten. Der Projektierungsvorlage liegen Machbarkeitsstudien zu Grund. Diese sind nicht massgebend für die weitere Planung, können jedoch als seriöse Studien nachweisen, dass die Standorte für die Realisierung eines Kantonsgerichtsgebäudes und eines Strafjustizzentrums geeignet sind und die Projekte in der Grösse des dargestellten Raumprogramms im Rahmen der geschätzten Baukosten umgesetzt werden können. Die Kostengenauigkeit der Testprojekte von +/- 20% hat die Qualität eines Vorprojekts.


Mit dem vorgeschlagenen Verfahren kann die Projektbearbeitung gestrafft, mit einem Zeitgewinn von zirka einem Jahr, erfolgen. Ab dem Zeitpunkt des landrätlichen Beschlusses wird die Erarbeitung des Projektwettbewerbs und Bauprojektes, die Ausführungsvorbereitung und Realisierung rund sechs Jahre in Anspruch nehmen.



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