Vorlage an den Landrat


4. Das gewählte Konzept

Die beste Lösung besteht in der Auslagerung der erstinstanzlichen Strafjustiz in einen Neubau nach Muttenz und in der Beibehaltung der übrigen Justiz in einem Neubau in Liestal.




4.1. Kantonsgerichtsgebäude in Liestal


Laut Verfassung muss das Kantonsgericht in der Kantonshauptstadt untergebracht sein. Folgende Institutionen werden hier zusammengeführt:


- Kantonsgericht inklusive Justizverwaltung
- Steuer- und Enteignungsgericht
- Bezirksgericht Liestal


Keiner der heutigen Standorte kann die Bedürfnisse der Justiz abdecken (mit Ausnahme der Gutsmatte für das Statthalteramt Liestal nach Auszug des Vermessungsamtes). Mit Verdichten in den bestehenden Liegenschaften können die Anforderungen an Synergien, Sicherheit und gesetzliche Bestimmungen nicht erfüllt werden.


Die Unterbringung des Kantonsgerichts im heutigen Gerichtsgebäude, Bahnhofplatz 16 in Liestal wurde geprüft. Nicht oder unzureichend lösbar sind die hohen Sicherheitsanforderungen, die Parkplatzprobleme, die fehlende Reserve für eine weitere Entwicklung der Gerichte und insbesondere der Umbau unter laufendem Betrieb.


Auf dem Gebiet der Stadt Liestal wurden sieben neue mögliche Standorte untersucht und nach unterschiedlichen Kriterien wie Besitzverhältnisse, Bauzone, Lage zum Stadtzentrum, Erschliessung, Erweiterbarkeit und anderen bewertet: Chrüzboden, Mühlimatt, Grienmatt (Konrad Peter-Areal), Bahnhofareal (QP III), Kantonsgericht (inkl. Nachbarliegenschaft), Kasernenstrasse (Lehrerseminar) und Altmarkt ( Projekt Futuro.)


Der Standort Chrüzboden stellte sich im Laufe der Untersuchung als Favorit heraus. Das parkartige Areal liegt zwischen dem Bahnareal und der Rheinstrasse. Die Nähe zum Stadtzentrum und zum Bahnhof ist sehr vorteilhaft, die Erschliessung durch den öffentlichen und privaten Verkehr ist bereits vorhanden. Der Zugang zum Areal ist geprägt durch die geschützte Villa Scholer mit ihrer beeindruckenden Gartenanlage und den dazugehörigen Nebengebäuden.


Eine städtebauliche Studie über das gesamte Areal sollte der weiteren Planung vorausgehen und Lösungsmöglichkeiten für zukünftige Entwicklungen und Erweiterungen aufzeigen. Das Areal von 17'000 m 2 befindet sich in der OEW-Zone. Das Kantonsgerichtsgebäude mit einem Landbedarf von 5'000 m 2 kann ohne grosse Probleme realisiert werden.


Das Grundstück besteht aus mehreren, bebauten Parzellen, und befindet sich im Besitz des Kantons: Pavillons des Martin Birmann-Spitals, ein Bürogebäude, das Martin Birmann Spital und das Alte Spital. Die Pavillons des Martin Birmann Spitals (MBS) werden heute von der Berufsfachschule Gesundheit genutzt. Diese werden ihren Betrieb neu ab August 2004 in der Liegenschaft Spengler in Münchenstein aufnehmen. Das Bürogebäude ist heute nur teilweise mit Lagerräume für das Institut für Pathologie und die Berufsfachschule Gesundheit genutzt. Ebenfalls sind im MBS während dem Umbau der Kantonalen Psychiatrischen Klinik in Liestal zwei Pflegestationen provisorisch untergebracht. Nach Abschluss der Umbauarbeiten der Klinik im Sommer 2005 werden diese in den Hauptbau überführt. Das alte Spital beherbergt heute Teile der Berufsfachschule Gesundheit und das Institut für Pathologie. Mit der Fertigstellung des Umbauprojektes des Personalhauses KSL bis im Jahre 2006 kann die Pathologie neu untergebracht werden .


Nach Auszug dieser Institutionen werden diese Bauten abgebrochen. Der Rückbau dieser Liegenschaften wird mit dem regulären Budgetantragsverfahren für das Jahr 2006 eingestellt. Bis zum Zeitpunkt der Realisierung des Kantonsgerichtsgebäudes steht das Gelände, nach dem Rückbau dieser Bauten, zur Verfügung.


Grafik Situationsplan Liestal




4.2. Strafjustizzentrum in Muttenz


Das Strafjustizzentrum (SJZ) deckt die Raumanforderungen folgender Institutionen ab:


- Strafgericht
- Verfahrensgericht in Strafsachen
- Statthalteramt Arlesheim
- Statthalteramt Laufen (1)
- Besonderes Untersuchungsrichteramt (BUR)
- Staatsanwaltschaft
- Bezirksgefängnis Arlesheim


Das Planungsareal befindet sich im Besitz des Kantons und liegt beim Bahnhof Muttenz, der am nördlichen Rand des Ortes liegt. Der Bahnhof Muttenz ist vor allem ein Rangierbahnhof, der im Internationalen Güterverkehr der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) eine wesentliche Rolle spielt. Die Bahnlinien des Internationalen Nord-Süd-Verkehrs führen unmittelbar am Gelände vorbei.


Auf der zur Verfügung stehenden Parzelle, zwischen der Grenzacherstrasse und den Bahnanlagen, wurde von den Schweizerischen Bundesbahnen im Jahre 1965 ein Personalhaus mit Nebengebäuden errichtet. Diese Gebäude dienten als Unterkunft für Mitarbeiter. Sie werden ebenso wie die vorhandenen Kleinbauten abgebrochen. Zur Planung des Strafjustizzentrums steht eine Fläche von ca. 7000 m 2 zur Verfügung.


Das Areal ist gut gelegen und durch den öffentlichen Verkehr wie Zug, Tram und Bus ideal erschlossen. Das Grundstück grenzt östlich direkt an den Bahnhofsvorplatz. Durch seine Lage gewinnt es eine prominente Stellung und ist für eine öffentliche Nutzung geradezu prädestiniert.


Durch die Bebauung des Grundstücks wird der neu definierte Raum vor dem Bahnhof aufgewertet und verlangt eine besonders sorgfältige Gestaltung des Aussenraums. Gegen Westen bietet das Grundstück durch seine räumliche und nutzungsmässige Begrenzung eine sehr gegensätzliche Ausgangslage.


Grafik Situationsplan Muttenz




4.3. Heutige und künftige Standorte im Vergleich


Grafik


Die vorgestellte Lösung entspricht der Strategie der Bau- und Umweltschutzdirektion: Durch gezielte Investitionen in zwei optimale, zweckmässige Neubauten können unrentable, eigene Objekte und Einmietungen aufgehoben und hohe Betriebskosten vermieden werden. Die Verzettelung der Justiz in insgesamt 18 Liegenschaften kann zu Gunsten von optimalen betrieblichen Abläufen und Synergiepotential aufgelöst werden. Mit zwei Standorten wird die Auffindbarkeit der Institutionen durch Bürger und Bürgerinnen und die Anbindung an den Öffentlichen Verkehr verbessert.


Den rasch ändernden Bedürfnissen und neuen gesetzliche Anforderungen kann Rechnung getragen werden. Die beiden Neubauten, Kantonsgerichtsgebäude und Strafjustizzentrum, erfüllen die für die Justiz vordringlichen Sicherheitsanforderungen. Die Bauten werden nach den heute gültigen Standards konzipiert und werden den Prinzipien der Nachhaltigkeit gerecht (Minergie).


Der Kantonshauptort Liestal und der Domplatz in Arlesheim werden entlastet. In Liestal können Einmietungen hauptsächlich im "Stedtli" aufgehoben werden. Die Liegenschaften am Domplatz in Arlesheim können gewinnbringend an Private für Wohnzwecke verkauft werden.


Diese Lösung ermöglicht einen haushälterischen Umgang mit den Landressourcen. Das bereits erworbene und bis jetzt brachliegende Grundstück in Muttenz kann genutzt werden.


Mittel- bis langfristig kommt es dem Kanton aus wirtschaftlicher Sicht günstiger, zwei Neubauten mit optimierter Nutzung, niedrigerem Energieverbrauch und ausgewiesenen Raumreserven zu erstellen und zu betreiben. Durch die Unterbringung der Justiz in zwei Neubauten wird der Finanzhaushalt folgendermassen entlastet:

Die Investitionskosten der vorgeschlagenen Projekte übersteigen mit rund CHF 60 Mio. die Kosten des Bauvorhabens Justizzentrum Muttenz (Erwerbs- und Projektierungsvorlage 2001/088; rund CHF 49 Mio exkl. Landkosten). Dafür können aber auch weit mehr Anforderungen der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden abgedeckt werden. So werden unter anderen die Raumprobleme des Kantonsgerichts, des Steuer- und Enteignungsgerichts, des Verfahrensgerichts, des Statthalteramtes Arlesheim und des Besonderen Untersuchungsrichteramtes dauerhaft gelöst.


Durch die Reduktion im Gefängniswesen - die Haftplätze im Strafjustizzentrum Muttenz werden von 77 (LRV 2001/088) auf 44 reduziert - ergibt sich eine Entlastung der Investitionen in Muttenz.


Im Investitionsprogramm Kanton Basel-Landschaft 2003 - 2013 waren in den Jahren 2005 bis 2008 Jahrestranchen von insgesamt CHF 49 Mio. für das Justizzentrum Muttenz eingestellt und wurden nun auf gesamthaft CHF 60 Mio. aktualisiert.




4.4. Nachnutzung der alten Standorte


Grundsätzlich können sämtliche Standorte aufgehoben werden. Eine Nachnutzung für kantonseigene Bedürfnisse ist zum heutigen Zeitpunkt offen.


Ohne eine Verkehrswertschätzung mit Nutzungsstudien in Auftrag zu geben, ist es nicht möglich, den realisierbaren Verkaufserlös der ausgewählten Liegenschaften im Verwaltungsvermögen zu definieren. Zur Grobschätzung kann als bekannte Grösse der Gebäudeversicherungsneuwert der Liegenschaften berücksichtigt werden. In diesen Zahlen sind jedoch die Wertminderung infolge technischer Altersentwertung (Altersabzug) und wirtschaftlicher Altersentwertung (Demodierung) sowie allfällige Umnutzungskosten und der Landanteil nicht berücksichtigt. Da ein Verkauf einen Landratsbeschluss, teilweise Umzonungen der Liegenschaften in Wohn- bzw. Wohn-/Geschäftszonen voraussetzt, ist es aus heutiger Sicht nur möglich, von einer grossen Bandbreite eines möglichen Verkaufserlöses auszugehen. Die Bau- und Umweltschutzdirektion BL erachten einen Verkaufserlös von min. CHF 10 Mio. bis max. CHF 17 Mio. als realisierbar.



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Fussnoten:


1 Bezüglich Reorganisation der Strafjustiz aufgrund der Bundes-StPO sind bis heute keine Entscheide getroffen worden (vgl. Kapitel 3.3)


2 V/E = Verwaltungsvermögen / Einmietung


3 vgl. Fussnote 1


4 Postadresse: Domgasse 2, Arlesheim


5 V/E = Verwaltungsvermögen / Einmietung


6 Gebäudeversicherungswert


7 Die Staatsanwaltschaft beansprucht lediglich 80m2 von insgesamt rund 800m2 NNF.


8 Postadresse: Domgasse 2, Arlesheim


9 Das Statthalteramt beansprucht lediglich 170m2 von über 1'800m2 NNF.


10 Bezüglich Reorganisation der Strafjustiz aufgrund der Bundes-StPO sind bis heute keine Entscheide getroffen worden (vgl. Kapitel 3.3)